Post siegt vor Gericht:Wo der Bote Pakete abgeben darf
von Daniel Heymann
Haustür, Treppenhaus, Nachbar: Wenn der Paket-Empfänger nicht zu Hause ist, landet die Sendung oft woanders. Welche Regeln gelten? Und worauf sollten Verbraucher achten?
Pakete beim Nachbarn abgegeben - erlaubt oder problematisch? Der Service erklärt, was die DHL AGB sagen, warum Verbraucher klagen und wie man Zustellungen sicher regelt.
05.02.2026 | 2:18 minFür viele ein inzwischen vertrauter Anblick an der Haustür oder an der Klingel: der Zettel, den der Paketbote hinterlassen hat, weil er die Sendung leider nicht persönlich übergeben konnte. Häufig beginnt für den Empfänger dann die Suche, denn die möglichen Ablageorte sind vielfältig: Das Paket könnte etwa in der nächsten Postfiliale, im Garten oder bei den Nachbarn liegen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt erschwerend hinzu, dass es unter den verschiedenen Zustellern keine einheitlichen Regeln gibt. In einem aktuellen Fall hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale die Deutsche Post verklagt, die Bestimmungen zur sogenannten Ersatzzustellung seien zu intransparent. Vor Gericht hat nun aber die Post gewonnen.
Post siegt gegen Verbraucherzentrale
Dabei ging es um die folgende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post: "DHL darf Sendungen […] an einen Ersatzempfänger abliefern […] Ersatzempfänger sind: […] Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind."
Aus Sicht der Verbraucherzentrale hatte die Post dadurch zu großen Spielraum. Es sei unklar, wer als Nachbar oder Nachbarin in Frage komme. Das sah das Oberlandesgericht Hamm anders und wies die Klage der Verbraucherzentrale ab:
Insbesondere vermochte das Gericht keine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die angegriffene AGB-Klausel zu erkennen.
Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 5. Februar 2026
DHL stellt in seinem Innovationszentrum vor, wie sie die Prozesse in ihren Verteilzentren mit Robotern schneller, effektiver und damit kostengünstiger machen wollen.
01.10.2025 | 1:25 minDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf ZDF-Anfrage teilte die Verbraucherzentrale mit, dass man die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend prüfen wolle, ob man Revision zum Bundesgerichtshof einlegt.
Unterschiedliche Anbieter, unterschiedliche Regeln
Am Beispiel der Übergabe an den Nachbarn wird auch deutlich, dass die Regeln der einzelnen Zusteller auseinandergehen. Während die Deutsche Post nicht ausdrücklich definiert, wer alles zu den Nachbarn zählt, schreibt etwa Hermes in seinen AGB: "Nachbarn […] sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnhaft sind." In den AGB von DPD heißt es, dass die Nachbarwohnung jedenfalls nicht weiter als 50 Meter entfernt sein darf.
Neben der Zustellung beim Nachbarn gibt es noch weitere Möglichkeiten, wenn der Empfänger selbst das Paket nicht annehmen kann. Dazu zählt unter anderem die Ablage an einem vorher festgelegten Ort, zum Beispiel im Treppenhaus oder auf der Terrasse. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn der Empfänger vorher eine entsprechende Abstellgenehmigung erteilt hat.
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27.11.2025 | 0:18 minWorauf sollten Verbraucher achten?
Verbraucher können im Vorhinein festlegen, was mit ihren Paketen passieren soll, wenn sie sie nicht selbst annehmen können. Auf den Internetseiten der Zusteller gibt es verschiedene Optionen: Neben den schon erwähnten Abstellgenehmigungen kann man zum Beispiel auch einen Wunsch-Nachbarn für Ersatzzustellungen festlegen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Sendungen an eine Packstation oder einen Paketshop in der Nähe liefern zu lassen. Zusätzlich kann man gewünschte Zustellzeiten angeben oder auch feste Zustelltage wählen.
Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen. Wenn Pakete verloren gehen, haben Verbraucher meistens Ansprüche gegen den Absender - zumindest, wenn es sich um ein Unternehmen handelt. Für den Versand unter Privatpersonen gelten jedoch andere Regeln. Gerade für diesen Fall ist es sinnvoll, vorher Anweisungen für den Zusteller festzulegen, um ihn bei Fehlern einfacher in Haftung nehmen zu können.
Daniel Heymann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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