"Nius" verliert vor Gericht gegen Daniel Günther

Nach Aussage bei "Markus Lanz":"Nius" verliert vor Gericht gegen Günther

von Leon Fried

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Wegen kritischer Äußerungen in der Talkshow "Markus Lanz" verklagte das Onlineportal "Nius" den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten. Ein Gericht wies die Klage nun ab.

Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein.

Ein Auftritt von Daniel Günther (CDU) bei "Markus Lanz" zog eine Klage nach sich - die nun abgewiesen wurde.

Quelle: dpa

Sein Auftritt in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" Anfang Januar brachte dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), zuerst Zensurvorwürfe ein, dann folgte eine Klage. Über die juristische Seite des Konflikts hat nun das Verwaltungsgericht Schleswig im Eilverfahren entschieden.

Konkret geht es um Äußerungen Günthers in Bezug auf das Onlineportal "Nius" des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs Julian Reichelt. In einem Abschnitt "Lanz"-Sendung, in dem es unter anderem um die sogenannte Brandmauer, um amerikanische Tech-Konzerne und um Desinformation im Internet ging, übte Günther scharfe Kritik an dem Medium.

Schleswig Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther im Gespräch mit Markus Lanz.

CDU-Politiker Daniel Günther hat bei "Markus Lanz" das Online-Medium "Nius" scharf kritisiert. Er forderte zudem eine Altersbeschränkung für die Nutzung von Social Media.

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Zensurvorwürfe gegen Günther

"Nius" verbreite Falschinformationen und wirke demokratiefeindlich, so der CDU-Politiker. Als Lanz den Ministerpräsidenten fragte, ob dies ein Verbot oder eine Zensur erfordere, antwortete Günther mit "Ja". Unmittelbar danach sprach er von Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor problematischen Inhalten in sozialen Medien und befürwortete eine Altersbeschränkung auf 16 Jahre, ähnlich wie sie in Australien umgesetzt wird.

Zum Teil wurden Günthers Aussagen dahingehend interpretiert, dass er sich für Zensurmaßnahmen gegen kritische Medien ausspricht. Dieser Deutung trat der Ministerpräsident später vehement entgegen. Den "Kieler Nachrichten" sagte er, er habe zu keiner Zeit die Zensur oder das Verbot von Medienportalen thematisiert. Seine Aussage habe sich vielmehr auf ein Social-Media-Verbot für Jugendliche bezogen.

"Nius": Ministerpräsident muss neutral sein

"Nius" ließ sich mit dieser Klarstellung Günthers nicht besänftigen. Das Unternehmen hinter dem Portal klagte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Nicht um eine Zensur von Inhalten abzuwenden, denn eine solche Maßnahme ist - wenn sie denn überhaupt jemand gefordert hatte - von niemandem ernsthaft in die Wege geleitet worden. Vielmehr wollte "Nius" erreichen, dass das Verwaltungsgericht dem Ministerpräsidenten zwei kritische Äußerungen verbietet.

Wörtlich hatte Günther "Nius" und andere nicht namentlich genannte Medienportale als "Feinde von Demokratie" bezeichnet und deren Inhalte als "vollkommen faktenfrei" qualifiziert. Vor Gericht argumentierte der "Nius"-Anwalt, Günther stünden derartige Aussagen als Ministerpräsident nicht zu, da er in dieser Rolle neutral bleiben müsse.

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Verwaltungsgericht: Günther sprach nicht als Ministerpräsident

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage nun im Eilverfahren abgewiesen. "Nius" habe keinen Anspruch gegen den Ministerpräsidenten Daniel Günther, dass dieser seine Aussagen widerruft und künftig unterlässt. Günther habe die Aussage nicht als Regierungschef, sondern als Parteipolitiker getätigt und müsse sich deshalb nicht an die strengen Neutralitäts- und Sachlichkeitspflichten staatlicher Amtsträger halten.

Das entspricht der Linie der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Immer wieder hatten Gerichte in der Vergangenheit über die Zulässigkeit kritischer Aussagen von Regierungsmitgliedern zu entscheiden.

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Strenge Maßstäbe legte die Justiz immer dann an, wenn Politiker nach den äußeren Umständen nicht als Parteifunktionäre oder Privatpersonen aufgetreten waren, sondern als Minister oder Regierungschef. Denn wer sich als Amtsträger äußere, so die Gerichte, der sei zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet.

Gericht bleibt Rechtsprechungslinie treu

So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2022, dass Angela Merkel (CDU) als Bundeskanzlerin verfassungswidrig gehandelt hatte, indem sie die Wahl Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen der AfD als "unverzeihlich" kritisierte. Merkel habe ihre Amtsautorität missbraucht, so die Verfassungsrichter. Weil sie die Aussage im Rahmen einer Regierungspressekonferenz während einer Auslandsreise getätigt habe, sei sie als Bundeskanzlerin wahrgenommen worden, nicht als Parteipolitikerin oder Privatperson.

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Die Aussage der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), wonach es "Ziel Nummer eins" sein müsse, dass die rechtsextreme NPD nicht in den Thüringer Landtag komme, hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 hingegen nicht beanstandet. Bei dem Zeitungsinterview, in dem die Äußerung fiel, sei Schwesig als Partei- und nicht als Regierungspolitikerin aufgetreten.

Bei der heutigen Entscheidung im Fall Günther handelt es sich um einen Eilbeschluss, also um eine vorläufige Einschätzung. Die deutlichen Worte des Verwaltungsgerichts dürften allerdings ein Fingerzeig sein, dass auch das endgültige Urteil zugunsten des CDU-Politikers ausfallen wird.

Leon Fried arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

Der Sachverhalt, über den das Gericht entschied, bezieht sich auf die ZDF-Sendung "Markus Lanz" vom 07.01.2026 ab 23:00 Uhr.

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