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Somalier erhielt Duldung:Aschaffenburg-Retter wird nicht abgeschoben
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Ein Somalier hatte geholfen, den Attentäter von Aschaffenburg aufzuhalten. Der Mann hat anschließend eine Duldung erhalten und wird wohl nicht abgeschoben.
Ein Somalier half, den Attentäter von Aschaffenburg aufzuhalten. Abgeschoben wird der Retter wohl erstmal nicht
Quelle: dpa
Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des mutmaßlichen Angreifers von Aschaffenburg muss Deutschland trotz eines abgelehnten Asylantrags vorerst nicht verlassen. Eine Abschiebung des somalischen Staatsbürgers nach Italien "steht bis auf Weiteres nicht im Raum", teilte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte das "Main-Echo" berichtet, dass der Mann ausreisepflichtig sei.
Aschaffenburg-Retter wird nicht abgeschoben
Das Innenministerium teilte dazu mit, Berichte über eine drohende Abschiebung des Mannes beruhten auf einem "Missverständnis". Der Somalier habe eine Duldung erhalten, vor allem weil er bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Angreifer von Aschaffenburg als wichtiger Zeuge gilt. Diese Duldungen würden regelmäßig befristet erstellt und verlängert, sagte eine Ministeriumssprecherin. "So auch hier."
Eine Duldung erhalten unter anderem Personen nach Ablehnung ihres Asylantrags, wenn sie aus bestimmten Gründen (vorübergehend) nicht abgeschoben werden können, sollen oder dürfen. Der geduldeten Person wird nach deutschem Ausländerrecht eine Bescheinigung über eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" ausgestellt.
Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende Anwesenheit in Deutschland erfordern.
Quelle: Flüchtlingsrat NRW e.V. und Bundeszentrale für politische Bildung
Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende Anwesenheit in Deutschland erfordern.
Quelle: Flüchtlingsrat NRW e.V. und Bundeszentrale für politische Bildung
Ursprünglich ging man davon aus, dass geduldete Ausländer eine Ausnahme sein werden. Die vergangenen Jahre zeigten allerdings, dass die Zahl der Geduldeten ständig anstieg. Eine Legalisierung des Aufenthalts langjährig Geduldeter erfolgt nur schleppend.
Ein Grund für den Anstieg Geduldeter liegt darin, dass sie oft nicht abgeschoben werden können, da sie keinen Pass besitzen oder ihre Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist. Hinzu kommt häufig ein geringes Interesse der Herkunftsstaaten, die Rückführung ihrer Staatsbürger zu ermöglichen.
Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht soll langjährig geduldeten Personen nun eine Bleibeperspektive ermöglichen.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Ein Grund für den Anstieg Geduldeter liegt darin, dass sie oft nicht abgeschoben werden können, da sie keinen Pass besitzen oder ihre Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist. Hinzu kommt häufig ein geringes Interesse der Herkunftsstaaten, die Rückführung ihrer Staatsbürger zu ermöglichen.
Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht soll langjährig geduldeten Personen nun eine Bleibeperspektive ermöglichen.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Im Asylrecht bezeichnet die "Duldung" einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung.
Asylantrag war schon im Mai 2024 abgelehnt worden
Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden - also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.
Laut bayerischem Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.
Somalier ist "Beispiel für Zivilcourage"
Laut Innenministerium kann der mutige Helfer trotzdem darauf hoffen, länger in Deutschland bleiben zu dürfen: Die Ausländerbehörde werde als nächsten Schritt einen Antrag des Somaliers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmigen, teilte das Ministerium in München mit.
So kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten und die Integrationsbemühungen intensivieren - und so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen, wenn er das möchte.
Bayerisches Innenministerium
Der Somalier habe "bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen", teilte das Ministerium mit. "Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient."
Laut "Main-Echo" soll der Mann im Mai vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) die Christopherus-Medaille für seinen Einsatz erhalten. Die Staatskanzlei habe die Echtheit eines Dankesschreibens von Söder an den Mann bestätigt. Auf dpa-Anfrage äußerte sich die Staatskanzlei zunächst nicht dazu.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa
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