Bundestag entscheidet über Gesetz:Härtere Strafe geplant: K.o.-Tropfen - die unsichtbare Waffe
Sie sind gefährlich und schwer nachzuweisen: Täter nutzen K.-o.-Tropfen, um ihre Opfer willenlos zu machen. Der Bundestag entscheidet über eine Strafverschärfung. Darum geht es.
Ausblick im heute journal update: Bundestag entscheidet über härtere Strafen für K.-o.-Tropfen-Einsatz
06.11.2026 | 17:08 minDer Bundestag will an diesem Freitag über eine Strafverschärfung beim Einsatz von sogenannten K.o.-Mitteln entscheiden. Diese werden von Tätern häufig verwendet, um ihre Opfer zu betäuben.
Wer die Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bisher sieht das Strafgesetz ein Mindestmaß von drei Jahren vor.
Allerdings ist der Nachweis von K.-o.-Tropfen nicht einfach. Gerade in Bars oder Clubs, wo auch Alkohol konsumiert wird, ist es für Opfer oft schwierig festzustellen, ob einem Getränk heimlich die farb- und geschmacklosen Mittel beigemischt wurden. Auch, weil die Wirkung der von Alkohol ähneln kann - auch hier können zum Beispiel Gedächtnislücken auftreten.
Sie sind farblos, schmecken nach nichts und sind hochgefährlich. Sogenannte K.-o.-Tropfen kursieren seit Jahrzehnten und werden missbraucht, um Frauen und Männer willenlos zu machen.
05.11.2025 | 43:15 minWas sind K.-o.-Tropfen?
"Unter K.-o.-Mitteln, die alternativ auch als K.-o.-Tropfen bezeichnet werden, werden Substanzen/Substanzlösungen verstanden, die ein Täter bzw. eine Täterin einer betroffenen Person ohne deren Zustimmung verabreicht, um eine Ruhigstellung bzw. Willenlosigkeit herbeizuführen", heißt es in einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt des Bundeskriminalamtes.
Bis zu 200 Substanzen kämen infrage, längst nicht nur als Tropfen, lautet eine Erklärung der Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings, einer Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.
Unter dem Begriff K.-o.-Tropfen werden verschiedene Substanzen zusammengefasst, die Menschen bewusstlos, hilflos oder wehrlos machen können. Häufig handelt es sich um die Mittel GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton). GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz, die Substanz ist auch als "G" oder "Liquid Ecstasy" bekannt.
GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB auch als aufputschendes Mittel zum Eigenkonsum verbreitet.
Doch der Stoff gilt als unberechenbar: Er kann als Droge stimulieren - oder aber als K.o.-Tropfen die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Der Stoff ist deshalb auch bekannt als Vergewaltigungsdroge.
Quelle: dpa
Die Wirkung kann laut Weißem Ring individuell unterschiedlich sein. Häufig werde aus anfänglicher Euphorie Schwindel und Übelkeit. Es könne auch zu Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust kommen. Bei einer hohen Dosis seien auch Atemprobleme möglich, bis hin zum Tod.
Gibt es Zahlen?
Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.
K.o.-Tropfen: Oft genügen ein paar Tropfen, die heimlich ins Glas gegeben werden, um Menschen zu betäuben. Das Tückische am sogenannten "Spiking": Die Opfer haben hinterher Erinnerungslücken.
05.11.2025 | 35:49 minWie kann man sich schützen?
- offene Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und im Zweifel auszukippen
- keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden anzunehmen und aufeinander aufzupassen
Im Verdachtsfall sollte sofort die 112 angerufen werden. Vorsicht gilt demnach bei Armbändern oder Strohhalmen, die sich bei Kontakt mit bestimmten Substanzen verfärben und vor K.-o.-Tropfen schützen sollen. Sie könnten meist nur eine bestimmte Substanz erkennen. Als K.-o.-Mittel können aber vielfältige Mittel verwendet werden. Der Weiße Ring rät zudem, bei Unwohlsein oder Schwindel Freunde oder Personal um Hilfe zu bitten und nicht alleine zu bleiben.
Zudem bietet der Weiße Ring ein Opfer-Telefon, das unter der Nummer 116 006 zu erreichen ist. Weitere Anlaufstellen sind:
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
- Hilfetelefon Gewalt gegen Männer: 0800 1239900
- Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Zudem gibt es deutschlandweit Anlaufstellen, die eine vertrauliche Beweissicherung anbieten. Diese bieten Hilfe, falls Opfer nach einer Gewalttat unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten möchten. Viele Beweisspuren sind nämlich nur für einen kurzen Zeitraum im Körper nachweisbar - das gilt auch für K.-o.-Mittel. Daher ist schnelles Handeln wichtig, rät der Weiße Ring.
Quelle: dpa
Welche Herausforderungen gibt es bei der Strafverfolgung?
Diese kurze Nachweisbarkeit stelle auch bei der Strafverfolgung ein Problem dar. Hinzu komme, dass viele Betroffene aus Unsicherheit oder Scham im Verborgenen blieben. Experten gehen daher von einer hohen Dunkelziffer bei den Gewalttaten im Zusammenhang mit K.-o.-Mitteln aus. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung":
Auch wenn der Nachweis bei K.-o.-Tropfen schwierig ist, unmöglich ist er nicht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Es komme immer wieder zu Verurteilungen wegen des Einsatzes von K.-o.-Tropfen. "Für Täter gibt es also ein reales Risiko, aufzufliegen - und streng bestraft zu werden." Das Gesetz gebe ein "klares Signal" an Täter - und an die Betroffenen, führt Hubig weiter aus.
Im Bundestag ist neben der Regierungsbefragung auch die Strafverschärfung beim Einsatz von K.-o.-Tropfen Thema. Bundesjustizministerin Hubig äußerte sich dazu im Morgenmagazin von ARD und ZDF.
23.09.2026 | 0:47 minDer Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte, zwar halte er die Strafverschärfung für angemessen - doch damit allein lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern.
Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds
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