Entkriminalisierung von Schwarzfahren: Was würde das bringen?

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Hohe Kosten bei der Strafverfolgung:Entkriminalisierung von Schwarzfahren: Was würde das bringen?

von Jan Henrich und Daniel Heymann

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Justizministerin Hubig hat erneut eine Diskussion über die Verfolgung von Schwarzfahren entfacht. Der Status quo im Strafrecht stößt auf viel Kritik, Änderungswünsche aber auch.

Eine Fahrkartenkontrolleurin (r) kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät in der Nürnberger U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes

Justizministerin Hubig kann sich vorstellen, das Fahren ohne gültiges Ticket zu entkriminalisieren und damit die Justiz zu entlasten. Bislang droht Schwarzfahrern eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

07.04.2026 | 0:25 min

Wer in Deutschland ohne Fahrschein in Bahn und Bus fährt und erwischt wird, dem droht in der Regel nicht nur ein erhöhtes Entgelt, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung. "Erschleichen von Leistungen" lautet die Bezeichnung im Strafgesetzbuch (StGB). Häufig folgt eine Geldstrafe, doch wer sich die nicht leisten kann, muss im Zweifel mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe rechnen, also Gefängnis.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun vorgeschlagen, die entsprechende Regelung zu reformieren. "Schwarzfahren" soll entkriminalisiert werden. Über die Forderung wird schon länger diskutiert.

Was schlägt die Justizministerin vor?

Ein konkreter Entwurf für eine Reform liegt noch nicht vor. Justizministerin Hubig hatte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) gesagt, sie sehe gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens müsse neu bewertet werden, so Hubig. Damit wäre höchstwahrscheinlich eine Herabstufung der Tat zu einer Ordnungswidrigkeit verbunden.

Wie ein Sprecher gegenüber ZDFheute bestätigte, arbeite das Bundesjustizministerium derzeit an einem Vorschlag "das Strafrecht zu modernisieren" und prüfe, welche Vorschriften gestrichen werden könnten.

Der ehemalige Justizminister Marco Buschmann hatte im August 2024 bereits eine Entkriminalisierung gefordert. Ein Gesetzentwurf wurde allerdings vor Ende der Ampel-Regierung nicht mehr vorgelegt.

Welche Folgen hätte eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit?

Sollte Schwarzfahren in Zukunft als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, würde es weiterhin verfolgt werden - aber eben nicht mehr als Straftat. Die praktischen Folgen wären für Schwarzfahrer in vielen Fällen wohl ähnlich. Denn auch bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit dürfte es in aller Regel darauf hinauslaufen, dass Schwarzfahrer Geld zahlen müssen, dann in Form einer Geldbuße statt einer Geldstrafe.

schild "befoerderung nur mit gueltigem fahrausweis" an einer s-bahn

In Essen wird diskutiert, ob Haftstrafen wegen fehlender Tickets künftig entfallen. Die Grünen wollen, dass Verkehrsbetriebe künftig keine Strafanträge mehr stellen.

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Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht dafür grundsätzlich einen Rahmen von fünf bis 1.000 Euro vor. Außerdem wäre auch bei einer Behandlung als Ordnungswidrigkeit theoretisch eine sogenannte Erzwingungshaft möglich. Das OWiG nimmt allerdings mehr Rücksicht auf Personen, die zahlungsunfähig sind.

Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) greift eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit zu kurz. Der Verein fordert eine weitergehende Entkriminalisierung. Die Erzwingungshaft könnte am Ende dazu führen, dass Betroffene doppelt bestraft würden, warnt Swen Walentowski vom DAV gegenüber ZDFheute, da die Zahlungspflichten weiter bestehen würden.

Wie viele Fälle gibt es jährlich in Deutschland?

Für das "Erschleichen von Leistungen", worunter auch Schwarzfahren fällt, wies die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2024 etwa 144.000 bekannt gewordene Fälle aus. Zu Verurteilungen kommt es seltener: Im Jahr 2022 etwa waren es rund 29.000. Im Gefängnis sitzen wegen der Taten laut einer kriminologischen Untersuchung von 2023 schätzungsweise circa 7.000 bis 12.000 Menschen.

Julia Reuschenbach bei einem Schaltgespräch.

Für größere Reformen gebe es aber kaum Mehrheiten in der Bevölkerung, so Politikwissenschaftlerin Reuschenbach. Es sei unwahrscheinlich, dass "eine Art Befreiungsschlag durchs Land" geht.

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Die Fälle sind mit einem hohen Verfolgungsaufwand für die Justiz verbunden. Der DAV schätzt die Kosten, die Steuerzahlern wegen der Verfolgung des Schwarzfahrens entstehen, auf rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Die Studie aus 2023 kommt auf einen Wert von 114 Millionen Euro.

Wie wahrscheinlich ist die Reform?

In der juristischen Fachwelt finden sich viele Befürworter einer Entkriminalisierung. In einer früheren Bundestagsanhörung zu dem Thema hatten sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu ahnden.

Zurückhaltender ist da aktuell der Koalitionspartner. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sprach sich gegen eine Lockerung aus.

Union befürchtet teurere Tickets

Die Union befürchtet, dass die Fahrpreise für die übrigen Kunden teurer werden könnten. Das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden und am Ende habe man sich gegen eine Entkriminalisierung entschieden, so Krings gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa).

Hubig müsste mit ihrem Vorstoß also auch innerhalb der Koalition noch Überzeugungsarbeit leisten. Eine zeitnahe Reform scheint damit eher unwahrscheinlich.

Über dieses Thema berichtete ZDF heute Xpress am 07.04.2026 ab 9 Uhr.

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