Gericht: Neue Milka-Tafel ist irreführend

Landgericht Bremen:Gericht: Neue Milka-Tafel ist irreführend

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Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt seien irreführend und dürften so nicht genutzt werden. Das Landgericht Bremen gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Tafel Milka Schokolade Trauben-Nuss, 90 g

Viele Milka-Tafeln sind zu Beginn des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer geworden. (Symbolbild)

Quelle: Imago

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Weniger Inhalt bei kaum veränderter Verpackung

Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied nun, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Eine Tafel Schokolade mit einer Umverpackung, auf der ein 10-Euro-Schein abgebildet ist. Die einzelnen Schokostücke tragen eine Prägung im Stil einer 50-Cent-Münze.

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Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. "Das ist eine relative Mogelpackung", sagte der Vorsitzende Richter damals. "Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied."

Urteil hat Folgen für künftige Fälle

Konkrete Konsequenzen hat das Urteil laut Gericht aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits um seien. Es bestehe daher keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle, denn es bestehe Wiederholungsgefahr.

"Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an", teilte Hersteller Mondelez mit.

Verbraucherzentrale sieht Kunden in die Irre geführt

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hatte kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt werden. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Zugleich habe sich der Preis der Tafel erhöht - von 1,49 auf 1,99 Euro. Der Grundpreis sei damit um 48 Prozent gestiegen.

Der Hersteller Mondelez mit Sitz in Bremen wehrte sich dagegen: Die neue Grammangabe stehe auf der Vorder- und Rückseite der Schokoladentafel. Das Unternehmen sprach von einer klaren Gewichtskennzeichnung, die sicherstelle, dass sich die Verbraucher vor dem Kauf am Regal informieren könnten.

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"Shrinkflation" laut Verbraucherzentrale kein Einzelfall

Laut Verbraucherzentrale ist die geschrumpfte Milka-Schokolade kein Einzelfall. Das Phänomen - weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis - wird auch als "Shrinkflation" bezeichnet. "Shrink" ist Englisch für "schrumpfen". Häufig betroffen seien Markenprodukte, vor allem Süßwaren. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit mehr als 1.000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle: dpa, AFP

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