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Prozess gegen "Combat 18":Rechtsextreme Gruppe trotz Verbot aktiv?
von Jan Henrich
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Die rechtsextreme Gruppe "Combat 18" wurde 2020 in Deutschland verboten. Dennoch soll sie weiter aktiv gewesen sein - vier mutmaßliche Rädelsführer stehen nun vor Gericht.
Sogenannte Leistungsmärsche, Aufnahmeprüfungen für Neumitglieder und Rechtsrock-Konzerte soll es gegeben haben. Rund ein Dutzend Veranstaltungen zählt die Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage auf. Sie sollen stattgefunden haben, obwohl die rechtsextreme Gruppe "Combat 18" zu dem Zeitpunkt bereits offiziell verboten war.
Vor dem Landgericht Dortmund müssen sich deswegen nun vier mutmaßliche Rädelsführer verantworten. Das Verfahren wirft die Frage auf: Wie wirksam war das Vereinsverbot gegen eine der zentralen Organisationen des gewaltbereiten Rechtsextremismus in Deutschland.
2020 Verbot von "Combat 18 Deutschland"
Ursprünglich in Großbritannien gegründet, ist "Combat 18" seit den 1990er Jahren international aktiv. Der Verein genießt hohes Ansehen in der militanten Neonazi-Szene. 2020 hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer die Gruppe in Deutschland auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Die Tätigkeit der Gruppe richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sei in ihrer Zweckrichtung mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt, heißt es in der damaligen Erklärung des Bundesinnenministeriums.
Gemäß Paragraph 85 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer den "organisatorischen Zusammenhalt" einer Vereinigung aufrechterhält, die unanfechtbar als verfassungsfeindlich verboten ist. Der Strafrahmen für Verstöße sieht eine Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Wenig später wurde das Verbot offiziell unanfechtbar, inklusive der Untersagung eine Ersatzorganisation zu gründen.
Vernetzung rechtsextremer Gruppen?
Allzu wirksam scheint die Maßnahme jedoch nicht gewesen zu sein, zumindest nicht aus Sicht der Anklage. Fast monatlich soll die Gruppe auch nach dem Verbot unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz Treffen abgehalten haben. Es soll sogar T-Shirts mit dem Slogan TVNT ("Trotz Verbot nicht tot") gegeben haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten die Vernetzung rechtsgerichteter Gruppen weiter vorantreiben wollten. Kontakte habe es unter anderem zur rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" gegeben.
Rechtsextreme Erkennungszeichen im Gerichtssaal
Bislang hat das Landgericht Dortmund zehn Verhandlungstage angesetzt, um zu klären, ob die Treffen dem verbotenen Verein beziehungsweise einer Ersatzorganisation zuzurechnen sind und wie aktiv die einzelnen Angeklagten auch nach dem Verbot noch waren.
Die wollen sich in dem Verfahren bislang noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Doch aus ihren grundsätzlichen Ansichten machen sie auch im Gerichtssaal keinen Hehl. Kurz vor Verhandlungsbeginn formt einer der Angeklagten mit seiner Hand demonstrativ das White-Power-Zeichen.
Die Geste, die an das OK-Zeichen bei Tauchern erinnert, hat in den letzten Jahren als Erkennungszeichen in der rechtsextremen Szene an Beliebtheit gewonnen.
Jan Henrich arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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