Iran soll Anschläge auf Schuster und Beck geplant haben: Anklage

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage:Iran soll Anschläge auf Schuster und Beck geplant haben

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Spion Irans erhoben. Er soll Informationen zu Mord- und Brandanschlägen gegen Juden in Deutschland beschafft haben.

Beck und Schuster in Berlin

Volker Beck (links) und Josef Schuster (rechts) wurden laut Bundesanwaltschaft als mögliche Ziele für Anschläge im Auftrag Irans ausgekundschaftet.

Quelle: Imago

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

Im Visier: Josef Schuster und Volker Beck

Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger Ali S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.

Iran als Auftraggeber

S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.

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Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.

Angeklagte sind in Deutschland in U-Haft

S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft.

Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor. M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamburg.

Post von Volker Beck

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Quelle: AFP, KNA, dpa

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