Zur Entlastung der Justiz:Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
Wer schwarz fährt, begeht eine Straftat - es droht eine Geldstrafe. Wer nicht zahlen kann, riskiert sogar eine Haftstrafe. Eine Praxis, die Justizministerin Hubig infrage stellt.
Bus und Bahn fahren ohne gültiges Ticket kann schnell teuer werden.
Quelle: dpaWer ohne gültige Fahrkarte Bus oder Straßenbahn fährt, dem droht künftig womöglich keine strafrechtliche Verfolgung mehr. Für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sprächen gute Gründe, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage.
Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist laut Strafgesetzbuch eine Straftat. Im Jahr 2024 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als 144.000 Fälle.
Modernisierung des Strafrechts geplant
Mit einer Änderung können nach Ansicht der Bundesjustizministerin außerdem die Behörden entlastet werden. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", so Hubig. Sie erinnerte an die Vereinbarung der schwarz-roten Koalition, das Strafrecht zu modernisieren. "Die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens" müsse dabei kritisch geprüft werden.
In Essen wird diskutiert, ob Haftstrafen wegen fehlender Tickets künftig entfallen. Die Grünen wollen, dass Verkehrsbetriebe künftig keine Strafanträge mehr stellen.
25.03.2026 | 2:52 minAuch Deutscher Anwaltsverein übt Kritik an geltender Praxis
Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auf eine Entkriminalisierung.
Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens.
Swen Walentowski, Deutscher Anwaltverein
Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
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