Bundesrat: Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar sein

Beschluss des Bundesrats:Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar sein

Auf dem Bild ist Jouristin und Journalistin Charlotte Greipl zu sehen.

von Charlotte Greipl

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Es ist ein umstrittener Vorschlag: Diejenigen zu bestrafen, die Israel das Existenzrecht absprechen. Der Bundesrat hat am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt.

Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) leitet die Sitzung des Bundesrates während der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2026 am 10.07.2026 in Berlin.

Der Bundesrat hat über einen Gesetzentwurf beraten zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels.

Quelle: dpa

Der erste Schritt ist getan: Am Freitag stimmte der Bundesrat dafür, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, nach dem sich strafbar macht, wer "das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft".

Die Leugnung muss dabei "öffentlich oder in einer Versammlung" geschehen und dazu geeignet sein, "die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern".

Charlotte Greipl ist mit einem ZDF-Mikrofon zu sehen.

Der Bundesrat hat für einen Gesetzentwurf zur Bestrafung der Leugnung des Existenzrechts Israels gestimmt. Kritiker sehen darin jedoch einen Eingriff in die Meinungsfreiheit.

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Gesetzesinitiative gegen zunehmenden Antisemitismus

Der Entwurf stammt aus dem Haus des hessischen Justizministers Christian Heinz. Ihm geht es entscheidend darum, dem Anstieg antisemitisch motivierter Demonstrationen und Übergriffe seit dem 7. Oktober 2023 zu begegnen.

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Parolen und Darstellungen sollen strafbar werden

Ausweislich der Begründung des Entwurfs sollen Parolen wie "From the River to the Sea, Palestine will be free" oder "We don't want no two-state, we want 48" verboten werden, die bisher regelmäßig nicht strafbar sind.

Ein weiterer Anwendungsfall: Landkarten des Nahen Osten, die einen palästinensischen Staat in den Grenzen Israels, des Gazastreifen und des Westjordanlands zeigen. Solche Darstellungen würden das Existenzrecht des jüdischen Staates ebenfalls verneinen.

Bedenken, ob Strafbarkeit hilft

Der Vorstoß aus Hessen ist nicht der erste Vorschlag dieser Art. Schon vor zwei Jahren beschäftigte sich der Bundestag mit einem ähnlichen Entwurf aus der Unionsfraktion. Doch schon damals stieß das Vorhaben auf massive Kritik und fiel letztlich dem Bruch der Ampel-Koalition zum Opfer.

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Nun, beim zweiten Anlauf, bestehen die Bedenken noch immer. So lässt sich einerseits fragen, ob es dem Kampf gegen Antisemitismus wirklich hilft, die Leugnung des Existenzrechts Israels zu verbieten. Andererseits gibt es handfeste rechtliche Bedenken.

Rechtliche Einwände gegen Strafbarkeit

Denn die neue Strafvorschrift wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Diese darf eingeschränkt werden, allerdings nur durch "allgemeine Gesetze". Das heißt: Eine Meinungsbeschränkung muss offen gefasst sein und darf sich nicht nur gegen eine spezifische Überzeugung oder Haltung richten.

Dass die neue Strafvorschrift in die Meinungsfreiheit eingreifen und eine konkrete Meinung verbieten würde, bestreitet auch der hessische Justizminister nicht. Doch er verweist auf eine Ausnahme: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem historischen "Wunsiedel-Beschluss", dass es verfassungsrechtlich geboten sei, die "Billigung und Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft" - ebenfalls eine spezifische Meinungsbeschränkung - unter Strafe zu stellen.

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Rechtfertigt die deutsche Geschichte den Eingriff in die Meinungsfreiheit?

Das Gericht begründete das mit einer besonderen Verantwortung Deutschlands: Das Leid, das der Nationalsozialismus über die Welt gebracht hat, sei "identitätsprägend" für die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik und das Grundgesetz ein Gegenentwurf zur NS-Willkürherrschaft.

Doch Rechtswissenschaftler haben Zweifel, ob die damalige Begründung auch in der neuen Konstellation passt. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Mai heißt es etwa, die Übertragbarkeit sei "schwer begründbar". Die Leugnung des Existenzrechts Israels sei etwas anderes als die Verherrlichung der NS-Herrschaft.

Das betont auch Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt: "Das Gericht hatte Sonderregeln gegen die Billigung und Verharmlosung des Nationalsozialismus wegen der besonderen deutschen Geschichte für zulässig erklärt."

Israelfeindliche Äußerungen stehen in der langen Geschichte des Nahostkonflikts, der unmittelbare Bezug zu Deutschland fehlt jedoch.

Matthias Jahn, Professor für Strafrecht

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Neuer Gesetzentwurf stellt Bezug zu deutscher Geschichte her

Diesem Einwand versucht auch der Gesetzentwurf zu begegnen. In der Begründung ist von einem "nicht auflösbaren historisch-politischen Zusammenhang" die Rede. Demnach könne die Gründung des Staates Israel nicht ohne die Ermordung der europäischen Juden gedacht werden. Im Gespräch mit ZDFheute erklärt der hessische Justizminister:

Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson.

Christian Heinz, Justizminister Hessen (CDU)

Ob diese Begründung überzeugt, müssen die nächsten Monate und Jahre zeigen. So muss sich im Herbst der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Und Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hält es für wahrscheinlich, dass am Ende wieder das Verfassungsgericht entscheiden muss, ob diese Einschränkung der Meinungsfreiheit zulässig ist.

Charlotte Greipl ist Reporterin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

Über den Beschluss des Bundesrats berichtete ZDFheute in dem Beitrag "Existenzrechtleugnung Israels soll strafbar werden" am 10.07.2026 um 16:30 Uhr.

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