Kanzleramtschef Frei: Asyl-Urteil ist Einzelfall-Entscheidung

Interview

Kanzleramtschef zu Asyl-Urteil:Frei betont Einzelfall-Entscheidung

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Das Asyl-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts sieht Kanzleramtsminister Frei als Einzelfall-Entscheidung. Es habe keine weitergehende Wirkung, sagt er im ZDF.

SGS Slomka Frei
Kanzleramtsminister Thorsten Frei im ZDF heute journal: "Halten Vorgehen für rechtskonform"03.06.2025 | 6:23 min
Im Eilverfahren hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Zurückweisung dreier Somalier an der deutschen Grenze rechtswidrig war. Viele sehen in der Entscheidung einen ersten Fingerzeig, dass Gerichte die schwarz-rote Argumentation der Zurückweisungen kritisch sehen.
Union und SPD versuchen, die Entscheidung nicht überzubewerten, stellen das Urteil maximal als Dämpfer dar, nicht als Rückschritt. Die Spielräume für die beschworene Asylwende seien zwar eingeengt worden, seien aber "nach wie vor da", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

CDU-Poliker: Gerichtsentscheid ist Einzelfall-Entscheidung

Auch Kanzleramtsminister Thorsten Frei beschwichtigt: "Das Gericht hat hier in einem Einzelfall entschieden", sagt der CDU-Politiker im ZDF heute journal. Auch sei die Entscheidung "erstinstanzlich". Zudem bekräftigt er:

Über den konkreten Fall hinaus hat die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts keine weitergehende Wirkung.

Thorsten Frei, CDU

Ein Verwaltungsgericht könne "keine politische Entscheidung mit Wirkung für das gesamte Land treffen". Dafür brauche es obergerichtliche Entscheidungen.

Frei will Rückschlüsse aus Asyl-Urteil ziehen

Im konkreten Fall werde man dem Urteil des Verwaltungsgerichts "selbstverständlich" folgen. Allerdings handele es sich bei dem Thema um "schwierigen juristischen Stoff", über den am Ende möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden werde.

Nichtsdestotrotz schauen wir uns den Beschluss des Gerichtes sehr genau an - und werden daraus entsprechende Rückschlüsse ziehen.

Thorsten Frei, CDU

Um die Zurückweisungen zu rechtfertigen, hatte sich die Bundesregierung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen - im öffentlichen Diskurs häufig als "Notlagen"-Regelung bezeichnet.

Kanzleramtschef: Werden bei unserer Begründung "nacharbeiten"

Das Gericht erteilte dieser Argumentation im Fall der drei Somalier eine Absage, weil es schon an der "hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" fehle. Die Bundesregierung werde an ihrer Argumentation arbeiten, betonte Frei nun im ZDF:

Ganz offensichtlich war dem Gericht die vorgelegte Begründung nicht ausreichend.

Thorsten Frei, CDU

Das müsse man zur Kenntnis nehmen. "Deswegen muss an dieser Stelle auch nachgearbeitet werden."
Es gehe jetzt darum, sehr genau zu spezifizieren und auch darzulegen, worin die besondere Situation liege, "die eine solche Regelung nicht nur erforderlich, sondern auch geboten macht". Frei spricht von einer "Überforderungssituation", entstanden durch zu viel Migration, etwa bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen.
Das Interview führte Marietta Slomka, zusammengefasst hat es Christian Harz,

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