Schutz vor Belästigung: Deutschland hinkt in Europa hinterher

Im europäischen Vergleich:Schutz vor Belästigung: Deutschland hinkt hinterher

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Beim Schutz vor sexueller Belästigung liegt Deutschland im europäischen Vergleich deutlich zurück. Ein Gutachten zeigt: Ein Verbot besteht fast ausschließlich im Arbeitsleben.

Sexuelle Belästigung (Symbolfoto)

Einem Rechtsgutachten zufolge sind Menschen in den meisten europäischen Ländern deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland.

Quelle: Imago

In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorlag. Darin heißt es:

Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.

Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

"In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten."

Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. "In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote", hieß es weiter.

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Betroffene haben kaum rechtliche Möglichkeiten

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten heißt es:

Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.

Gutachten

Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten.

Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.

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Ataman: Müssen Frauen besser schützen

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: "Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen." Das zeige das Gutachten deutlich. "Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand." Die Bundesregierung habe eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, erklärte Ataman.

Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören, auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch "teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf".

Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. "Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können."

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Quelle: AFP
Über das Thema berichtete die ZDFheute Xpress am 03.02.2026 ab 9:00 Uhr.

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