Kammergericht weist Revision zurück:Nach Spruch zu Trump-Attentat: El Hotzo bleibt straffrei
Nach umstrittenen Aussagen zum Attentat auf Donald Trump bleibt der Comedian El Hotzo straffrei. Das Berliner Kammergericht bestätigt den Freispruch und stärkt die Satirefreiheit.
Satiriker Sebastian Hotz hat mit seinem umstrittenen Post zum Attentat auf Trump keine Straftat begangen. Das Kammergericht Berlin verwies auf die Meinungs- und Satirefreiheit.
27.03.2026 | 0:29 minEs sei "absolut fantastisch", wenn Faschisten sterben - so hatte der Satiriker El Hotzo im Juli 2024 das Attentat auf Donald Trump kommentiert, bei dem eine Kugel den jetzigen US-Präsidenten am Ohr verletzte. Wegen dieses hämischen Kommentars und einem weiteren Spruch auf der Plattform X musste sich der 30-Jährige, der sich einen Internetclown nennt, nun schon zum zweiten Mal vor Gericht verantworten - wegen der Billigung von Straftaten.
Doch nun kann Sebastian Hotz, wie der Comedian richtig heißt, aufatmen: Das Berliner Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, damit bleibt der Freispruch des Amtsgerichts aus der ersten Instanz bestehen.
Shitstorm und Strafanzeigen
In der Nacht im Juli 2024 hatte Hotz die Schüsse auf Trump auch mit dem "letzten Bus" verglichen. Er kommentierte: "Leider knapp verpasst." Ergänzend schrieb er den besagten Spruch über sterbende Faschisten. Die Beiträge löschte er kurz danach - auch, weil es ungewohnt viele und emotionale Reaktionen gab. Dennoch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los, und es gab knapp 50 Strafanzeigen.
Justiz gegen Satiriker: Ein russisches Gericht hatte im Dezember ein Strafverfahren gegen den Bildhauer Jacques Tilly eingeleitet. Tilly produzierte in der Vergangenheit satirische Mottowagen mit russlandkritischen Botschaften.
19.12.2025 | 1:34 minEine zentrale Frage war nun, ob Hotz mit seinen spitzen Sprüchen auch den "öffentlichen Frieden" gestört hat. Seine Reichweite - er hat auf X weit mehr als 700.000 Follower - ist jedenfalls beachtlich.
Der Vorsitzende Richter Gregor Herb verwarf den Gedanken jedoch. Die Kommentare seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die allgemeine Rechtssicherheit zu erschüttern. Auch sei kein Übergang hin zu Aggression oder ein Appell zum Rechtsbruch zu erkennen. Hotz wolle schon "von Berufs wegen nicht ernst genommen werden", meinte der Richter. Daher folge er der Verteidigung und stufe die Äußerungen als Satire ein.
Darf Satire auch "saublöd" sein?
Zuvor hatte sich auch Hotz in seinem Schlusswort verwundert darüber geäußert, dass ausgerechnet er den öffentlichen Frieden gestört haben soll. Er sehe sich als Internetclown, der viel Meinung und Empörung habe, "aber sehr wenig Ahnung". Satire dürfe auch unlustig und "saublöd" sein, sagte er. Dafür stehe er sehr gerne mit seinem Namen.
Auch seine Verteidigerin Carolin Lütcke pochte vor Gericht darauf, El Hotzos Kommentare seien Witze, die nicht ernstzunehmen seien.
Ein Witz bleibt ein Witz!
Carolin Lütcke, Verteidigerin
Sie könne den "Verfolgungseifer" der Staatsanwaltschaft daher nicht verstehen. An das Gericht gewandt sagte sie, die Meinungs- und Satirefreiheit sei ein hohes, schützenswertes Gut.
Anklage erkennt "gewisse Hetze"
Zu einer anderen Bewertung kam dagegen Oberstaatsanwalt Frank Mohr. Satire sei nicht immer straflos, sagte er. El Hotzos Äußerungen seien keine gewöhnliche Kritik an Trump, sondern mit einer "gewissen Hetze" verbunden gewesen. Der Anklagevertreter zog auch einen Vergleich: Angenommen, der Kommentar wäre aus der rechten Szene gekommen und das Opfer ein jüdischer Politiker - dann hätte doch niemand Zweifel, dass der Straftatbestand erfüllt sei.
Das Attentat auf Donald Trump hatte den US-Wahlkampf von heute auf morgen verändert.
17.07.2024 | 6:17 minNach dem Urteil äußerte sich Hotz erleichtert, dass das Strafverfahren abgeschlossen ist. Zugleich witzelte er, eine Verurteilung hätte natürlich der Werbung für sein neues Buch besser gedient. Gefragt, ob seine Sprüche über Trump "saublöd" gewesen seien, sagte Hotz, dies sei tatsächlich kein Gag, an den er sich länger erinnert hätte, wenn es nicht die Welle von Aufmerksamkeit gegeben hätte.
"Eine Welt, in der ich ungern leben möchte"
Vor dem Prozess hatte Hotz gewarnt, sein Fall könne als gefährliches Exempel dienen. Im Falle seiner Verurteilung müssten Satirikerinnen und Satiriker "damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird", sagte der Comedian der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte." Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte kritisiert, dass der Fall neu aufgerollt wurde und auf den Wert der Satirefreiheit verwiesen.
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