Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden - fordert Hubig

Zur Entlastung der Justiz:Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren

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Wer schwarz fährt, begeht eine Straftat - es droht eine Geldstrafe. Wer nicht zahlen kann, riskiert sogar eine Haftstrafe. Eine Praxis, die Justizministerin Hubig infrage stellt.

Eine Fahrkartenkontrolleurin (r) kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät in der Nürnberger U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes

Bus und Bahn fahren ohne gültiges Ticket kann schnell teuer werden.

Quelle: dpa

Wer ohne gültige Fahrkarte Bus oder Straßenbahn fährt, dem droht künftig womöglich keine strafrechtliche Verfolgung mehr. Für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sprächen gute Gründe, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage.

Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist laut Strafgesetzbuch eine Straftat. Im Jahr 2024 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als 144.000 Fälle.

Modernisierung des Strafrechts geplant

Mit einer Änderung können nach Ansicht der Bundesjustizministerin außerdem die Behörden entlastet werden. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", so Hubig. Sie erinnerte an die Vereinbarung der schwarz-roten Koalition, das Strafrecht zu modernisieren. "Die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens" müsse dabei kritisch geprüft werden.

schild "befoerderung nur mit gueltigem fahrausweis" an einer s-bahn

In Essen wird diskutiert, ob Haftstrafen wegen fehlender Tickets künftig entfallen. Die Grünen wollen, dass Verkehrsbetriebe künftig keine Strafanträge mehr stellen.

25.03.2026 | 2:52 min

Auch Deutscher Anwaltsverein übt Kritik an geltender Praxis

Neben Hubig drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auf eine Entkriminalisierung.

Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens.

Swen Walentowski, Deutscher Anwaltverein

Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.

Quelle: KNA, dpa
Über dieses Thema berichtete ZDF heute Xpress am 07.04.2026 ab 9 Uhr.

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