Teilzeit: Drei Punkte zu Finanzen, die es zu beachten gilt

Arbeitszeit und Finanzen:Drei Punkte, die Sie bei Teilzeit beachten müssen

von Svetlana Leitz

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Gründe, von Voll- in Teilzeit zu wechseln, gibt es viele. Wer darüber nachdenkt, sollte drei Dinge auf dem Schirm haben.

Sina Mainitz steht an einem Tisch; Schrift "Teilzeit: Das solltest du wissen"

Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen in Teilzeit gearbeitet wie zurzeit. Weniger Gehalt führt zu weniger Rente, weniger Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.

03.06.2026 | 1:53 min

Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen in Teilzeit gearbeitet wie zurzeit. Bei den Frauen unter den Erwerbstätigen waren es 2025 laut Statistischem Bundesamt 50,6 Prozent, bei den Männern 14,3 Prozent.

"Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe", sagt Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verein "Arbeitnehmerhilfe": Demnach kümmerten sich manche um Kinder oder Angehörige, andere wollten sich weiterbilden oder schafften aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeit. Wieder andere arbeiteten weniger, um mehr vom Leben zu haben.

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Doch die Arbeitszeitreduzierung will gut überlegt sein. Diese drei Punkte können bei der Entscheidung helfen.

1. Weniger Geld im Alter

Wer weniger arbeitet, bekommt weniger Gehalt - und oft auch weniger Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das ist den meisten bewusst. Aber auch der Blick in die Zukunft ist wichtig: "Die größte finanzielle Einbuße hat man später im Ruhestand", weiß Xenocrat.

Die gesetzliche Rente hängt davon ab, wie lange man arbeitet und wie viel man in dieser Zeit verdient. Für jedes Jahr mit Durchschnittseinkommen (das liegt 2026 bei einem Bruttojahresgehalt von 51.944 Euro) gibt es einen Rentenpunkt. Verdienen Beschäftigte durch Teilzeit weniger als der Durchschnitt, sammeln sie auch weniger Rentenpunkte und bekommen am Ende weniger Geld.

Eine Frau hat ihre Unterarme auf einen Schreibtisch gestützt, die Hände sind an ihrem Kopf. Um sie herum sind brennende Geldscheine.

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Wer genau wissen will, mit welchen Einbußen er zu rechnen hat, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat Arbeitsrechtsanwältin Xenocrat noch einen Tipp:

Ich würde versuchen, die Teilzeitvereinbarung zur Gehaltserhöhung zu machen. Also zu sagen: 'Ich würde gerne in Teilzeit arbeiten - aber beim gleichen Gehalt bleiben.'

Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verein "Arbeitnehmerhilfe"

Dem müsse der Arbeitgeber zwar nicht zustimmen, ein Versuch sei es in vielen Fällen aber wert.

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2. Weniger Geld, wenn Sie bei der Arbeit ausfallen

Ein geringeres Einkommen hat nicht nur Einfluss auf die finanziellen Möglichkeiten im Alter, sondern auch dann, wenn sich im Leben etwas ändert: Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben und gesetzlich krankenversichert ist, bekommt Krankengeld. Wer eine Familie gründet, erhält Elterngeld - und wer seinen Job verliert, kann Arbeitslosengeld beantragen.

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Fallen Beschäftigte aus diesen Gründen zeitweise im Job aus, haben sie Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Das sind Ausgleichszahlungen, etwa vom Staat oder den gesetzlichen Krankenkassen. Die Krux: Diese Leistungen richten sich nach dem vorher verdienten Gehalt - mit Abzügen.

Xenocrat gibt zu bedenken: "Die Bemessungsgrundlage ist dann das Teilzeitgehalt." Wer ohnehin weniger verdiene, den könnten die Einbußen besonders hart treffen.

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3. Weniger Karrierechancen

"Grundsätzlich darf niemand, der in Teilzeit arbeitet, im Rahmen seiner Tätigkeit benachteiligt werden", erklärt Arbeitsrechtsanwältin Xenocrat. Trotzdem bieten manche Unternehmen ihren Beschäftigten in Teilzeit nicht die gleichen Chancen, etwa bei Weiterbildungen oder dem nächsten Karriereschritt. Wer seine Rechte kennt, kann für sich selbst einstehen.

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Wichtig ist Xenocrat, dass Arbeitgeber an ihre Angestellten nur so viel Arbeit verteilen, wie sie in ihrer vertraglichen Arbeitszeit schaffen können. Und wenn es doch mehr ist? "Grenzen setzen!", ermutigt die Arbeitsrechtsanwältin. Grundsätzlich sei man in Teilzeit nicht verpflichtet, Überstunden zu machen - außer, es ist vertraglich festgeschrieben.

Übrigens darf auch im Bewerbungsverfahren eine frühere Teilzeitstelle nicht zu einer Benachteiligung führen. Bewerberinnen und Bewerber müssen deshalb eine Arbeitszeitreduzierung und deren Gründe nicht offenlegen, weder im Vorstellungsgespräch noch im Lebenslauf. Im Arbeitszeugnis sei es Arbeitgebern allerdings erlaubt, eine Teilzeitbeschäftigung zu erwähnen.

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Über dieses Thema berichtete ZDFheute in dem Beitrag "Teilzeit: Das sollte man wissen" am 03.06.2026 um 07:23 Uhr.
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