Häusliche Gewalt: Hubig will Opfern Auszug erleichtern

Ministerin legt Gesetzentwurf vor:Häusliche Gewalt: Hubig will Opfern Auszug erleichtern

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Für Opfer häuslicher Gewalt soll es leichter werden, sich räumlich von Tätern zu trennen. Die Justizministerin will den Ausstieg aus einem gemeinsamen Mietvertrag vereinfachen.

Eine Frau sitzt vor zerbrochenen Tellern, die auf dem Boden einer Wohnung liegen (Illustration)

Opfer von häuslicher Gewalt sollen es leichter haben, sich auch räumlich von den Tätern zu trennen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig vor.

05.10.2026 | 0:23 min

Opfer von häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern lösen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle so etwas einfacher werden, sagte die SPD-Politikerin den Funke-Medien.

Außerdem sollen die Opfer - überwiegend Frauen - auch vom Täter verlangen können, dass dieser grundsätzlich für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug der Frauen entstehen.

Durch den Gesetzebeschluss sollen Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden.

Ein wichtiger Schritt für Opfer häuslicher Gewalt: Der Bundestag hat im Mai ein Gesetz beschlossen, das Gewalttäter zum Tragen einer Fußfessel verpflichten kann.

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Mehr Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf sieht zudem mehr Schutz für Kinder und Angehörige der Opfer vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote künftig auch ohne gesonderten Antrag anordnen können.

Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen - allerdings bisher nur für den gewaltbetroffenen Menschen selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.

Häusliche Gewalt - Symbolbild

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Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen - 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.

Initiative kam vom Bundesrat

Hubigs Gesetzesentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im Januar Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen, die im März dem Bundestag übermittelt wurden.

Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttätige Lebenspartner sich dem häufig versperren, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind.




Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 05.10.2026 um 11:20 Uhr.

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