Gesetzliche Krankenkassen: Zusatzbeitrag bleibt stabil

Gesetzliche Krankenkassen:Linnemann: Zusatzbeitrag bleibt stabil

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Der Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bleibt 2027 stabil. Das teilte Gesundheitsminister Linnemann auf Grundlage der GKV-Finanzprognose mit.

Verschiedene Krankenversicherungskarten von Krankenkassen werden gemeinsam als symbolisches Bild des Gesundheitssystems auf der Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung dargestellt.

Die Finanzlage der Krankenkassen bleibt zwar angespannt, die Zusatzbeiträge sollen aber trotzdem stabil bleiben. (Symbolbild)

Quelle: Imago

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland bleibt im kommenden Jahr laut Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) stabil bei 2,9 Prozent. Diese Höhe habe am Mittwoch der Schätzerkreis der GKV auf der Grundlage seiner Ausgaben- und Einnahmenschätzung für 2027 empfohlen.

Damit sei das wichtigste Ziel erreicht, sagte Linnemann:

Nach wiederholten Beitragserhöhungen ist das ein gutes Zeichen. Wir reden die Probleme aber nicht schön.

Carsten Linnemann, Gesundheitsminister

Linnemann: Finanzielle Lage bleibt angespannt

Klar sei auch, dass die Finanzlage der Krankenkassen trotz Reform angespannt bleibe. "Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen", sagte Linnemann weiter.

Durch die im Juli beschlossene Krankenkassenreform sollen mehr Einnahmen in die gesetzliche Krankenversicherung fließen - etwa durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Laut Linnemann wird der Anstieg der Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenkassen dadurch gebremst.

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11.09.2026 | 1:38 min

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist allerdings nur eine Rechengröße. Die tatsächliche Höhe legt jede Krankenkasse individuell fest. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig. Insgesamt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also je zur Hälfte 17,5 Prozent des Bruttolohns an die Krankenkassen.

  • Seit 2015 können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie zusätzliche Gelder für ihre Ausgaben benötigen.
  • Der Zusatzbeitrag kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und wird jeweils zur Hälfte von den gesetzlich Versicherten und von den Arbeitgebern bezahlt.
  • Den Zusatzbeitragssatz beschließt jede Krankenkasse individuell.
  • Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

Keine Garantie gegen steigende Beiträge

Die Empfehlung des Schätzerkreises ist keine Garantie, dass es nicht doch zu Beitragssteigerungen kommt. Für 2026 war der durchschnittliche Zusatzbeitrag ebenfalls bei 2,9 Prozent festgelegt worden. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt derzeit nach GKV-Angaben aber etwa 3,1 Prozent.

Der Schätzerkreis setzt sich aus Fachleuten des Gesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Festgelegt wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Gesundheitsministerium bis zum 1. November eines Jahres.

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Quelle: Reuters, ZDF
Über dieses Thema berichtet das heute journal am 14.10.2026 ab 21:45 Uhr.

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