Gesamte AfD gesichert rechtsextremistisch

Einstufung vom Verfassungsschutz :Gesamte AfD gesichert rechtsextremistisch

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Tino Chrupalla und Alice Weidel vor einem AfD-Banner.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. ZDFheute live analysiert die Konsequenzen für die Partei

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grund sei die „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”. Weiter sei das „vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, da es darauf abziele bestimmte Gruppen auszuschließen.  
In der dreijährigen Untersuchung des Verfassungsschutzes wurden neben Parteiprogramm auch Äußerungen der Partei sowie Repräsentanten und Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppen berücksichtigt. Bisher war die AfD bundesweit lediglich als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft worden.  

Faeser: Kein politischer Einfluss 

Bundesinnenministerin Faeser betonte es habe keinen politischen Einfluss auf das Gutachten des Verfassungsschutzes gegeben. Der Verfassungsschutz arbeite eigenständig und habe einen “klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen". Die Einstufung sei das Ergebnis einer neutralen Prüfung. 
Was bedeutet die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ jetzt für die AfD und was sind die Folgen? Das ordnet Jessica Zahedi bei ZDFheute live mit ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Nicole Diekmann, Jan Henrich aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz und mit Extremismusforscher Benjamin Höhne ein.

Zuletzt keine Mehrheit für Verbotsverfahren 

Von einigen Seiten wird ein Verbot der Partei gefordert. Bereits im November vergangenen Jahres reichten 113 Bundestagsabgeordnete  aus verschiedenen Fraktionen einen Antrag für ein AfD-Verbot ein. Es gibt aber nicht nur Zustimmung für ein mögliches Verbotsverfahren. Manche befürchten, dass ein solcher Schritt dem demokratischen System schaden könnte.  
Der scheidende Bundeskanzler erklärte am Freitag, ein Verbotsverfahren dürfe man “nicht übers Knie brechen”. Neben Bundesregierung und Bundesrat gehört der Bundestag zu den drei Verfassungsorganen, welche ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen können. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch.  
Mit Material von ZDF, AFP und dpa. 

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