Google bevorzugt Gmail: Erfolg für GMX vor Gericht

Teilerfolg für GMX:Gmail-Zwang: Gericht bremst Google

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Die Praxis von Google, für Nutzerkonten Gmail-Adressen zu verlangen, ist laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig. Geklagt hatte der Mutterkonzern von GMX und Web.de.

Die Apps verschiedener Mailservice-Anbieter, darunter GMX, Web.de, Yahoo und Gmail, sind auf einem Smartphone zu sehen.

GMX und Web.de haben erreicht, dass Google auch fremde Mailadressen zulassen muss. (Symbolbild)

Quelle: dpa

Juristischer Teilerfolg gegen Google für den deutschen Mailanbieter GMX/Web.de: Das Landgericht Mainz hat dem US-Technologieriesen untersagt, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn Nutzer ein Android-Smartphone einrichten und ein Google-Konto erstellen. Ein Google-Konto wird etwa für den App-Store Google Play oder die Anmeldung bei Youtube benötigt.

Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden - dadurch geriet die Google-Konkurrenz dem Urteil zufolge unter Druck.

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20.08.2025 | 12:19 min

Mutterkonzern 1&1 muss Teil der Gerichtskosten tragen

Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weshalb 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. 1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de Klägerin in dem Fall.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall dürfte in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

Log-in inzwischen auch mit Handynummer möglich

Google hat sein in der Klage angeprangertes Verhalten bereits geändert: Seit Mai kann man bei der Einrichtung auch nur eine Handynummer angeben. Dann erstellt Google allerdings automatisch eine Gmail-Adresse - was dem Gericht zufolge nicht ausreicht.

Laptop und Grafik

Mit dem Gesetz für digitale Märkte öffnete die EU-Kommission 2024 den Wettbewerb rund um die großen Gatekeeper wie Google, Apple oder Amazon. Alternativen müssen seitdem einfacher angeboten werden.

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In der Klage bezog sich 1&1 auf das neue EU-Digitalmarktrecht. Der "Digital Markets Act", kurz DMA, stärkt seit 2024 die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Sie müssen daher ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.

1&1: EU-Regelwerk zeigt Wirkung

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei "ein spürbares Signal für digitale Souveränität".

Die vom 'Digital Markets Act' beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung.

Michael Hagenau, Geschäftsführer GMX und Web.de

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Google bewertete positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt", hieß es von dem amerikanischen Unternehmen.

Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie - und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern.

Google in einem Statement

Quelle: dpa
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