Messerangriff im Januar:Verteidiger im Aschaffenburg-Prozess: "Tat eines Wahnsinnigen"
Neun Monate nach der Messerattacke auf Kitakinder hat in Aschaffenburg der Prozess begonnen. Laut seinem Verteidiger hat der Angeklagte im Wahn gehandelt.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Jungen und einen Familienvater in Aschaffenburg muss sich der Täter nun vor Gericht verantworten.
16.10.2025 | 2:12 minKnapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder im bayerischen Aschaffenburg hat am dortigen Landgericht am Donnerstag der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, es geht in dem Verfahren aber nicht um eine Haftstrafe. Die Ermittlungsbehörde beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung des Manns in einer Psychiatrie. Ihr zufolge ergab ein Gutachten, dass der aus Afghanistan stammende Mann wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig ist.
Verteidiger: "Tat eines Wahnsinnigen"
Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer "Tat eines Wahnsinnigen". Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei. Die Frage nach dem Warum werde er deshalb nicht beantworten können.
Das subjektive Sicherheitsgefühl steht nicht immer in direktem Zusammenhang mit der objektiven Sicherheitslage. Spätestens seit der Tat in Aschaffenburg wird das Thema mit Migration verknüpft.
19.02.2025 | 2:37 minDer Angeklagte habe sich in einem Wahn befunden, sagte Vongries. Sein Mandant habe ihm gesagt, er habe nur diffuse Erinnerungen an Stimmen, die er zur Tatzeit gehört habe. Die Auswahl seiner Opfer könne der Angeklagte nicht erklären, das Aufeinandertreffen mit der Gruppe von Kitakindern sei ein "schlimmer Zufall" gewesen, sagte Vongries. Das Tatgeschehen räume sein Mandant ein.
Angeklagter erstach ein Kleinkind und einen Mann
Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte.
Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen. Der Hals des getöteten Kinds sei durchstochen worden.
Durch den Messerangriff von Aschaffenburg kochte die Migrationsdebatte weiter hoch. Bei einer Gedenkfeier nach der Tat stand aber nicht die Politik im Vordergrund, sondern die Trauer.
26.01.2025 | 1:58 minAngeklagter hörte vor Angriff "motivierende Kampfmusik"
Wenige Minuten vor der Tat soll der 28-Jährige ein Youtube-Video mit dem türkischen Titel "Motivierende Kampfmusik" aufgerufen haben, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Buntschuh bei der Verlesung der Antragsschrift. Die Opfer hätten nicht mit einem Angriff gerechnet.
Deshalb waren sie in ihren Abwehrmöglichkeiten so erheblich eingeschränkt, dass sie keine Chance hatten, einem Angriff erfolgreich zu begegnen.
Jürgen Buntschuh, Oberstaatsanwalt
Diesen Umstand habe der 28-Jährige bewusst ausgenutzt. Das getötete Kind sei von fünf Stichen getroffen worden, der getötete Mann von vier. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben. Aus diesem Grund sei seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, aufgehoben.
Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl teils hitzige politische Debatten aus. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.
Im November 2022 reiste er nach Ermittlerangaben nach Deutschland ein. Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
Quelle: dpa
Widersprüchliche Angaben zu Geburtsdaten
Beim Prozessauftakt am Donnerstag blickte der in einem weißen Hemd mit dunklem Jackett gekleidete Angeklagte überwiegend auf den Tisch vor sich. Dass er während der Anklageverlesung häufiger gähnte, erklärte Vongries mit den Medikamenten, die der 28-Jährige nehme.
Die Bundesregierung will die Rückführungen nach Afghanistan deutlich ausweiten. Gespräche laufen schon auf technischer Ebene mit afghanischen Vertretern.
14.09.2025 | 1:35 minDie Frage, wann und wo er geboren wurde, sorgte für Verwirrung. In den Akten ist der 1. Januar 1997 in Afghanistan angegeben. Vor Gericht sagte er jedoch aus, 2007 in Pakistan geboren zu sein. Laut Verteidiger Vongries hatte der Angeklagte in der Vergangenheit schon öfter widersprüchliche Angaben dazu gemacht.
Als erster Zeuge sagte ein Kriminalkommissar aus. Er schilderte die Ausgangssituation am Tatort und den Ablauf der Ermittlungen. Der Angeklagte sei widerstandslos festgenommen worden, sagte er. Annähernd 50 Menschen seien bei den Ermittlungen als Zeugen befragt worden. Der 28-Jährige sei unter anderem wegen Gewalttaten vorbestraft. In sämtlichen Unterkünften sei er mit anderen Bewohnern aneinander geraten.
Für den Prozess sind bis Ende Oktober sechs Verhandlungstermine angesetzt.
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