Neue Verordnung der EU:Chip-Pflicht für Hunde und Katzen kommt - was ab wann gilt
Hunde- und Katzenhalter in der EU müssen ihre Tiere bald chippen lassen. Dies soll die Suche nach entlaufenen Tieren erleichtern und Missbrauch beim Handel erschweren.
Das EU-Parlament stimmt in Straßburg über neue Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen ab. So sollen Qualzuchten verboten sowie eine Chip-Pflicht eingeführt werden.
28.04.2026 | 2:04 minAlle Hunde und Katzen in der EU sollen künftig einen Chip bekommen und dadurch identifizierbar sein. Das EU-Parlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit einer entsprechenden Verordnung zu, die vor allem illegalen Handel mit Tierbabys eindämmen soll. Hunde und Katzen müssen bald auch in Datenbanken registriert sein. So soll eine lückenlose Rückverfolgung von Haustieren möglich werden.
Private Halter müssen ihren Hund bis spätestens 2036 gechippt haben, ihre Katze bis 2041. Ausgenommen sind Bauernhofkatzen. Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns und kann beim Tierarzt eingesetzt werden. Die Kosten betragen etwa 50 bis 100 Euro.
Für Hunde gibt es in einigen Bundesländern bereits eine Pflicht zum Chip, aber keine bundesweiten Regeln. Auch manche Katzen sind bereits gechippt: Geht ein Tier verloren, kann es dadurch seinem Herrchen oder Frauchen zugeordnet werden.
Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Von Vorteil sind weniger Fundtiere auch für Tierheime und letztlich die kommunalen Kassen, findet Manuela Ripa (ÖVP), die an der neuen Verordnung mitgearbeitet hat. Ein Tier vor dem Urlaub einfach auszusetzen, das sei in Zukunft nachzuverfolgen, sagte Ripa.
Die EU will Hunde und Katzen mit einer Chip-Pflicht vor illegalem Tierhandel schützen.
26.11.2025Zudem sei die Verordnung wichtig im Kampf gegen Infektionskrankheiten sowie illegalen Welpenhandel. Illegaler Handel mit Haustieren sei ein europaweites Problem und verursache großes Tierleid, so Ripa. Die EU-Kommission sieht darin eine Form von organisierter Kriminalität, also Strukturen wie im Drogen- oder Menschenhandel.
Eine besondere Rolle spielt der Onlinehandel. Etwa 60 Prozent aller Tierkäufe finden inzwischen über das Internet statt, erläuterte Ripa. Die neue Verordnung zielt auf mehr Transparenz. So müssten Plattformen, die Tiere anbieten, künftig auch die Chip-Infos des Tieres bereitstellen.
Kaufinteressierte können so besser sehen, wem das Tier gehört, woher es stammt und wo es geboren wurde. Tiere, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, müssten bereits vor der Einreise gechippt und registriert werden, so Ripa.
Qualzucht und Verstümmelungen werden verboten
Händler und Züchter nimmt die EU mehr in die Pflicht als Privatleute. Sie müssen alle Tiere bis in vier Jahren mit einem Mikrochip versehen. Außerdem gelten für sie nun erstmals EU-weite Standards zur Haltung, Versorgung und tierärzlichen Betreuung.
Die Verordnung verbietet zudem Verstümmelungen wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen sowie Praktiken wie Stachelhalsbänder oder Stromschläge. Inzucht ist nun verboten sowie die sogenannte Qualzucht, also das Züchten von Merkmalen, die ein hohes Gesundheitsrisiko für die Tiere mit sich bringen.
Schätzungen zufolge besitzt fast jeder zweite Haushalt in der EU ein Haustier, am beliebtesten sind Katzen und Hunde. Laut Erhebungen des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe im Jahr 2025 leben fast 16 Millionen Katzen und zehn Millionen Hunde in deutschen Haushalten.
Ob als Haustier, im Internet oder in der Kunst – Katzen sind allgegenwärtig und sorgen bei vielen für eine große Faszination. In Hamburg beschäftigt sich nun eine Ausstellung mit den Samtpfoten.
06.12.2025 | 1:32 minTierschutzbund: "Meilenstein", aber zu spät
Formal muss der Verordnung noch der Ministerrat zustimmen, die Vertretung der 27 Mitgliedstaaten. Die gesetzgebenden EU-Institutionen hatten sich aber bereits Ende des Jahres auf die Ausgestaltung der Verordnung geeinigt. Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern und müssen nicht erst durch nationale Parlamente umgesetzt werden.
Nicht für alle EU-Länder bedeutet die neue Verordnung eine große Umstellung. 24 Staaten haben bereits eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und acht für Katzen.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte die Verordnung als einen "Meilenstein für den Tierschutz in Europa", kritisierte aber die langen Übergangsfristen. Auch sei unverständlich, warum Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht unter die Verordnung fallen und Ausnahmen auch für Diensthunde möglich sind.
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