Einsparungen im Gesundheitswesen:Kommission empfiehlt stufenweise Krankschreibung im Job
Eine Kommission schlägt vor, Arbeitsunfähigkeit künftig stufenweise zu beurteilen. Teilweises Arbeiten könne die Rückkehr in den Job erleichtern und Krankengeldausgaben senken.
Zur Entlastung der Krankenkassen hat eine Expertenkommission 66 Reformideen vorgelegt. Unter den Vorschlägen ist auch das Aus für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern.
30.03.2026 | 2:31 minIn der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen die Einführung einer "stufenweisen Arbeitsunfähigkeit". Das Expertengremium spricht sich dafür aus, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent beurteilen, jeweils in enger Absprache mit der betroffenen Person.
Die sozialen und finanziellen Belastungen können im Krankheitsfall deutlich reduziert werden.
Bericht der Finanzkommission Gesundheit
Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert, sofern die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Bei Änderungen des Gesundheitszustands sollten fortlaufende Anpassungen der Einstufung ebenfalls dazu gehören.
Kanzler Merz kritisiert die telefonische Krankschreibung als möglichen Grund für den hohen Krankenstand. Gewerkschaften warnen jedoch vor Fehlschlüssen.
20.01.2026 | 2:15 minEine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess könne langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.
Flexibel arbeiten bei Langzeiterkrankung
Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft.
Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.
Bericht der Finanzkommission Gesundheit
Der Sachverständigenrat Gesundheit habe bereits in seinem Gutachten von 2015 darauf hingewiesen, dass die stufenweise Wiedereingliederung positive Effekte auf den Gesundheitszustand, soziale Teilhabe und das Wohlbefinden von Langzeiterkrankten habe.
Einschätzung auf medizinischer Basis
Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen.
Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.
Bericht der Finanzkommission Gesundheit
Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.
Mehr als 14 Krankentage sammelt der Durchschnittsbeschäftigte im Jahr. Kanzler Merz begründet das auch mit der telefonischen Krankschreibung. Krankenkassen weisen das zurück.
17.01.2026 | 1:30 minExperten sehen positive Aspekte
Allerdings ermöglichte eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken.
Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine "Dequalifizierung" verhindert werden.
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