Prozessbeginn steht fest:Gericht lässt Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger zu
Die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger kommt im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal vor Gericht. Im Prozess soll es um Untreuevorwürfe und variable Vergütungen gehen.
Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wird wegen Untreue angeklagt. Ihr Strafprozess beginnt am 10. November. Schlesinger bestreitet die Vorwürfe.
29.09.2026 | 0:23 minMehr als vier Jahre nach ihrem Rücktritt muss sich die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen.
Der Prozess gegen Schlesinger und drei weitere frühere Führungskräfte des Senders soll am 10. November 2026 beginnen. Bis Ende Juni 2027 sind zunächst 56 Verhandlungstage vorgesehen.
Anklage gegen vier frühere RBB-Verantwortliche
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger Untreue in 26 Fällen vor. Angeklagt sind außerdem der frühere Verwaltungsdirektor, die ehemalige juristische Direktorin und der frühere Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats. Sie sollen zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des Senders geschädigt haben.
Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Sie habe alle Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet, erklärte ihr Anwalt Oliver Sahan. Die Verteidigung werde die Vorwürfe "vollumfänglich entkräften". Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
933.500 Euro an variablen Vergütungen im Fokus
Im Mittelpunkt der Anklage stehen sogenannte variable Vergütungsanteile für Schlesinger und Mitglieder der Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat sollte demnach bei der Zahlung bewusst umgangen werden. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft flossen zwischen April 2019 und Juli 2022 insgesamt rund 933.500 Euro an variablen Vergütungen. Schlesinger erhielt demnach rund 223.700 Euro für "erreichte Zielvereinbarungen". Einen sachlichen Grund für die Zahlungen sieht die Anklage nicht.
Ende 2025 wurde Anklage gegen Schlesinger erhoben. Nachdem sie 2022 nach zahlreichen Vorwürfen zurücktrat, wurden umgehend Ermittlungen gegen sie eingeleitet.
11.12.2025 | 0:30 minWeitere Vorwürfe betreffen Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung. Schlesinger und der Verwaltungsratsvorsitzende sollen - ebenfalls unter Umgehung des Verwaltungsrats - vereinbart haben, dass die juristische Direktorin, der Verwaltungsdirektor sowie vier weitere Mitarbeiter jeweils eine Zulage von 1.700 Euro brutto monatlich zum regulären Gehalt bekommen. Insgesamt soll dem RBB dadurch ein Schaden von 122.400 Euro entstanden sein.
Vorwürfe zu Vorruhestand und privaten Ausgaben
Die Anklage umfasst zudem Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen. Ein ehemaliger Mitarbeiter soll nach einer von Schlesinger und dem Verwaltungsratsvorsitzenden abgeschlossenen unzulässige Vorruhestandsregelung seit seiner Freistellung im April 2019 bis August 2025 rund 662.600 Euro erhalten haben. Ein weiterer freigestellter Mitarbeiter eines Tochterunternehmens des RBB soll zudem auf Schlesingers Veranlassung hin drei Monate lang knapp 12.300 Euro bekommen haben, obwohl der RBB dazu nicht verpflichtet war.
Schlesinger wird außerdem vorgeworfen, sich Kosten für private Abendessen in ihrer Wohnung und eine private Reise nach London vom RBB erstatten lassen zu haben.
RBB-Skandal beschäftigt auch Zivilgerichte
Schlesinger trat im Sommer 2022 zurück, nachdem Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Senderspitze bekannt geworden waren.
Seit der Entlassung Schlesingers streiten sie und der RBB schon länger um viel Geld. Schlesinger fordert ein "Ruhegeld", während der Sender ihr Pflichtverletzungen vorwirft und Rückzahlungen in Höhe von zuletzt 1,78 Millionen Euro verlangt. Nachdem beide Seiten gegen ein Urteil des Landgerichts vom Juli 2025 Berufung eingelegt haben, soll sich voraussichtlich im Frühjahr 2027 das Kammergericht Berlin mit dem Fall befassen.
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