Grok: Wie das Justizministerium gegen KI-Fakes vorgehen will

Analyse

Bikini-Bilder bei Musk-Plattform Grok:Wie das Justizministerium gegen KI-Fakes vorgehen will

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will stärker gegen pornografische Deepfakes vorgehen. Viele davon sind bereits strafbar, doch die Gesetze lassen sich nur schwer durchsetzen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, bei der Pressekonferenz zur Herbsttagung der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig.

Bundesjustizministerin Hubig will das Erstellen und Verbreiten sexualisierter KI-Bilder einschränken. Großbritannien ist wegen sexualisierter KI-Bilder bereits gegen X vorgegangen.

14.01.2026 | 1:34 min

Per KI-Anfrage kann man innerhalb weniger Sekunden Bilder so verändern, dass aus normalen Fotos täuschend echte Nackt- oder Bikiniaufnahmen entstehen. Eine entsprechende Funktion der Grok-KI auf der Plattform X hat dazu geführt, dass massenhaft anzügliche Fotos von Frauen erzeugt wurden. Für Betroffene eine enorme Belastung.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, stärker dagegen vorzugehen. Mit einem "Digitalen Gewaltschutzgesetz" will die Ministerin Betroffene besser vor pornografischen Deepfakes schützen. Es ist nicht der erste Vorstoß in diese Richtung.

Hubig will Gesetze nachschärfen: "Wo sind Lücken?"

Es gebe bereits Gesetze, die auch auf KI-generierte Deepfakes anwendbar seien, so die Justizministerin am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung in Berlin. Mit einer neuen Regelung wolle man nun nachschärfen und schauen: "Wo sind Lücken?"

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14.01.2026 | 2:29 min

Dass es ein neues "Digitales Gewaltschutzgesetz" geben soll, war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD

Derzeit werde ein konkreter Regelungsvorschlag ausgearbeitet, heißt es aus dem Justizministerium. Diesen wolle man zeitnah vorlegen.

Unterschiedliche Ansatzpunkte für neues Gesetz

Dabei soll es für Betroffene leichter werden, selbst gerichtlich gegen Verletzungen ihrer Rechte im Netz vorzugehen, so ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von ZDFheute. Beispielsweise im Rahmen einer Klage auf Schadenersatz. Auch Accountsperren könnten dabei eine Rolle spielen.

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Entscheidend sei, dass sich die Identität von Tätern ermitteln lasse, so der Sprecher. Darüber hinaus sollen digitale Bildmanipulationen wie pornografische Deepfakes künftig auch explizit unter Strafe gestellt werden.

Persönlichkeitsrechte bereits nach geltendem Recht geschützt

Viele KI-Fakes fallen aktuell bereits unter Vorschriften im Strafgesetzbuch. Sie können unter Umständen als Beleidigung oder üble Nachrede verfolgt werden. Nach § 33 des Kunsturhebergesetzes ist es zudem strafbar, "Bildnisse ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen".

Diese am 13. Januar 2025 in Toulouse aufgenommene Fotoillustration zeigt Bildschirme mit den Logos von xAI und Grok, einem Chatbot mit generativer künstlicher Intelligenz, der von xAI, dem auf künstliche Intelligenz spezialisierten amerikanischen Unternehmen und seinem Gründer, dem südafrikanischen Geschäftsmann Elon Musk, entwickelt wurde.

Der KI-Chatbot Grok von Elon Musks Firma xAI soll den türkischen Präsidenten Erdogan beleidigt haben. Im Juli hat ein Gericht den Zugang zu einigen Inhalten der KI gesperrt.

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Die täuschend echt wirkenden Fotos verletzen regelmäßig auch die Persönlichkeitsrechte. Betroffene könnten dementsprechend theoretisch auch vor Zivilgerichten dagegen vorgehen. Doch gerade dabei berichten sie immer wieder über Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Beispielsweise weil sich die Identität von Tätern nicht ermitteln lässt oder Plattformen nur schwerfällig auf Anfragen reagieren.

Bereits mehrere Gesetzesentwürfe zu digitaler Gewalt und Deepfakes

Diese Problemfelder hatte das Bundesjustizministerium bereits in einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt im Dezember 2024 festgehalten. Mit Ende der Ampel-Koalition wurde das Vorhaben allerdings nicht mehr ins Bundeskabinett eingebracht.

Finger, die auf einer Computertastatur tippen.

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Auch der Bundesrat hat sich bereits mehrfach mit dem Thema Deepfakes auseinandergesetzt. 2024 hatte der Freistaat Bayern einen Gesetzantrag eingebracht, der unter anderem Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter Strafe stellen sollte, die "den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes" erwecken.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet, der noch nicht darüber beraten hat.

Jan Henrich berichtet als Korrespondent aus dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin.

Über dieses Thema berichtete die Sendung heute am 14.01.2026 ab 17 Uhr sowie ab 19 Uhr.

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