Bikini-Bilder bei Musk-Plattform Grok:Wie das Justizministerium gegen KI-Fakes vorgehen will
von Jan Henrich
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will stärker gegen pornografische Deepfakes vorgehen. Viele davon sind bereits strafbar, doch die Gesetze lassen sich nur schwer durchsetzen.
Bundesjustizministerin Hubig will das Erstellen und Verbreiten sexualisierter KI-Bilder einschränken. Großbritannien ist wegen sexualisierter KI-Bilder bereits gegen X vorgegangen.
14.01.2026 | 1:34 minPer KI-Anfrage kann man innerhalb weniger Sekunden Bilder so verändern, dass aus normalen Fotos täuschend echte Nackt- oder Bikiniaufnahmen entstehen. Eine entsprechende Funktion der Grok-KI auf der Plattform X hat dazu geführt, dass massenhaft anzügliche Fotos von Frauen erzeugt wurden. Für Betroffene eine enorme Belastung.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, stärker dagegen vorzugehen. Mit einem "Digitalen Gewaltschutzgesetz" will die Ministerin Betroffene besser vor pornografischen Deepfakes schützen. Es ist nicht der erste Vorstoß in diese Richtung.
Hubig will Gesetze nachschärfen: "Wo sind Lücken?"
Es gebe bereits Gesetze, die auch auf KI-generierte Deepfakes anwendbar seien, so die Justizministerin am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung in Berlin. Mit einer neuen Regelung wolle man nun nachschärfen und schauen: "Wo sind Lücken?"
Die britische Medienaufsicht hat Ermittlungen gegen den Kurznachrichtendienst X eingeleitet.
14.01.2026 | 2:29 minDass es ein neues "Digitales Gewaltschutzgesetz" geben soll, war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen.
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
Derzeit werde ein konkreter Regelungsvorschlag ausgearbeitet, heißt es aus dem Justizministerium. Diesen wolle man zeitnah vorlegen.
Unterschiedliche Ansatzpunkte für neues Gesetz
Dabei soll es für Betroffene leichter werden, selbst gerichtlich gegen Verletzungen ihrer Rechte im Netz vorzugehen, so ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von ZDFheute. Beispielsweise im Rahmen einer Klage auf Schadenersatz. Auch Accountsperren könnten dabei eine Rolle spielen.
Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, für seine Künstliche Intelligenz rechtswidrig Online-Inhalte Dritter genutzt zu haben. Dazu ZDF-Wirtschaftsexperte Florian Neuhann.
09.12.2025 | 1:40 minEntscheidend sei, dass sich die Identität von Tätern ermitteln lasse, so der Sprecher. Darüber hinaus sollen digitale Bildmanipulationen wie pornografische Deepfakes künftig auch explizit unter Strafe gestellt werden.
Persönlichkeitsrechte bereits nach geltendem Recht geschützt
Viele KI-Fakes fallen aktuell bereits unter Vorschriften im Strafgesetzbuch. Sie können unter Umständen als Beleidigung oder üble Nachrede verfolgt werden. Nach § 33 des Kunsturhebergesetzes ist es zudem strafbar, "Bildnisse ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen".
Der KI-Chatbot Grok von Elon Musks Firma xAI soll den türkischen Präsidenten Erdogan beleidigt haben. Im Juli hat ein Gericht den Zugang zu einigen Inhalten der KI gesperrt.
11.07.2025 | 2:32 minDie täuschend echt wirkenden Fotos verletzen regelmäßig auch die Persönlichkeitsrechte. Betroffene könnten dementsprechend theoretisch auch vor Zivilgerichten dagegen vorgehen. Doch gerade dabei berichten sie immer wieder über Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Beispielsweise weil sich die Identität von Tätern nicht ermitteln lässt oder Plattformen nur schwerfällig auf Anfragen reagieren.
Bereits mehrere Gesetzesentwürfe zu digitaler Gewalt und Deepfakes
Diese Problemfelder hatte das Bundesjustizministerium bereits in einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt im Dezember 2024 festgehalten. Mit Ende der Ampel-Koalition wurde das Vorhaben allerdings nicht mehr ins Bundeskabinett eingebracht.
Mehr Kontrolle im Netz: Justizministerin Hubig will IP-Adressen künftig drei Monate speichern lassen. So sollen Kriminelle im Netz besser verfolgt werden können. Oppositionspolitiker nennen die Pläne rechtswidrig.
21.12.2025 | 1:45 minAuch der Bundesrat hat sich bereits mehrfach mit dem Thema Deepfakes auseinandergesetzt. 2024 hatte der Freistaat Bayern einen Gesetzantrag eingebracht, der unter anderem Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter Strafe stellen sollte, die "den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes" erwecken.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet, der noch nicht darüber beraten hat.
Jan Henrich berichtet als Korrespondent aus dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin.
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