Debatte um Beleidigungen:Was darf man gegen Politiker (nicht) sagen?
von Daniel Heymann
Politiker von Friedrich Merz bis Robert Habeck gehen juristisch gegen Beleidigungen vor und stellen Strafanzeigen. Eine Sonderregel im Strafrecht schützt sie, ist aber umstritten.
Das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" soll Politiker vor Beleidigungen schützen. Doch der Paragraph 188 steht in der Kritik.
20.01.2026 | 1:10 minWer in der Öffentlichkeit steht, muss sich einiges anhören - das gilt in der Politik erst recht. Morddrohungen und Vergewaltigungsfantasien, vor allem gegen Frauen, sind genauso an der Tagesordnung wie profane Beleidigungen: Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nannte man "Schwachkopf", Kanzler Friedrich Merz (CDU) "Suffkopf".
Seit 2021 sind Politiker durch eine Regelung im Strafgesetzbuch gegen solche Äußerungen besonders geschützt: "Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" heißt der Tatbestand in Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Das gefällt längst nicht allen.
Vor allem AfD und BSW sehen darin Sonderrechte für Politiker - und eine Gefährdung der Meinungsfreiheit. Zuletzt forderte auch Unionsfraktionschef Jens Spahn, die Regelung wieder abzuschaffen. Was genau hat es damit auf sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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23.01.2025 | 9:05 minWas regelt Paragraf 188 Strafgesetzbuch?
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung stehen unter Strafe - unabhängig davon, gegen wen sie sich richten.
Paragraf 188 Strafgesetzbuch stelle eine "Sonderform" dieser Delikte dar, erklärt Strafrechtsprofessor Matthias Jahn von der Universität Frankfurt am Main. Der Tatbestand greift die allgemeinen Regeln auf, modifiziert sie aber an mehreren entscheidenden Stellen:
- Die Äußerung muss sich gegen eine "im politischen Leben des Volkes stehende Person" richten. Das können Spitzenpolitiker wie der Bundeskanzler sein, aber das Gesetz stellt ausdrücklich klar: "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene." Die Bürgermeisterin einer Kleinstadt ist also ebenfalls geschützt.
- Eine zusätzliche Voraussetzung: Die Tat muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers "erheblich zu erschweren". Experte Jahn nennt als Beispiel falsche Korruptionsvorwürfe oder erfundene Missbrauchsvorwürfe. Bei solchen fehlerhaften Tatsachenbehauptungen seien einige Konstellationen denkbar, so Jahn. Wenn es um klassische Beleidigungen geht, sei dagegen fraglich, ob diese das Kriterium überhaupt erfüllen können.
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07.03.2024 | 2:18 minWenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sieht Paragraf 188 StGB erhöhte Strafen vor: Eine Geldstrafe oder drei Jahre Freiheitsstrafe sind dann möglich, bei Beleidigungen anderer Personen sind es maximal zwei Jahre. Auch für üble Nachrede und Verleumdung sind die Strafrahmen angehoben: Insbesondere kann hier keine Geldstrafe mehr verhängt werden.
Wichtig auch: Der Betroffene hat Einfluss darauf, ob es zu Ermittlungen kommt. Ein Politiker kann der Verfolgung der Tat auch widersprechen.
Warum wurde die Regelung eingeführt?
Die Bestimmung geht zurück auf die letzte Amtszeit von Ex-Kanzlerin Angela Merkel. Die damalige große Koalition verabschiedete das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".
Ein wesentlicher Treiber war laut Gesetzesbegründung die "zunehmende Verrohung der Kommunikation" vor allem in sozialen Medien. Dadurch werde nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen, sondern auch "der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung".
Besonders im Blick hatte die damalige Regierung die Kommunalpolitik. Gerade in diesem Bereich befürchtete man, dass sich immer mehr Menschen aus dem politischen Engagement zurückziehen.
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27.11.2025 | 0:30 minDiese Sorge hält auch Professor Jahn für berechtigt:
Kommunalpolitiker zahlen oft einen höheren Preis, weil sie weniger geschützt, weniger sichtbar sind. Umso mehr sind sie Anfeindungen und Geraune ausgesetzt.
Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Universität Frankfurt
Dazu komme, dass viele Menschen in der Kommunalpolitik ehrenamtlich arbeiten. Gerade sie würden sich überlegen, ob sie ihr Engagement in einem solchen Diskursklima wirklich fortsetzen möchten.
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13.12.2025 | 4:10 minWelche Bedeutung hat der Paragraf in der Praxis?
Aussagekräftige Zahlen seien bei einer so vergleichsweise jungen Regelung kaum zu bekommen, erläutert Jahn, der neben seiner Arbeit als Hochschullehrer auch als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig ist. Im Austausch mit Kollegen werde aber deutlich, dass von § 188 StGB durchaus Gebrauch gemacht werde. Es komme zwar nur selten zu gerichtlichen Verfahren, doch:
Die Zahlen bei der Verfolgung, also bei Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften, sind schon beachtlich.
Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Universität Frankfurt
Viele Verfahren würden eingestellt, es komme aber auch regelmäßig zu Strafbefehlen, die dann ohne mündliche Verhandlung akzeptiert würden. Auch vor diesem Hintergrund gibt Jahn zu bedenken:
Das Problem, gerade auf der kommunalen Ebene, ist real. Man muss sich aber fragen, ob das Strafrecht - mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen - der richtige Lösungsansatz ist.
Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Universität Frankfurt
Daniel Heymann arbeitet als Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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