Energiekosten ermitteln:Abschlagszahlung für Gas und Strom optimieren
Für Strom, Gas und Wärme müssen Verbraucher regelmäßig Abschlagszahlungen an den Energieversorger zahlen. Welche Höhe passend ist und wie Sie diese herausfinden können.
Die Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme werden durch einen monatlichen Abschlag bezahlt. Doch was ist bei diesen Abschlagszahlungen zu beachten?
Quelle: dpaEnergieanbieter teilen ihren Kunden mit der Jahresabrechnung nicht selten auch einen neuen Abschlag mit. Wobei sich Betroffene mitunter fragen, ob die Zahlung in der Höhe überhaupt gerechtfertigt ist. "Das lässt sich leicht überprüfen", sagt Max Müller, Juristischer Fachberater im Fachbereich Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Um den Abschlag zu berechnen, benötigt man:
• die aktuellen Preise - diese sind im letzten Preiserhöhungsschreiben nachzulesen,
• die Zahl der Abschläge - das können elf oder zwölf sein,
• den eigenen Verbrauch für Strom oder Gas - Basis ist der Verbrauch des Vorjahres, zu finden in der Jahresabrechnung.
In Deutschland ist der Gasverbrauch von Oktober bis Dezember 2024 im Vergleich zum Vorjahr um fast sechs Prozent gestiegen. Der Chef der Bundesnetzagentur ruft zum Sparen auf.
31.12.2024 | 0:20 minSo hoch sollte der Abschlag sein
Um eine realistische Abschlagszahlung zu ermitteln, multiplizieren Sie beim Strom die auf der Jahresrechnung angegebenen Kilowattstunden mit dem Preis pro Kilowattstunde. Das Ergebnis addieren Sie mit dem Grundpreis einschließlich Messpreis für das gesamte Jahr. Diese Summe nun durch die Anzahl Ihrer Abschläge dividieren. Das Ergebnis zeigt an, wie viel Sie bei gleichem Verbrauch zahlen müssten.
Diese Rechnung gilt auch für Gas mit den in der dortigen Jahresabrechnung angegebenen Werten in Kubikmetern. Noch bequemer lässt sich der individuelle monatliche Abschlag über einen Rechner der Verbraucherzentralen berechnen.
Alle Kommunen müssen demnächst einen Wärmeplan vorlegen, der den Bürgern erklärt, wie die Haushalte von fossilem Erdgas loskommen, eine Mammutaufgabe.
15.10.2024 | 9:31 minAbschlagszahlung: Besser hoch oder niedrig einstellen?
Wie viel Abschlag gerechtfertigt ist, hängt vom Verbrauch ab. Wer weiß, dass er aktuell mehr heizt als im Vorjahr - zum Beispiel, weil man etwa durch Homeoffice mehr Zeit zu Hause verbringt - kann einen höheren Abschlag zahlen.
Sowohl zu hohe als auch zu niedrige Abschläge haben Nachteile. Im besten Fall zahlt man Abschläge, die die tatsächlichen Kosten decken.
Max Müller, juristischer Fachberater für Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Gegen höhere Abschlagzahlungen spricht aus Sicht von Müller, dass man bei einem Plus auf der Jahresabrechnung gegebenenfalls lange warten müsse, bis das Guthaben vom Anbieter zurückkommt. Zudem sei für Kunden das Geld in Form von höheren Abschlagszahlungen meist verloren, wenn der Anbieter Insolvenz anmelden muss.
Bei zu niedrig angesetztem Abschlag muss man allerdings damit rechnen, eine größere Summe nachzuzahlen.
Egal ob Strom oder Gas: Erhöht der Anbieter die Preise, sollten Verbraucher checken, ob das rechtens ist. So kann eine per Vertrag vereinbarte Preisbindungsklausel oder Preisgarantie eine Preiserhöhung ausschließen. Generell ist der Anbieter verpflichtet darüber zu informieren, aus welchem Grund er die Preise erhöht. Preisänderungen müssen einen Monat bevor die Änderung in Kraft treten soll, schriftlich mitgeteilt werden. In der Regel haben Kunden bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit wechseln.
Um bei den Energiekosten zu sparen lohnt es sich, die Preise für Gas und Strom zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
26.08.2024 | 3:07 minGegen stark hochgesetzte Abschlagszahlungen vorgehen
Sie bekommen von Ihrem Energieanbieter ein Schreiben, in dem er die Abschlagszahlungen stark hochsetzt? "Wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, sollte man dem per Einschreiben mit Rückantwort widersprechen", rät Müller.
In dem Brief ist unbedingt anzugeben, warum man die höhere Abschlagszahlung für unzulässig hält. Zieht sich die Klärung mit dem Anbieter in die Länge, haben Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten. Ein Sonderkündigungsrecht steht einem nur im Fall einer Preiserhöhung zu. Ansonsten kann man Verträge ordentlich zum Ende der vereinbarten Laufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Im Zweifelsfall kann man sich externe Hilfe holen und sich beraten lassen, zum Beispiel bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Darauf sollte man beim Anbieterwechsel achten
Um herauszufinden, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist, ermitteln Sie zunächst Ihren Energieverbrauch. Die entsprechenden Angaben sind auf der letzten Jahresabrechnung für Strom oder Gas zu finden. Mithilfe von Vergleichsportalen können Sie nun die Preise von mehreren Energieanbietern vergleichen.
Haben Sie einen Anbieter mit günstigeren Preisen gefunden, sollten Sie die Vertragslaufzeiten prüfen. Dabei gilt: je kürzer, desto flexibler. Achten Sie außerdem auf Sonderkündigungsrechte, etwa bei einem Umzug, sowie auf Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln.
Vorsicht bei Billiganbietern:Strom und Gas: Sieben Tipps für den Wechsel
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Mehr zum Thema Energie
- mit Video
Günstige Strom- und Gasanbieter:Lohnt sich ein Wechsel des Energieanbieters?
von Sven-Hendrik Hahn - Grafiken
Gasspeicher und Gasverbrauch:Wie es um unsere Gasversorgung steht
von H. Koberstein, R. Meyer, N. Niedermeier, M. Zajonz - mit Video
Ausschläge an der Strombörse :Kartellamt untersucht Strompreisschwankungen
- FAQ
Preise für Tanken und Heizen:Was ein steigender CO2-Preis bedeutet
Weitere Ratgeber-Themen
- mit Video
Porto, Mindestlohn, CO2-Preis:Was sich 2025 ändert
von Ebba Petzsche Neue EU-Vorgabe gegen Textilmüll:Altkleider richtig entsorgen
von Karen Grass- mit Video
Ohne Alkohol ins neue Jahr:Wie der Körper vom Dry January profitiert
von Laren Müller - mit Video
Fünf Tipps für mehr Fitness:Sportlich ins neue Jahr: So hält man durch
von Thilo Hopert