EU-Staaten: Vorerst keine Schwächung von Fluggastrechten

Verkehrsminister der EU uneins:Vorerst keine Schwächung von Fluggastrechten

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Erhalten Fluggäste künftig erst ab fünf Stunden Verspätung eine Entschädigung? Darauf konnten sich die EU-Verkehrsminister nicht einigen. Die Debatte geht weiter.

Diesmal keine Verspätung:  Ankunftszeiten von Flügen stehen auf einer Anzeigetafel am Flughafen Köln/Bonn.
Derzeit haben Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet.
Quelle: dpa

Unter den 27 Ländern der EU gibt es vorerst weiter keine Mehrheit für eine Schwächung der Rechte von Fluggästen. Deutschland, Spanien, Portugal, Slowenien und weitere Länder sprachen sich bei einem Treffen der EU-Verkehrsminister an diesem Donnerstag in Luxemburg gegen Vorschläge der EU-Kommission aus, die Schwelle für Entschädigungen bei Verspätungen anzuheben.
Damit war eine Sperrminorität gegen die Vorschläge erreicht, allerdings sollte weiter verhandelt werden.

Vorschlag: Fluggäste erst ab fünf Stunden Verspätung entschädigen

Auf dem Tisch liegen Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, die Schwelle für eine Entschädigung deutlich anzuheben. Diese liegt derzeit bei drei Stunden. Mit der Änderung würde eine pauschale Zahlung grundsätzlich erst ab fünf Stunden Verspätung fällig, bei Langstreckenflügen teils sogar erst ab zwölf Stunden.
Deutschland und weitere Staaten setzen sich hingegen dafür ein, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen und dafür eine pauschale Entschädigung von 300 Euro festzulegen.
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Diese Regeln gelten derzeit für die Entschädigung von Fluggästen

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:
  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
  • 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
  • 600 Euro für Flüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit Logistik

Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist.
Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung auf fünf Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt werden würden.

Verhandlungen in Luxemburg gehen weiter

Die Verhandlungen im Kreis der Verkehrsminister wurden fortgesetzt. Sollten sich die EU-Länder in Luxemburg auf eine gemeinsame Position einigen, müsste der Rat im Anschluss mit dem Europaparlament verhandeln. Diese Gespräche dürften dann frühestens im Herbst weiter an Fahrt aufnehmen.
Quelle: AFP, dpa
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