Gericht stellt Schuldunfähigkeit fest:Axt-Angriff in ICE: Beschuldigter bleibt in Psychiatrie
von Petra Neubauer
Ein Jahr nach dem Axt-Angriff eines jungen Syrers in einem ICE hat ein Gericht seine psychiatrische Unterbringung angeordnet. Er habe eine Erkrankung und sei schuldunfähig.
Er soll im Juli 2025 mehrere Menschen in einem ICE in Bayern angegriffen haben – mit einer Axt. Nun wird das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet.
20.07.2026 | 0:37 minAm 3. Juli 2025 hatte der damals 20-jährige Mohamad A. in einem Zugabteil mehrere Menschen mit einer Axt angegriffen, jetzt hat das Landgericht Regensburg die Unterbringung des Syrers in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Er sei wegen einer Erkrankung schuldunfähig, sagte die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung.
Der Beschuldigte habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Weil derzeit eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach Auffassung der Ermittler hätten die Schläge mit der Axt auch töten können. In ihren Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage weitgehend einig gewesen und hatten sich dafür ausgesprochen, Mohamad A. weiterhin in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.
Was geschah damals im ICE?
Der junge Syrer Mohamad A. stieg kurz vor 14 Uhr in Nürnberg in den ICE 91 ein. Laut Anklage hatte er einen Zimmermannshammer und eine Axt dabei. Im Zug traf er auf eine ihm offenbar unbekannte syrische Familie. Zunächst, so die Anklage, sprach er den damals 25-jährigen Sohn der Familie an und soll ihn aufgefordert haben, mit seinen Freunden draußen zu warten. Danach fixierte er ihn laut Anklage mit einem "feindseligen Blick".
Als die Mutter des 25-Jährigen einen anderen Fahrgast bat, die Polizei zu verständigen, griff der Beschuldigte nach Überzeugung der Ermittler unvermittelt an. Mohamad A. soll mit der Axt auf den Kopf des 29-jährigen Fahrgastes eingeschlagen haben, als der gerade den Notruf gewählt hatte. Der Mann verlor durch den Schlag das Bewusstsein und erlitt einen Bruch des Stirnbeines sowie Platzwunden am Kopf.
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09.07.2026 | 1:19 minDann soll Mohamad A. auf die Familie losgegangen sein. Die Mutter habe sich schützend vor den 25-jährigen Sohn gestellt und sei von dem Beschuldigten zweimal am Kopf getroffen worden. Sie trug eine schwere Schädelfraktur davon.
Laut Anklage gelang es dem Sohn schließlich, dem Angreifer die Axt zu entreißen. In Notwehr soll er sie gegen den Beschuldigten eingesetzt haben und ihn dabei selbst schwer verletzt haben. Weitere Fahrgäste halfen, Mohamad A. festzuhalten, bis die Polizei den Zug erreichen konnte. Der ICE kam nahe Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen.
Wie haben die Geschädigten die Tat erlebt?
Zu Beginn des Verfahrens hatten mehrere Geschädigte das Geschehen im Zug geschildert. Viele berichteten, dass sie teils bis heute an den psychischen Folgen, Angstzuständen und Albträumen leiden.
Berührend waren die Berichte der Mutter, die sich vor ihren Sohn stellte und dabei schwer verletzt wurde:
Ich hatte große Angst um meine Kinder, deshalb habe ich den Schlag auf den Kopf nicht richtig gemerkt.
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07.02.2026 | 11:27 minEin erschütternder Beleg der Tat ist zudem der Notruf des 29-jährigen Mannes, der im Prozess vorgespielt wurde. Zu hören ist, wie der Mann die Polizei verständigt und dann sagt: "Jetzt ist er neben mir." Es folgt ein dumpfes Geräusch - laut Anklage der Moment, in dem Mohamad A. mit der Axt den Schädel des Mannes traf.
Warum handelte es sich nicht um einen gewöhnlichen Strafprozess?
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung mit Wahnvorstellungen und Realitätsverlust leidet. Er habe die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.
Aus diesem Grund war das Verfahren vor dem Landgericht Regensburg kein klassischer Strafprozess, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren. An dessen Ende steht keine Haftstrafe. Vielmehr musste das Gericht prüfen, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Mohamad A. befindet sich seit dem 9. Juli 2025 in einem solchen Bezirkskrankenhaus. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass "von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist." Eine Unterbringung in der Psychiatrie darf nur angeordnet werden, wenn sowohl eine schwere psychische Erkrankung als auch die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten festgestellt werden.
Im Maßregelvollzug sollen psychisch kranke Straftäter Hilfe und Therapie erhalten. Doch viele Kliniken sind überbelegt und haben zu wenig Personal. Das hat teils gefährliche Folgen.
11.02.2026 | 28:28 minWas sagte Mohamad A. zu den Vorwürfen?
Mohamad A. hatte sich im Prozess nur einmal geäußert, nachdem der Notruf des 29-jährigen Mannes vorgespielt worden war. An ihn gewandt entschuldigte er sich. Sonst nahm er sein Recht wahr und schwieg.
Sein Verteidiger hatte erklärt, Mohamad A. könne sich an das Geschehen kaum erinnern, bereue allerdings die Tat und sei erschrocken über die heftigen Auswirkungen auf die Geschädigten. Zudem machte der Verteidiger deutlich, dass sein Mandant schwer krank sei und im Wahn gehandelt habe.
Petra Neubauer ist Redakteurin im Landesstudio Bayern.
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