Deepfakes und heimliche Nacktaufnahmen:Wie die Regierung gegen digitale Gewalt vorgehen will
von Fabio Leiendecker, Samuel Kirsch und Jan Henrich
Bundesjustizministerin Hubig will den Gefahren sexualisierter Gewalt durch Bilder begegnen. Was steht in ihrem Gesetzesentwurf und wie gehen andere Länder mit der Problematik um?
Collien Fernandes kämpft seit Jahren gegen Deepfake-Pornos im Netz, erhebt jetzt Vorwürfe gegen ihren Ex Christian Ulmen. Justizministerin Hubig will Deepfakes strafbar machen.
20.03.2026 | 19:20 minDie Debatte um sexualisierte Gewalt im digitalen Raum hält an - und wurde nun auch in einer Aktuellen Stunde im Bundestag geführt. Derweil macht ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Runde.
Er soll insbesondere die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen im Strafrecht neu regeln und Schutzlücken schließen. Es geht um voyeuristische Aufnahmen in der Sauna oder beim Joggen im Park und um Deepfakes. Was konkret steht in den Plänen?
Gesetzentwurf: Nacktaufnahmen nur noch mit Einverständnis
Hubig beabsichtigt nach dem Gesetzesentwurf, der ZDFheute in Teilen vorliegt, unter anderem eine Neufassung des §184k StGB. Dieser stellt bislang lediglich die Herstellung und Verbreitung unbefugter Aufnahmen intimer Körperbereiche wie der Genitalien und des Gesäßes unter Strafe, sofern diese "gegen Anblick geschützt" sind. Ohne diesen Schutz, etwa in der Sauna, sind Fotos bislang hingegen nicht strafbar.
Theresia Crone, Betroffene von digitaler Gewalt, fühlt sich bis heute alleingelassen: "Ich hatte das Gefühl der Ohnmacht".
20.03.2026 | 10:00 minDas soll sich ändern: Der Gesetzesentwurf sieht eine Strafbarkeit nun bereits dann vor, wenn die Aufnahme ohne den Willen der betroffenen Person angefertigt wurde. Darauf, ob die Person in der konkreten Situation ihre Intimbereiche vor Blicken besonders schützte, soll es also nicht mehr ankommen.
Voyeuristische Aufnahmen nicht mehr straffrei
Darüber hinaus soll in Zukunft auch das Herstellen solcher Aufnahmen strafbar sein, die bekleidete Intimzonen abbilden, wenn dies in "sexuell bestimmter Weise" geschieht. Damit reagiert das Justizministerium auf die bisherige Straffreiheit voyeuristischer Aufnahmen im öffentlichen Raum.
Für Empörung hatte diesbezüglich der Fall Yanni Gentsch geführt. Die junge Frau bemerkte, dass sie während des Joggens von einem Radfahrer gefilmt wurde, wollte diesen anzeigen - musste dann aber feststellen, dass das Strafgesetzbuch solche Fälle bisher nicht erfasst.
Voyeur-Aufnahmen sollen strafbar werden, fordert Yanni Gentsch mit einer Petition. Mit über 100.000 Unterschriften hat sie diese an den NRW-Justizminister übergeben.
25.08.2025 | 1:49 minHerstellen von Deepfakes bisher nicht strafbar
Außerdem soll unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft die Herstellung und Verbreitung sogenannter Deepfakes strafbar sein. Bislang ist das Herstellen solcher Deepfakes nicht unter Strafe gestellt. Wer etwa pornographische Aufnahmen für sich selbst manipuliert und nutzt, macht sich also nicht strafbar. Lediglich das Verbreiten kann einen Straftatbestand erfüllen.
Strafverfolgungsbehörden müssen dabei aber auf Strafvorschriften zurückgreifen, die nicht für die Problematik sexualisierter Deepfakes geschaffen wurden, etwa auf das Delikt der Beleidigung oder eine Strafvorschrift im "Kunsturhebergesetz", die auf die Verletzung des Rechts am eigenen Bild abzielt.
Mehrere tausend Menschen haben am Nachmittag in Berlin gegen sexualisierte digitale Gewalt demonstriert. Sie forderten mehr Schutz für Betroffene und strengere Gesetze.
23.03.2026 | 2:53 minEine Vorschrift, die sexualisierte Deepfakes gezielt erfasst, existiert bislang nicht. Für Elisa Hoven, Strafrechtsprofessorin an der Universität Leipzig, ist dieser bisherige Schutz zu schwach: "Die Strafvorschriften des Kunsturhebergesetzes bilden das spezifische Unrecht von Deepfakes nicht ausreichend ab. Insbesondere die sexualisierte Komponente vieler Deepfakes wird hier überhaupt nicht berücksichtigt."
Das Kunsturhebergesetz schützt lediglich das Recht am eigenen Bild, nicht jedoch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Deshalb braucht es eine spezielle Vorschrift.
Elisa Hoven, Strafrechtsprofessorin Universität Leipzig
Persönlichkeitsrechtsverletzungen als Deepfakes auch strafbar?
In der Praxis führt das dazu, dass Verfahren häufig nicht vorankommen oder eingestellt werden.
Neben pornographischen Fake-Bildern nimmt der Gesetzesentwurf auch nicht-sexualisierte Deepfakes ins Visier. Künftig soll deren Verbreitung strafbar sein, wenn sie einen fiktiven Vorgang abbilden, der dem Ansehen einer realen Person schaden kann. Geschützt wird damit also das Persönlichkeitsrecht der von Deepfakes betroffenen Personen, etwa wenn diesen Falschaussagen in den Mund gelegt werden.
Mit Hilfe künstlicher Intelligenz lassen sich Videos perfekt manipulieren: Menschen sagen oder tun scheinbar Dinge, die sie nie gesagt oder getan haben.
13.04.2021 | 30:33 minSowohl für sexualisierte als auch für persönlichkeitsrechtsverletzende Deepfakes ist ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geplant.
Schärfere Gesetze gegen Deepfakes in Italien und Spanien
Mit der Gesetzesinitiative folgt Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Länder wie Italien oder Spanien. Italien hatte bereits im vergangenen Jahr ein umfangreiches Rahmengesetz zu Künstlicher Intelligenz beschlossen. Auch hier wird das Erstellen und Verbreiten sexualisierter sowie rufschädigender Deepfakes unter Strafe gestellt.
Der Strafrahmen ist mit der Möglichkeit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren deutlich höher als nach den Plänen der deutschen Justizministerin vorgesehen. Ein weiterer Unterschied: Das italienische Recht erfasst ausdrücklich auch Sprachaufnahmen.
Spanien bekämpft geschlechtsspezifische Gewalt schon seit Langem mit höherer Priorität als andere europäische Staaten. Seit über 20 Jahren bestehen dort Gewaltschutzgesetze, die bei von Männern ausgehender Gewalt gegenüber Frauen strafschärfend wirken. Zudem werden entsprechende Fälle dort bei Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie bei der Polizei von spezialisierten Sondereinheiten bearbeitet.
Rechtsexperte: Strafrecht hinkt digitalen Entwicklungen hinterher
Trotzdem sieht Manuel Cancio Meliá, Professor für Strafrecht an der Autonomen Universität Madrid, das spanische wie auch das deutsche Strafrecht im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Netz noch nicht hinreichend gewappnet: "Meines Erachtens betreffen die Unzulänglichkeiten der strafrechtlichen Regelungen vor allem die spezifischen Angriffe über das Internet und mit digitalen Instrumenten."
In dieser Weise hinken sowohl das spanische als auch das deutsche Recht der rasanten technologischen Entwicklung hinterher.
Manuel Cancio Meliá, Professor für Strafrecht Autonome Universität Madrid
Angesichts dessen ist auch in Spanien ein Gesetz geplant, das unter anderem Deepfakes unter Strafe stellt.
In Deutschland muss der Gesetzesentwurf der Justizministerin innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden - und soll dann veröffentlicht werden. Die Debatte um mehr Schutz gegen digitales Unrecht dürfte also anhalten.
Fabio Leiendecker und Samuel Kirsch arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Jan Henrich berichtet aus dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin.
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