Fluggastrechte: EU einigt sich - nur kleine Änderungen

Nur kleine Änderungen vorgesehen:EU einigt sich im Streit um Fluggastrechte

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Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU sich im Streit um Rechte von Flugzeugpassagieren geeinigt. Die bisherigen Entschädigungen bei verspäteten Flügen werden beibehalten.

17.01.2024, Hessen, Frankfurt/Main: Koffer von Passagieren stehen vor der Anzeigetafel in der Abflughalle des Flughafens in Frankfurt am Main.

Nach langjähriger Verhandlung in der EU über die Rechte von Flugzeugpassagieren gibt es nun eine Einigung: Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen bleiben erhalten.

12.06.2026 | 0:34 min

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf.

Entschädigung bei Flugverspätungen bleibt unverändert

Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten. Übrig blieben demnach am Ende nur kleinere Änderungen, etwa die Pflicht für Fluganbieter, Preise standardmäßig "inklusive Handgepäck" anzuzeigen.

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Nun steht noch die formale Zustimmung der Vertreter der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen. Bevor Änderungen in Kraft treten, müssen danach noch sowohl das Parlament als Ganzes als auch die EU-Staaten formell zustimmen. Die neuen Vorgaben sollen dann zwölf Monate später anwendbar sein.

Justizministerin Hubig spricht von Verhandlungserfolg

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: «Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.»

Kern der Einigung sei: «Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.» Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg. 

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Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können. 

Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.

Diese Regelung soll in Zukunft gelten

Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:

  • 250 Euro bei 1.500 Kilometern Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

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Außerdem sollen unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.

Formale Zustimmung bis Dienstag nötig

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben. Airlines müssen nach Angaben eines EU-Diplomaten bei Verspätungen künftig innerhalb von 96 Stunden darüber informieren, welche Rechte den Betroffenen zustehen.

Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern. 

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Quelle: dpa, AFP
Über dieses Thema berichtete das ZDF in den heute-Nachrichten am 12.06.2026 ab 19 Uhr.

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