Urteil gegen Discounter bestätigt:BGH: Preisreduzierung muss klar gekennzeichnet sein
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Preiswerbung muss verständlich sein. Er bestätigte damit ein Urteil gegen Netto. Der Discounter hatte mit Angaben im Prospekt verwirrt.
Laut einer EU-Regelung muss bei jeder Werbung mit einer Preisermäßigung immer der niedrigste Preis angegeben werden, der in einem Zeitraum von 30 Tagen vor dieser Preisermäßigung für das Produkt verlangt wurde - der sogenannte Referenzpreis.
Quelle: imago imagesWerbung mit einem reduzierten Preis muss klar und verständlich sein. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss dabei für Verbraucher erkennbar und gut lesbar sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied.
Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount hatte damit Erfolg (Az. I ZR 183/24).
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat den Discounter Netto wegen einer Werbung verklagt. Der BGH muss die Zulässigkeit der Preiswerbung nun prüfen.
09.10.2025 | 2:11 minPreisreduzierung: Reicht eine Fußnote?
Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. Netto warb darin für Kaffee mit gleich vier Zahlen: dem aktuellen Verkaufspreis von 4,44 Euro, dem durchgestrichenen Preis der Vorwoche von 6,99 Euro und einer Ermäßigung von 36 Prozent; in einer Fußnote war außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen angegeben, der ebenfalls bei 4,44 Euro lag.
Es gibt noch eine zweite Discounter-Kette, die ebenfalls den Namen Netto trägt. Sie ist vor allem im Norden und Osten Deutschlands zu finden und unter anderem an dem Hund im Firmenlogo zu erkennen. Die Klage, um die es am BGH ging, richtet sich aber gegen die größere Einzelhandelskette Netto Marken-Discount mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof bei Regensburg.
(Quelle: dpa)
Zu dem Zeitpunkt galt seit etwa sieben Monaten die neue Preisangabenverordnung. Diese sieht vor, dass bei Werbung mit einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Mit der Neuregelung wurde EU-Recht umgesetzt.
Die Preisangabenverordnung soll es Verbrauchern leichter machen, Preise miteinander zu vergleichen. Unternehmer sind daher verpflichtet, transparente Preisangaben zu machen, etwa einen Gesamtpreis zu nennen, der auch die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile umfasst.
Durch die 2021 eingeführte Pflicht, bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage auszuweisen, sollen sogenannte "Schaukelpreise" verhindert werden. Damit ist die Praxis einiger Handelsunternehmen gemeint, Preise kurzfristig zu erhöhen, um sie dann wieder zu senken und den Verbrauchern so vorzuspiegeln, es werde ihnen ein Rabatt gewährt.
Die Wettbewerbszentrale hält die Kaffeewerbung von Netto für irreführend. Sie klagte, um zu erreichen, dass Netto nicht mehr so wirbt.
Der Verbraucher soll sich klar orientieren können, soll verstehen, was der günstigste Preis ist. Habe ich hier ein Schnäppchen und wie setzt sich eigentlich die Prozentuale Ersparnis zusammen? Das muss erkennbar sein und das war hier nicht der Fall.
Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale
Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Klage im September 2024 Erfolg. Der BGH überprüfte dieses Urteil und bestätigte es nun.
Der BGH hat nach einer Klage über Preiswerbung einer Supermarktkette entschieden. Leon Fried, ZDF-Redaktion "Recht und Justiz", berichtet aus Karlsruhe über die neuen Entwicklungen des Prozesses.
09.10.2025 | 3:56 minEuGH: Reduzierungen müssen sich auf 30-Tage-Bestpreis beziehen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass sich Werbeaussagen wie ein "Preis-Highlight" auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen und Rabatt-Prozente auch auf dieser Basis berechnet werden müssen.
Der BGH betonte nun, die Netto-Werbung verstoße gegen die Preisangabenverordnung. Es reiche nicht aus, den niedrigsten Preis aus 30 Tagen in einer beliebigen Weise anzugeben. Das müsse vielmehr unmissverständlich sein.
Was hinter den angekündigten Preissenkungen von Aldi, Lidl und Co. steckt und ob Kunden langfristig profitieren, erklärt Handelsexperte Prof. Stephan Rüschen bei ZDFheute live.
26.05.2025 | 7:50 minNetto habe hier zu viele Informationen und zudem eine missverständlich formulierte Fußnote gedruckt, hieß es. Das sei unklar und verwirrend, die wesentliche Information werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten.
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