Parlament stimmt für Gesetzesreform:Gentechnik im Supermarkt: EU schwächt Regeln ab
Das EU-Parlament beschließt gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik. Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen nicht mehr gekennzeichnet werden.
Ab 2028 sollen bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden dürfen.
Quelle: ImagoMit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt.
Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig ohne extra Hinweis in den Regalen landen. Befürworter erwarten Vorteile für Klima und Ertrag.
04.12.2025 | 1:51 minKritik: Verbrauchern Wahlfreiheit lassen
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Bei dem Vorhaben geht es um "neue genomische Techniken" (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen - etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt. Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt.
(Stand: 17. Juni 2026/Quelle: dpa)
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie, dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.
Mit moderner Gentechnik sollen Pflanzen klimaresistenter und robuster werden. Befürworter erwarten schnelle Fortschritte, Kritiker warnen vor Folgen für Umwelt und Ernährung.
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