Keine Ermittlungen gegen Verdächtigen:Strafvereitelung im Fall Aschaffenburg? Polizist schweigt
Ein 29-jähriger Polizist soll eine frühere Gewalttat des Angreifers von Aschaffenburg vereitelt haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt schwieg er.
Der angeklagte Polizist (links) sagte nichts zu dem Vorwurf der Strafvereitelung im Prozess um die Bluttat von Aschaffenburg.
Quelle: dpaEin wegen Strafvereitelung im Amt angeklagter Polizist hat zu Prozessauftakt nichts zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gesagt, wonach er eine Straftat des späteren Angreifers von Aschaffenburg wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt haben soll.
Der Beamte ließ über seinen Verteidiger lediglich erklären, er habe nach der mutmaßlichen Attacke des psychisch kranken Flüchtlings (28) auf eine Frau in Alzenau im Landkreis Aschaffenburg den Verdächtigen in Gewahrsam genommen.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Jungen und einen Familienvater in Aschaffenburg muss sich der Täter nun vor Gericht verantworten.
16.10.2025 | 2:12 minVorwurf: Polizist ermittelte in Fall um Afghanen nicht
Mit dem mutmaßlichen Opfer, der 45 Jahre alten damaligen Freundin des Verdächtigen, habe sein Mandant keinen Kontakt gehabt, sagte der Anwalt des 29-Jährigen zu Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Alzenau. Die 45-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft von dem 28-jährigen Afghanen im August 2024 gewürgt und mit einem Messer verletzt worden sein.
Der angeklagte Polizist habe nach Worten von Oberstaatsanwalt Christoph Gillot erkennen müssen, dass es sich um eine nicht unerhebliche Straftat - gefährliche Körperverletzung - handeln könnte. Stattdessen habe der Beamte als damaliger Sachbearbeiter aber gar nicht in dem Fall ermittelt.
Die Gewalttat in Aschaffenburg wirft wichtige Fragen auf: War sie vermeidbar?
24.01.2025 | 2:02 minDer mutmaßliche Täter soll rund fünf Monate später in einem Aschaffenburger Park zwei Menschen mit einem Messer getötet haben - womöglich im Zustand der Schuldunfähigkeit. Das sogenannte Sicherungsverfahren gegen den laut Gutachter psychisch kranken Afghanen könnte in dieser Woche vor dem Landgericht Aschaffenburg enden.
Vorfall wird erst nach Tat in Aschaffenburg bekannt
Der Vorfall im August 2024 war erst nach der Bluttat in Aschaffenburg im Januar öffentlich bekanntgeworden. Nach einer Anzeige wurde die Staatsanwaltschaft Coburg damit betraut, aufzuklären, warum die Polizei nach dem Angriff in Alzenau nicht ermittelt hatte. Die Behörde kam schließlich zu dem Schluss, dass der nun vor Gericht stehende Beamte in dem Fall hätte ermitteln müssen.
Das subjektive Sicherheitsgefühl steht nicht immer in direktem Zusammenhang mit der objektiven Sicherheitslage. Seit Aschaffenburg wird das Thema mit Migration verknüpft.
19.02.2025 | 2:37 minUrteil für Dienstag erwartet
Strafvereitelung im Amt wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Für die Verhandlung in der Zweigstelle Alzenau im Landkreis Aschaffenburg sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für Dienstag erwartet.
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