Landwirtschaftsminister beraten:Vogelgrippe: Betrieb muss 15.000 Tiere töten lassen
Auch in Baden-Württemberg greift die Vogelgrippe weiter um sich. Ein Betrieb muss 15.000 Tiere töten. Die Ausbreitung unter Kranichen erreicht ein bislang nicht gekanntes Ausmaß.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Baden-Württemberg müssen in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis rund 15.000 Tiere getötet werden. Das nachgewiesene Virus war zuvor durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte.
Das FLI hatte zuvor bereits den Verdacht auf eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 - umgangssprachlich als Vogelgrippevirus bekannt - bei eingesandten Kranichproben aus mehreren Bundesländern bestätigt. Auch mehrere Geflügelbetriebe in anderen Regionen Deutschlands sind bereits betroffen.
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie Experten zufolge nicht gefährlich.
Das FLI empfiehlt als Schutzmaßnahme die schnelle Entfernung von Wildvogel-Kadavern durch Expertenteams, um weitere Infektionen vor allem von Aasfressern wie Krähen, Raben, Seeadlern oder Füchsen zu vermeiden. Die Bevölkerung sollte Kontakte mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln meiden, hieß es weiter. Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, Kontakte des Geflügels zu Wildvögeln zu minimieren und so das Risiko einer Einschleppung der Krankheit zu verhindern.
Quelle: dpa
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) habe ein Treffen mit seinen Amtskollegen einberufen, teilte seine Behörde mit. Ziel sei ein abgestimmtes, gemeinsames Vorgehen. "Bund und Länder ziehen dabei an einem Strang und arbeiten eng und entschlossen zusammen, um die Situation unter Kontrolle zu halten", hieß es.
Vogelgrippe: Hochansteckend und rasch tödlich
Nach Angaben des Landesministeriums wurde der betroffene Betrieb in Baden-Württemberg nach dem ersten Verdacht sofort gesperrt.
Die Tiere des betroffenen Bestandes werden gemäß Geflügelpest-Verordnung tierschutzgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
Mitteilung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums
Der Betrieb habe seine Tiere sowohl in Stallhaltung als auch im Freilauf auf Weideflächen untergebracht. Es sei eine Drei-Kilometer-Schutzzone und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern festgelegt worden.
Institut: Bei Kranichen bisher nicht gekanntes Ausmaß
Das FLI hatte bereits gewarnt, dass bald mit einer möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV-Infektionen zu rechnen sei. Betroffen seien inzwischen nicht nur Kraniche, sondern auch andere wilde Wasservögel wie Enten und Gänse. Doch auch Nutzgeflügel wie Legehennen, Mastgänse oder Puten könne das Virus befallen.
Die Ausbreitung unter Kranichen habe allerdings ein in Deutschland bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen. Eine so starke Häufung verendeter Tiere wie in diesem Herbst sei bislang nicht beobachtet worden, sagte eine Sprecherin des für Tierseuchen zuständigen Bundesinstituts.
Tausende tote Kraniche in Ostdeutschland
Ersten Schätzungen zufolge sind bislang rund 2.000 Kraniche während ihres alljährlichen Vogelzugs nach Süden in deutschen Rastgebieten an der Geflügelpest verendet.
Allein in Nordbrandenburg wurden nach Behördenangaben fast 1.000 tote Tiere geborgen - die Suche dauert an. An einem Stausee an der Landesgrenze zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden mehr als 500 tote Kraniche gefunden, über 100 in der Mecklenburgischen Seenplatte. Da der Höhepunkt der Kranichrast erst noch erwartet wird, rechnen Fachleute mit deutlich höheren Zahlen.
Als Reaktion auf die zunehmende Zahl bestätigter Fälle hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Bewertung das Risiko weiterer Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie bei Wildvögeln von "mäßig" auf "hoch" heraufgestuft.
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