BGH-Urteil zur Klimaklage:Kein früheres Verbrenner-Aus für Autobauer
von Leticia Enders
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen BMW und Mercedes. Ziel: Die Untersagung des Verkaufs von neuen Verbrennern ab November 2030. Der BGH hat die Klage heute zurückgewiesen.
Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Klimaklage" liegt in einem Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs (BGH) auf einem Tisch.
Quelle: dpaDie Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe scheitern heute vor dem Bundesgerichtshof. Sie wollten, dass der BGH weltweit tätigen Autoherstellern untersagt, ab dem 31.10.2030 weiter Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.
Die Umwelthilfe hat mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Die Regierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern, besonders im Bereich der Emissionsreduktion.
29.01.2026 | 1:33 minAllgemeines Persönlichkeitsrecht
Die Kläger beriefen sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht: BMW und Mercedes würden das CO2-Budget zu großen Teilen jetzt schon aufbrauchen, wodurch später kurzfristige und weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig wären. Dadurch würden die Freiheitsrechte des Einzelnen erheblich eingeschränkt.
Um die globale Durchschnittserwärmung, wie im Pariser Klimaabkommen festgelegt, bis 2030 auf unter zwei Grad zu drücken, brauche es, so die DUH, immer drastischere Methoden, je später man beginne. Damit sei jegliche Freiheit des Einzelnen potenziell betroffen.
Die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten haben sich im Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 rechtlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu setzen. Ziel ist es, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken.
Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Argumentativ belegen sie ihre Klage mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Hier hatte das Gericht die Bundesregierung zur Nachbesserung bei den Klimaschutzvorgaben des Bundes verpflichtet um die Persönlichkeitsrechte junger Menschen besser zu schützen.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging es allerdings um eine Verpflichtung des Staates, ein Gesetz nachzubessern. Im Prozess vor dem BGH ging es jetzt um Großemittenten selbst.
Die EU-Kommission will auch nach 2035 neue Verbrennerfahrzeuge erlauben. Statt eines Komplettverbots soll der CO2-Ausstoß nun nur noch um 90 Prozent sinken.
16.12.2025 | 2:45 minKönnen diese auch ohne gesetzliche Vorschriften per Klage dazu gezwungen werden, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu verringern? Der BGH verneint dies heute.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters stellt bei Urteilsverkündung fest, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verschiedene Rechtsakte zur Umsetzung der Ziele des Pariser Übereinkommens verabschiedet worden sind. "Die Beklagten halten insoweit die gesetzlichen Vorgaben ein."
"Privatpersonen können von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. (…) Die Verantwortung für die Klimaschutzgesetzgebung liegt beim Gesetzgeber", so der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung.
Die im April 2019 verabschiedete EU-Pkw-Emissionsverordnung legt die sogenannten Kohlenstoffdioxid (CO2-)Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fest, die ab 2025 beziehungsweise 2030 greifen.
Flottengrenzwert bedeutet, der Durchschnitt aller in der Europäischen Union (EU) in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten.
Die Treibhausgasemissionen sanken 2025 nur um 0,1% im Vergleich zum Vorjahr. Umweltminister Schneider (SPD) spricht von zu kleinen Fortschritten und kündigt neue Maßnahmen an.
14.03.2026 | 2:21 minKeine Aufforderung zum Unterlassen
Nach geltendem Recht bestehe, so der Vorsitzende Richter, insoweit keine rechtliche Verpflichtung der Beklagten vorzeitig auf das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verzichten.
BMW und Mercedes begrüßen die Entscheidung des BGHs. "Wir haben im Verfahren stets die Position vertreten, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch die demokratisch legitimierten Parlamente erfolgen muss.", so Joerg Kottmeier, Sprecher der BMW Group.
Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betont hingegen die weiterwährende Verantwortung der Automobilhersteller:
Das heutige Urteil spricht Mercedes-Benz und BMW nicht von ihrer Verantwortung frei, die sie für die Klimakrise tragen, indem sie millionenfach Verbrenner verkaufen, um größtmöglichen Profit zu erzielen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH
Jetzt müsse ihrer Ansicht nach die Politik handeln.
Vor wenigen Jahren war das Thema "Klima“ noch allgegenwärtig. Vernachlässigt Schwarz-Rot das Thema? Mirko Drotschmann blickt auf die Klimapolitik der Bundesregierung.
12.03.2026 | 8:33 minAktueller Stand zum Verbrenner-Aus
Doch wie steht es politisch um das Aus des Verbrennermotors? Ursprünglich hatte die Europäische Union ein Ende für Verbrenner im Jahr 2035 geplant.
Ende 2025 nahm die EU-Kommission davon allerdings Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor: In engem Rahmen sollen demnach auch nach 2035 noch Verbrenner zugelassen werden.
Nach bisherigem Recht müssen die Hersteller ab 2035 bei neuen Pkw die klimaschädlichen CO2-Emissionen gegenüber 2021 um 100 Prozent reduzieren. Hinzu kommen sollten für neue Verbrenner ab 2035 so hohe Strafzahlungen, dass der Kauf eines Verbrenners faktisch unattraktiv geworden wäre.
Künftig sollen bis 2035 90 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 reduziert werden, statt wie ursprünglich 100 Prozent.
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