Panama Papers: Geständnis im Prozess um Steuerhinterziehung

Finanzkriminalität:Teilgeständnis in Panama-Papers-Prozess

von Frederik Obermaier

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Ein Ex-Mitinhaber der Skandalkanzlei Mossack Fonseca räumt Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung bestreitet er.

Panama Papers Typical: Bild von dpa Montage durch ZDF.

Fast zehn Jahre nach der Enthüllung der Panama-Papers startet hierzulande der erste Prozess. Der Angeklagte gibt ein Teilgeständnis ab. So war der erste Prozesstag am Kölner Landgericht.

04.03.2026 | 5:33 min

Fast zehn Jahre nach den Panama-Papers-Enthüllungen hat vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen einen der früheren Miteigentümer der panamaischen Skandalkanzlei Mossack Fonseca begonnen. Der schweizerisch-panamaische Doppelstaatler Christoph Zollinger räumte am Mittwoch über seine Anwälte den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein.

"Am Ende habe ich das billigend in Kauf genommen," hieß es in seiner Stellungnahme. Laut Anklage der Staatsanwälte in Köln soll allein in Deutschland ein Steuerschaden in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro entstanden sein. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung bestreitet Zollinger.

Kunden der Kanzlei: Autokraten und Drogenhändler

Der 56-jährige Schweizer war mehr als ein Jahrzehnt Miteigentümer von Mossack Fonseca. Wie die Panama-Papers-Recherche damals enthüllte, soll  die Kanzlei in dieser Zeit Staats- und Regierungschefs, Autokraten und Drogenhändlern sowie Prominenten und Profisportlern beim Verschleiern ihres Vermögens und anderen Straftaten geholfen haben.

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Mossack Fonseca hat mehr als 200.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen auf der ganzen Welt gegründet und unterhalten. Mithilfe von Briefkastenfirmen haben einzelne Deutsche teils mehrere Millionen Euro an Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer hinterzogen.



Zollinger hatte 1997 bei Mossack Fonseca angefangen, 2004 wurde er offiziell Partner jener Kanzlei, die zu den ganz Großen im Offshore-Geschäft zählte und weltweit zeitweise rund 500 Mitarbeiter beschäftigte.

Trotz Sanktionen: Ein Assad-Cousin als Kunde

Er habe, so die Darstellung des Juristen, sich vor allem um Prozessoptimierung und die IT gekümmert. Am Verkauf und der Verwaltung von Briefkastenfirmen habe er persönlich nicht mitgewirkt. Er sei nur wenige Male in die Überprüfung von Kunden eingebunden gewesen.

Aus den Panama Papers geht indes hervor, dass Zollinger im Jahr 2011 trotz interner Bedenken darauf bestanden hat, einen Finanzier des syrischen Regimes als Kunden zu behalten - einen Cousin des damaligen Machthabers Baschar al-Assad. Laut einer internen E-Mail, die ZDF frontal vorliegt, wischte Zollinger Bedenken seiner Kollegen vom Tisch: "Von meiner Seite", so schrieb er, könne man den Cousin des Diktators als Endkunden behalten. Tatsächlich blieb dieser selbst dann noch Kunde, als nach den USA auch die Europäische Union Sanktionen gegen ihn verhängte. "Rückblickend gesehen" sei dies "falsch" gewesen, erklärte Zollinger Jahre später.

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Im Herbst 2020 hatten deutsche Ermittler den Schweizer international zur Fahndung ausgeschrieben. Zollinger lebte zu diesem Zeitpunkt bereits wieder in der Schweiz, wo er alte Bauernhäuser renovierte, unter dem Pseudonym "Christoph Martin" einen Thriller schrieb und sich mit Künstlicher Intelligenz beschäftigte. Hätte er die Schweiz verlassen, wäre er vermutlich umgehend festgenommen worden. 2023 klagte ihn die Staatsanwaltschaft Köln wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung an.




Zollinger drohen mehrere Jahre Haft

Der Haftbefehl wurde erst gegen eine Kautionszahlung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Für den Prozess sind bislang noch sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen Zollinger mehrere Jahre Haft.

Sein früherer Geschäftspartner Jürgen Mossack wird seit Jahren per internationalem Haftbefehl gesucht. Der gebürtige Deutsche lebt weiterhin in Panama. Dort hatte ein Gericht ihn und mehr als zwanzig weitere Angeklagte im Jahr 2024 aus Mangel an Beweisen freigesprochen - ein Urteil, das von Experten scharf kritisiert wurde.

Der zweite Firmengründer, Ramón Fonseca, war noch vor der Urteilsverkündung im Jahr 2024 verstorben. Die Kanzlei Mossack Fonseca gibt es nicht mehr. Sie hat bereits 2018 sämtliche Büros geschlossen.

Über dieses Thema berichtete frontal in dem Beitrag "Panama Papers: Erste Anklage in Deutschland" am 04.03.2026 ab 17:35 Uhr.
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