Klimaklage am BGH: Umwelthilfe scheitert gegen BMW und Mercedes

Bundesgerichtshof:Umwelthilfe scheitert mit Klimaklage gegen BMW und Mercedes

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Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof ist gescheitert. Die Autobauer dürfen somit auch nach 2030 noch Verbrenner verkaufen.

Auspuff eines Autos

Die Umwelthilfe wollte ein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes erreichen. Der BGH wies die Klage jedoch ab.

Quelle: picture alliance / Zoonar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes abgewiesen. Die Geschäftsführer der Umwelt-Organisation wollten erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen dürfen, da sie sonst die Menge des klimaschädlichen Treibhausgases überschreiten würden.

Der BGH in Karlsruhe urteilte am Montag jedoch, dass einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei.

Aktivistinnen und Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe bei einer Protestaktion von dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Umwelthilfe hat mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Die Regierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern, besonders im Bereich der Emissionsreduktion.

29.01.2026 | 1:33 min

Die Kläger hatten sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem sogenannten Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Minderungsziele für den CO2-Ausstoß festlegen müsse.

Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil dann die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten.

Privatunternehmen haben keine CO2-Budgets

Im Folgejahr entschied das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass die Bundesländer keine eigenen, verbindlichen CO2-Budgets gesetzlich festlegen müssten. Hierfür sei vielmehr der Bund zuständig.

Die Umwelthilfe errechnete in ihrer Klage jedoch aus Daten konkrete Budgets für die Privatunternehmen BMW und Mercedes.

Umwelthilfe wollte Hersteller zum Verbrenner-Aus 2030 verpflichten

Diese Mengen seien überschritten, wenn sie nach 2030 noch Autos mit Verbrenner-Motoren verkauften. Die Folgen, die das Bundesverfassungsgericht für junge Generationen genannt habe, seien dann real. Deshalb wollten sie die Autohersteller in einer Privatklage zum Verbrenner-Aus ab 2030 verpflichten.

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Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Der BGH hatte am 2. März 2026 in Karlsruhe über die Revision verhandelt. Schon da zeichnete sich ab, dass die Klage auch am BGH keinen Erfolg haben wird, weil das Gesetz Autobauern keine konkrete CO2-Menge zuweist und die Gerichte diese nicht selbst festlegen können.

Auch in seinem Urteil erklärte der Bundesgerichtshof nun, dass es keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe. Klimaschutzmaßnahmen und die Vorgabe von Budgets seien Sache der Politik.

Derzeit sieht die Europäische Union ein Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.

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