Deals zulasten der Steuerkasse:Größte deutsche Kirchenbank in Cum-Cum-Deals verwickelt
von Marta Orosz, Heiko Rahms, Christian Salewski
Die Evangelische Bank und die Sparkasse Nienburg sollen Aktiendeals zulasten der Steuerkasse betrieben haben. Diese sollen laut Sparkasse vor 2013 nie beanstandet worden sein.
Seit mehr als einem Jahrzehnt versuchen Ermittler und Gerichte, die Cum-Ex-Aktiengeschäfte aufzuklären. Einen vermutlich noch größeren Schaden verursachten die sogenannten Cum-Cum-Aktiendeals.
12.05.2026 | 11:04 minNicht nur Großbanken, sondern auch kleine, gemeinwohlorientierte Institute haben sich an womöglich rechtswidrigen Cum-Cum-Geschäften zulasten der Staatskasse beteiligt. Wie Recherchen des ZDF-Magazins Frontal zeigen, waren die Evangelische Kreditgenossenschaft, ein Vorläuferinstitut der Evangelischen Bank, sowie die Sparkasse Nienburg in steuergetriebene Cum-Cum-Geschäfte verwickelt.
Steuerschaden durch Cum-Cum-Deals womöglich viel höher als Cum-Ex
Bei Cum-Cum-Aktiengeschäften geht es darum, sich eine Steuer erstatten zu lassen, die den beteiligten Akteuren eigentlich nicht zusteht. Der Profit solcher Aktiendeals kommt aus der Staatskasse. Die Bundesregierung beziffert den Cum-Cum-Gesamtschaden auf rund 7,3 Milliarden Euro.
Doch Experten wie der Mannheimer Steuerprofessor Christoph Spengel schätzen den Schaden auf bis zu 28,5 Milliarden Euro.
Geheime Deals, komplexe Sprache, kaum Spuren: Wie Investigativjournalisten undurchsichtige Cum-Cum‑Geschäfte entlarven. _frontal inside blickt hinter die Recherche.
13.05.2026 | 8:45 minFrontal liegen Protokolle, E-Mails, Handelstabellen sowie interne Untersuchungsberichte vor, die zeigen, dass die Evangelische Bank sowie die Sparkasse Nienburg in Cum-Cum-Geschäfte mit der Deutschen Bank verwickelt waren. Demnach übertrug die Deutsche Bank London etwa im Jahr 2008 Aktien an die Deutsche Bank Frankfurt, die diese Aktien wiederum an die Sparkasse Nienburg und an die Evangelische Kreditgenossenschaft weiterleitete.
Eine solche "weitergeleitete Wertpapierübertragung" gilt als typisch für steuergetriebene Cum-Cum-Geschäfte. Durch diese Struktur sollte Experten zufolge der eigentliche Zweck der Transaktionen - die Steueranrechnung - verschleiert werden.
Sparkasse Nienburg räumt Steuerrückzahlung ein
Die beteiligten Trader bestätigten im Nachhinein, dass es um Cum-Cum-Deals ging:
Die Aktien wurden über den Hauptversammlungstag (…) auf einer Cum-Cum Basis verliehen.
Am Geschäft beteiligte Trader
So steht es in einem "streng vertraulichen" internen Bericht der Deutschen Bank. In einer internen E-Mail heißt es zudem: Die kleinen Institute sollten "als der wirtschaftliche Eigentümer der Aktien gesehen" werden, so dass sie sich "die deutsche Kapitalertragssteuer anrechnen lassen können".
Die Deutsche Bank teilte auf Nachfrage mit: "Bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften hält sich die Bank an regulatorische und rechtliche Vorschriften sowie an die jeweils geltenden Steuergesetze unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Verlautbarungen von Finanzverwaltungen."
Bei einem Cum-Cum-Geschäft übertragen ausländische Investoren ihre Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung an eine im Inland steuerpflichtige Bank, um die für Ausländer anfallende Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Die Bank lässt sich die einbehaltene Steuer erstatten oder rechnet sie an und transferiert die Aktien nach dem Stichtag zurück. Bei diesem Kreisgeschäft profitieren alle Beteiligten, nur der Staat verliert. Während die Bundesregierung den Gesamtschaden auf rund 7,3 Milliarden Euro beziffert, schätzen Experten wie der Steuerprofessor Christoph Spengel die Summe auf bis zu 28,5 Milliarden Euro.
Liegt kein wirtschaftlicher Grund jenseits der Steuerersparnis für das Geschäft vor, handelt es sich nach geltender Rechtsprechung um einen Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO. In diesen Fällen ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Steueranrechnung durch die Finanzbehörden konsequent zu untersagen. Zudem prüfen Ermittlungsbehörden verstärkt, ob Cum-Cum-Strukturen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Ein erstes Strafverfahren, das Cum-Cum-Gestaltungen zum Gegenstand hat, ist vor dem Landgericht Wiesbaden anhängig. Das OLG Frankfurt hatte zuvor in einem Beschluss zur Verfahrenseröffnung eine Verurteilung dort als überwiegend wahrscheinlich bezeichnet und entschieden, das Hauptverfahren zu eröffnen. Wann der Prozess vor einer großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden stattfindet, ist offen.
Sparkasse Nienburg räumt Steuernachzahlung ein
Anders als Privatbanken sind Sparkassen gesetzlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Sparkasse Nienburg gibt auf Anfrage Cum-Cum-Geschäfte zwischen 2013 und 2015 zu und räumt eine Steuernachzahlung in Höhe von rund zehn Millionen Euro ein.
Der Cum-Ex-Skandal blieb viele Jahre unentdeckt, bis einige mutige Menschen die Wahrheit ans Licht brachten.
17.04.2026 | 91:10 minAuf die von Frontal recherchierten Aktiendeals geht der Vorstandschef indes nicht ein, schreibt stattdessen: "Leihegeschäfte vor 2013 sind von der Finanzverwaltung gegenüber der Sparkasse nie beanstandet worden. Seit Mitte 2015 werden solche Wertpapierleihegeschäfte von der Sparkasse Nienburg sowieso nicht mehr durchgeführt."
Die Evangelische Bank in Kassel ist die größte Kirchenbank in Deutschland und bezeichnet sich als "werteorientierter Finanzpartner mit christlichen Wurzeln". Der heutige Bankchef Thomas Katzenmeyer saß 2008 bereits im Vorstand der Evangelischen Kreditgenossenschaft, als diese die Cum-Cum-Geschäfte mit der Deutschen Bank einging. Ein Interview möchte er Frontal nicht geben, schreibt stattdessen: "Es ist festzuhalten, dass diese Geschäfte gesetzlich, steuerrechtlich als auch bankenaufsichtlich geprüft und korrekt abgewickelt wurden."
Ehemaliger Finanzrichter sieht möglichen Gestaltungsmissbrauch
Das ist für den ehemaligen Finanzrichter Helmut Lotzgeselle so nicht nachvollziehbar. Er hat als Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht wegweisende Urteile zu Cum-Ex und Cum-Cum gesprochen. Sein erster Eindruck zu den Ergebnissen der Frontal-Recherche:
Es ist ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, es ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen.
Helmut Lotzgeselle, ehemaliger Finanzrichter
Der einzige Nutzen, den er meint zu erkennen, bestehe darin, "den Staat zu schädigen".
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