Zahl der Empfänger sinkt klar:Weniger Asylbewerber beziehen Leistungen vom Staat
In Deutschland erhalten weniger Menschen Geld durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Lesen Sie, woher die Menschen kommen, die es beziehen.
Weniger Asylbewerber beziehen staatliche Leistungen. Ende 2025 waren es in Deutschland rund 390.000 Menschen. Das sind 15 Prozent weniger als im Vorjahr, erklärt das Statistische Bundesamt.
10.09.2026 | 0:40 minDie Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen vom Staat bekommen, ist gesunken. Zum Jahresende 2025 waren es rund 390.000 Empfänger, die diese staatliche Unterstützung bezogen. Das waren 15 Prozent oder 71.400 Personen weniger als ein Jahr zuvor. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
Herkunftsländer: Die meisten Empfänger kommen aus Syrien
Die größte Gruppe der Leistungsbezieher stammte mit 64.600 Personen aus Syrien (17 Prozent). Danach folgen die Herkunftsländer Türkei (15 Prozent), Afghanistan (zehn Prozent) und Irak (sieben Prozent). Fast die Hälfte aller Leistungsbezieher stammte aus Asien (48 Prozent), 30 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika.
Wohin steuert Syrien? In dem Vielvölkerstaat kämpften schon immer verschiedene ethnische und religiöse Minderheiten um Schutz und Anerkennung.
03.09.2026 | 1:47 minDen Statistikern zufolge waren 61 Prozent Männer und 39 Prozent Frauen. Knapp ein Drittel (31 Prozent) der Leistungsbezieher war minderjährig, 62 Prozent zwischen 18 und 49 Jahre alt und sieben Prozent 50 Jahre und älter.
Kriterien für die Zahlungen
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht unterschiedliche Leistungsstufen vor. So können Personen, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten, höhere Leistungen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben - etwa durch die Vernichtung von Ausweisdokumenten. Diese Leistungen orientieren sich dann am Sozialgesetzbuch.
Fünf Prozent der Leistungsberechtigten kamen aus der Ukraine, die vor viereinhalb Jahren von Russland überfallen wurde. Hilfsbedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nach ihrer Registrierung jedoch in der Regel Bürgergeld oder Sozialhilfe und beziehen damit keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Neben den Regelleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs gibt es besondere Leistungen, etwa bei Krankheit oder Schwangerschaft. Die Zahl der Empfänger von besonderen Leistungen sank hierzulande ebenfalls um15 Prozent auf rund 214.800.
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