Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die
AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grund sei die „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”. Weiter sei das „vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, da es darauf abziele bestimmte Gruppen auszuschließen.
In der dreijährigen Untersuchung des Verfassungsschutzes wurden neben Parteiprogramm auch Äußerungen der Partei sowie Repräsentanten und Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppen berücksichtigt. Bisher war die
AfD bundesweit lediglich als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft worden.
Faeser: Kein politischer Einfluss
Bundesinnenministerin Faeser betonte es habe keinen politischen Einfluss auf das Gutachten des Verfassungsschutzes gegeben. Der Verfassungsschutz arbeite eigenständig und habe einen “klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen". Die Einstufung sei das Ergebnis einer neutralen Prüfung.
Was bedeutet die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ jetzt für die AfD und was sind die Folgen? Das ordnet Jessica Zahedi bei ZDFheute live mit ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Nicole Diekmann, Jan Henrich aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz und mit Extremismusforscher Benjamin Höhne ein.
Zuletzt keine Mehrheit für Verbotsverfahren
Von einigen Seiten wird ein
Verbot der Partei gefordert. Bereits im November vergangenen Jahres reichten 113 Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen einen Antrag für ein AfD-Verbot ein. Es gibt aber nicht nur Zustimmung für ein mögliches Verbotsverfahren. Manche befürchten, dass ein solcher Schritt dem demokratischen System schaden könnte.
Der
scheidende Bundeskanzler erklärte am Freitag, ein Verbotsverfahren dürfe man “nicht übers Knie brechen”. Neben Bundesregierung und Bundesrat gehört der Bundestag zu den drei Verfassungsorganen, welche ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen können. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch.
Mit Material von ZDF, AFP und dpa.