EuGH: Alkoholfreies Getränk darf nicht als "Gin" beworben werden

EuGH-Urteil:Alkoholfreies Getränk darf nicht als "Gin" vermarktet werden

|

Wo "Gin" draufsteht, muss Alkohol drin sein. Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass eine Firma ihr alkoholfreies Produkt nicht mit dem Namen "Gin" bewerben darf.

Gin Tonic Cocktail angerichtet mit Zitrone und Rosmarin.

Gin Tonic Cocktail angerichtet mit Zitrone und Rosmarin.

Quelle: Imago

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung "Gin" vermarktet werden.

Die Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz "alkoholfrei" ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.

Im Oktober hatte auch das EU-Parlament mit seiner Entscheidung zur Bezeichnung von Veggie-Produkten für Diskussionen gesorgt:

Veganer Grillabend

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Veggie-Produkte nicht mehr als "Wurst" oder "Schnitzel" bezeichnet werden dürfen. Die Debatte im Vorfeld war hitzig.

07.10.2025 | 1:42 min

Verbraucher sollen geschützt werden

Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen geklagt, das ein Getränk mit dem Namen "Virgin Gin Alkoholfrei" verkaufte.

Nach Ansicht des Vereins verstoße diese Bezeichnung gegen eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen müsse. Das deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.

Das höchste europäische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit. Das Unternehmen könne das Getränk weiterhin verkaufen - nur eben nicht unter der geschützten Bezeichnung "Gin".

Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten Spirituosen-Kategorie zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Veggie Würste in einer Verpackung

Die geplante Gesetzänderung soll den Verbraucherschutz stärken, Verwechslungen sollen so in Zukunft vermieden werden. Die 27-EU-Länder müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

08.10.2025 | 0:29 min

Mehr EU-Nachrichten

  1. Auf einem weißen Teller ein Döner im Fladenbrot: mit Rotkraut, weißer Soße und Salat.

    Türkischer Antrag zurückgezogen:Döner-Streit: Einheitliche EU-Regeln vorerst vom Tisch

    mit Video1:28

  2. Migranten an der griechisch-türkischen Grenze

    Migration in die EU:Asyl: Ringen um europäische Solidarität

    von Isabelle Schaefers
    mit Video2:39

  3. TGV im Bahnhof Karlsruhe

  4. Das Google-Logo ist an der Außenseite eines Gebäudes zu sehen, in dem sich Google-Büros in Peking befinden.

    Medien in Suche benachteiligt?:EU leitet Verfahren gegen Google ein

    mit Video3:52