Ablauf einer Landtags-Wahl

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Landtags-Wahlen einfach erklärt:Landtag und Abgeordneten-Haus: So funktionieren die Wahlen

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Wie läuft eine Landtags-Wahl ab? Was ist ein Abgeordneten-Haus? Wo kann man wählen? Was ist ein Stimm-Zettel?

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne gesteckt.

Eine Frau steckt ihren Stimm-Zettel in eine Wahl-Urne.

Quelle: picture alliance/dpa/Helena Dolderer

Bei einer Landtags-Wahl wählen die Menschen das Parlament in einem Bundes-Land.
Am 6. September wählen die Menschen den Landtag in Sachsen-Anhalt.
Am 20. September wählen die Menschen den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern.

Bei der Landtags-Wahl entscheiden die Menschen, welche Partei und welche Politiker in den Landtag kommen.
Die Landtags-Wahlen in Sachen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern finden alle 5 Jahre statt.

Die Wahl zum Abgeordneten-Haus

Im Bundesland Berlin wählen die Menschen das Abgeordneten-Haus.
Das Abgeordneten-Haus ist wie ein Landtag.
Das Abgeordneten-Haus ist das Landes-Parlament von Berlin.
Die Wahl zum Abgeordneten-Haus Berlin ist am 20. September.
Diese Wahl findet alle 5 Jahre statt.

Wer darf wählen?

In Sachsen-Anhalt darf man wählen:
  • wenn man Deutscher ist
  • wenn man mindestens 18 Jahre alt ist
  • wenn man seit mindestens 3 Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt
In Mecklenburg-Vorpommern darf man wählen:
  • wenn man Deutscher ist
  • wenn man mindestens 16 Jahre alt ist
  • wenn man seit mindestens 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern wohnt
In Berlin darf man wählen:
  • wenn man Deutscher ist
  • wenn man mindestens 16 Jahre alt ist
  • wenn man seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt

Diese Menschen dürfen wählen.
Man nennt sie: Wahl-Berechtigte.

Wie viele Stimmen hat man?

Bei den Wahlen hat jeder Wahl-Berechtigte zwei Stimmen.
Die erste Stimme ist für eine Person.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wählen die Menschen die Politiker, die in den Landtag kommen sollen.
In Berlin wählen die Menschen die Politiker, die in das Abgeordneten-Haus kommen sollen.

Die zweite Stimme ist für eine Partei.
Eine Partei ist eine Gruppe von Politikern mit gleichen Zielen.
Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Politiker aus dieser Partei dürfen in den Landtag.

Wer wählt, bekommt einen Stimm-Zettel.
Auf dem Stimm-Zettel stehen viele Namen und Parteien.
Auf dem Stimm-Zettel darf man zwei Kreuze machen:
Ein Kreuz bei einer Person.
Ein Kreuz bei einer Partei.

Wichtig: Man darf nicht mehr als zwei Kreuze machen.
Macht man mehr als zwei Kreuze, ist der Stimm-Zettel nicht gültig.
Die Stimmen zählen dann nicht.

Wie funktioniert die Wahl?

Für die Wahl bekommt man eine Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Benachrichtigung kommt mit der Post.
In der Wahl-Benachrichtigung stehen wichtige Informationen zur Wahl.

Zum Beispiel:
  • Wann ist die Wahl?
  • Wie funktioniert die Wahl?
  • Wo können die Menschen wählen?
  • Wie geht eine Brief-Wahl?

Wo kann man wählen?

Man kann in einem Wahl-Lokal wählen.
Das Wahl-Lokal ist der Ort, an dem man seine Stimme abgeben kann.

Oder man kann von zu Hause wählen.
Das nennt man: Brief-Wahl.

So wählt man in einem Wahl-Lokal

In welches Wahl-Lokal man gehen muss, steht in der Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Lokale in Sachsen-Anhalt haben am 6. September von 8 bis 18 Uhr offen.
Die Wahl-Lokale in Mecklenburg-Vorpommern haben am 20. September von 8 bis 18 Uhr offen.
Die Wahl-Lokale in Berlin haben am 20. September von 8 bis 18 Uhr offen.

Im Wahl-Lokal bekommt man einen Stimm-Zettel.
Dafür muss man 2 Sachen zeigen:
  • die Wahl-Benachrichtigung
  • den Personal-Ausweis

Mit dem Stimm-Zettel geht man in die Wahl-Kabine.
Die Wahl-Kabine ist ein kleiner, abgetrennter Bereich im Wahl-Lokal.
Dort macht man seine Kreuze auf dem Stimm-Zettel.
Dann faltet man den Stimm-Zettel.
Dann wirft man den Stimm-Zettel in die Wahl-Urne.
Die Wahl-Urne ist eine geschlossene Box.
Sie steht im Wahl-Lokal.

So funktioniert die Brief-Wahl

Man kann auch zu Hause wählen.
Das nennt man: Brief-Wahl.
Die Brief-Wahl muss man beantragen.
Alle Informationen dazu gibt es in der Wahl-Benachrichtigung.

Wer die Brief-Wahl beantragt, bekommt Unterlagen mit der Post:
  • einen Wahl-Schein
  • einen Stimm-Zettel
  • zwei Umschläge

Man füllt den Stimm-Zettel aus.
Dann steckt man den Stimm-Zettel in den kleineren Umschlag.
Wichtig: Dann muss man den Wahl-Schein unterschreiben.
Den Wahl-Schein und den kleinen Umschlag steckt man in den großen Umschlag.
Dann macht man den großen Umschlag zu.
Den großen Umschlag wirft man in einen Briefkasten.

Hinweis zum Text in Einfacher Sprache:
Wichtige Worte sind fett.
Lange Worte sind mit einem Binde-Strich getrennt.
In den Texten gibt es nur die männliche Form.
Also zum Beispiel: die Wähler.
Und nicht: die Wählerinnen und Wähler.
Gemeint sind damit aber alle Menschen.
Das Ziel: Der Text soll leicht zu lesen sein.

Quelle: dpa-Custom Content

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