Gesundheits-Sparpaket: Einschnitte bei Mitversicherung

Warken kündigt Einschnitte an:Gesundheits-Sparpaket: Einschnitte bei Mitversicherung

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Die Regierung will Milliarden im Gesundheitswesen einsparen - Ministerin Warken skizziert erste Pläne. Unter anderem will sie die Mitversicherung für Angehörige einschränken.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht während einer Pressekonferenz zur geplanten Finanzreform für die gesetzliche Krankenkasse.

Zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen will Bundesgesundheitsministerin Warken mehrere Maßnahmen einführen. Zum Beispiel sollen die Zuzahlungen für Medikamente erhöht werden.

14.04.2026 | 1:31 min

Mit einem Sparpaket will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Milliarden im Gesundheitswesen einsparen. Beitragen dazu sollen sowohl Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pharmabranche, Apotheker, Arbeitgeber als auch Patienten, kündigte die CDU-Politikerin am Dienstag an.

Basis für die Einsparungen sind die Vorschläge einer Expertenkommission, die die Koalition eingesetzt hatte. Mehr als drei Viertel der Vorschläge sollten umgesetzt werden, kündigte die CDU-Politikerin an.

ZDF-Wirtschaftskorrespondent Frank Bethmann erklärt, warum die hohen staatlichen Subventionsausgaben kritisch gesehen werden.

Laut dem Ökonomen Lars Feld könnten die staatlichen Subventionen dieses Jahr auf 321 Milliarden Euro ansteigen. ZDF-Börsenexperte Frank Bethmann berichtet.

14.04.2026 | 1:13 min

Es gehe darum, eine Lücke von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen, die Warken zufolge ohne Reformen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen würde.

"Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen."

Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin

Bis Ende April solle ein entsprechender Gesetzesvorschlag im Kabinett beschlossen werden.

Schaltgespräch Siever Nina Warken

Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten jetzt ihren Beitrag zum Sparen leisten, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Tatsache ist: Es fehlen Milliarden.

30.03.2026 | 5:50 min

Einschränkungen bei Mitversicherung

Unter anderem will sie die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in den Gesetzlichen Krankenkassen einschränken - greifen würde das ab 2028. Demnach sollen Kinder und Eltern von Kindern unter sieben Jahren weiter beitragsfrei mitversichert sein, Ausnahmen gebe es auch für Senioren und Härtefälle. Ansonsten soll ein einkommensabhängiger Beitrag für den mitversicherten Ehepartner bezahlt werden müssen. Zudem soll je nach Packung die Zuzahlungen für Medikamente auf bis zu 15 Euro steigen.

Prof. Boris Augurzky vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Bei den Krankenkasseneinnahmen sei Deutschland "Weltmeister", sagt Gesundheitsökonom Augurzky. Es gehe daher darum, mit dem vorhandenen Geld mehr Leistungen zu erbringen.

30.03.2026 | 14:43 min

Weiterhin sollen Steigerungen von Preisen und Vergütungen an die Entwicklung der Kasseneinnahmen gekoppelt werden. Stärker als bisher soll die Bezahlung von Maßnahmen an "nachweisbaren Nutzen" geknüpft werden. Vor bestimmten Eingriffen soll laut Warken verpflichtend eine zweite medizinische Meinung eingeholt werden. Medikamente sollen verstärkt mit günstigeren Rabattverträgen gehandelt werden.

Bei den Ärztinnen und Ärzten soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb der gültigen Honorarbudgets gestrichen werden. Das soll etwa für offene Sprechstunden oder die Erstbefüllung und Aktualisierung von Patientenakten gelten. Durch diese und andere Schritte könnten im kommenden Jahr zwölf Milliarden Euro eingespart werden - doch da dies nicht ausreiche, komme ein Beitrag von Versicherten und Arbeitgebern dazu, so Warken.

ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Britta Spiekermann

Für eine Umsetzung brauche es viel Abstimmung in der Koalition, sagt ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Spiekermann. Einen Gesetzentwurf soll es vor der Sommerpause des Parlaments geben.

30.03.2026 | 5:53 min

Quelle: dpa, Reuters, KNA, epd, AFP
Über dieses Thema berichtet das ZDF in mehreren Sendungen, unter anderem in der heute am 14.04.2026 ab 17:00 Uhr.

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