Energiereform von Reiche: Das sind die Pläne

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Beschluss des Bundeskabinetts erwartet:Energiereform von Reiche: Das sind die Pläne

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Das Bundeskabinett will die von Wirtschaftsministerin Reiche geplante Energiereform auf den Weg bringen. Es geht um Änderungen des EEG sowie um ein Netzpaket - ein Überblick.

Brandenburg: Wirtschaftsministerin Katherina reiche vor ihrem Abflug in die Türkei.

Das neue Bundeskabinett will seinen ersten Beschluss fassen, und zwar zu den Reformplänen von Wirtschaftsministerin Reiche. Konkret geht es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Netzpaket.

29.07.2026 | 0:29 min

Es sind umstrittene Pläne - und es geht um viel. Nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung könnte das Kabinett heute grundlegende Reformen in der Energiepolitik auf den Weg bringen.

Falls sie vom Bundestag beschlossen werden, könnten sie weitreichende Folgen haben - für Bürger, die sich eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen oder Betreiber von Windrädern. Energie- und Umweltverbände kritisieren, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bremse die Energiewende aus.

Archiv: Wolken stehen am blauen Himmel über dem neuen Solarpark "Phönix" der Stadtwerke Halle.

Beim Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nachgebessert werden. Einem Entwurf zufolge, soll eine Übergangsregelung Einschnitte bei der Förderung kleiner Solaranlagen bis 25 Kilowatt abmildern.

18.07.2026 | 0:26 min

Was will Reiche erreichen?

Ein Ziel von Reiche ist es, Kosten zu senken. Die Förderung der Erneuerbaren Energien vor allem aus Wind und Sonne kostet jedes Jahr viel Geld, getragen vom Steuerzahler. Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür rund 16,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Reiche ist der Ansicht, dass die Erneuerbaren Energien "erwachsen" geworden sind und mehr finanzielle Verantwortung sowie Verantwortung für das Stromnetz tragen müssen - das Schlagwort dafür lautet "systemdienlich". Das Ziel: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll kein "Rundum-Sorglos-Paket" mehr werden, wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums heißt.

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Warum gibt es Zeitdruck?

Die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Fördersystems durch die EU-Kommission läuft Ende 2026 aus. Falls bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, könnten zwar laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft gesetzlich geförderte Neuanlagen in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gefördert werden. Reiche hatte gesagt, man wolle eine Unterbrechung nicht riskieren. Die EU-Kommission muss den Änderungen, sofern sie beschlossen sind, noch zustimmen.

Innerhalb der Bundesregierung wurde monatelang vor allem zwischen den Ministerien von Reiche sowie dem Umweltressort von Minister Carsten Schneider (SPD) verhandelt.

Was sind Kernpunkte der geplanten Reform?

Mehr als die Hälfte des Stroms stammt aktuell bereits aus Erneuerbaren Energien - 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche fest. Es soll aber Anpassungen geben. Derzeit würden Anlagen in Netzgebieten errichtet, die den produzierten Strom in vielen Stunden nicht aufnehmen könnten. Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es deswegen immer wieder zur Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden Redispatch genannt und kosten wegen Entschädigungen jedes Jahr Milliarden.

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Reiche will daher den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Netzausbau synchronisieren. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin "Hemmnisse", die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf: "Der Netzausbau kann somit häufig nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten."

Worum geht es in Gebieten mit Netzengpässen?

Konkret geplant ist eine bessere regionale Steuerung des Zubaus. Netzbetreiber sollen "Hot Spots" ausweisen, in denen ein hoher Teil der Stromerzeugung abgeregelt werden muss. In diesen Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen, geplant ist aber eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage.

Helene Reiner (v.)Dunja Hayali (l.) Marietta Slomka (r.) und Christian Sievers (h.) in "heute journal - der Podcast"

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Dadurch sollten in diesen Netzengpass-Gebieten Redispatch-Kosten gesenkt und die Stromkunden von daraus resultierenden, höheren Stromkosten entlastet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche argumentiert: Bisher werde über die EEG-Förderung etwas vom Steuerzahler vergütet, was aber gar nicht genutzt werden kann. Die Netzbetreiber sollen in "Hot Spots" verpflichtet werden, das Netz prioritär zu optimieren, zu verstärken und auszubauen.

Welche Einschnitte bei der Solarförderung soll es geben?

Steuergelder sollen dort eingesetzt werden, wo sie die größte Wirkung erzielen - das ist die Linie Reiches. Insbesondere kleine Solaranlagen auf dem Hausdach seien inzwischen aufgrund gesunkener Kosten ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten. Deshalb sind nun Einschnitte geplant.

Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag - dieser ist abhängig etwa von der Anlagengröße und dem Umfang der Einspeisung ins Netz. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr.

Symbolbild: Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.

Das Wirtschaftsministerium hat die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgeschwächt. Dauerhaft sollen neue, kleine Solaranlagen dennoch keine Förderung mehr erhalten.

18.07.2026 | 0:26 min

Ab 2027 sollen neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Geplant ist nach dem bisher vorliegenden Entwurf Reiches eine verpflichtende "Direktvermarktung": Haushalte sollen Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörsen vermarkten.

Geplant ist eine Übergangsphase: Für 36 Monate soll für kleine Solaranlagen eine befristete Übergangszahlung eingeführt werden, die unterhalb der vormaligen Einspeisevergütung liegt. Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen für weitere vier Jahre einen "Direktvermarktungsbonus" in Anspruch nehmen können - das soll den Hochlauf von Direktvermarktungsdienstleistungen anschieben.

Allerdings könnte es in den Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung noch zu Änderungen am Gesetzentwurf kommen.

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Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtet das ZDF regelmäßig, etwa in der ZDFheute Xpress am 27.07.2026 ab 9:00 Uhr.

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