BAG-Urteil: Wann ist Kirchenmitgliedschaft für Jobs erforderlich?

Endspiel im Fall Egenberger:Wann ist Kirchenmitgliedschaft für Kirchenjob erforderlich?

 Christoph Schneider, ZDF-Redaktion Recht und Justiz, ist zugeschaltet.

von Christoph Schneider

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Vera Egenberger wollte bei der Diakonie arbeiten, ohne in der Kirche zu sein. Sie bekam den Job nicht, klagte auf Entschädigung. Nun das wahrscheinlich finale Gerichtsverfahren.

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Wenn Sozialpädagogin Vera Egenberger am Donnerstagmorgen den Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als Klägerin betritt, kann sie sagen, dass sie hier an Deutschlands höchstem Arbeitsgericht schon vieles kennt. Denn sie wird das dritte Mal hier sein. In ein und derselben Sache.

Beim ersten Mal hatte das Verfahren kein direktes Ergebnis für sie, denn ihr Fall wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Nach der Entscheidung des EuGH bekam sie beim zweiten Mal eine Entschädigung vom BAG zugesprochen, doch anschließend hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil des BAG auf und ordnete ein neues Verfahren an. Nun also der dritte Anlauf vor dem BAG.

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Stellenausschreibung 2012: Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung

Ihr Fall beginnt im November 2012 - da schreibt die Diakonie in Berlin einen befristeten Referenten-Zweijahresjob aus - schwerpunktmäßig soll es um die Erarbeitung eines Berichts zur UN-Antirassismus-Konvention gehen, sowie um die projektbezogene Vertretung der Diakonie gegenüber Politik und Menschenrechtsorganisationen. Und: Die Mitgliedschaft in der Kirche wird vorausgesetzt.

Die konfessionslose Klägerin bewirbt sich, bekommt den Job aber nicht, wird auch nicht zum Vorstellungsgespräch geladen - ein evangelischer Bewerber wird genommen. Egenberger sieht darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und klagt.




Durch die Instanzen: Von Arbeitsgericht bis EuGH

Nachdem ihr das Arbeitsgericht eine Entschädigung zuspricht, weist das Landesarbeitsgericht die Klage ab. Und das danach erstmals befasste BAG fragt beim EuGH nach. Dieser entscheidet 2018, dass Kirchen grundsätzlich ein Recht auf Autonomie haben.

Doch staatliche Gerichte müssten prüfen können, ob für eine konkrete Stelle ein verlangtes christliches Bekenntnis "wesentlich rechtmäßig und gerechtfertigt" ist. Denn ganz generell könne eine Kirchenmitgliedschaft nicht verlangt werden. Der Fall kommt zurück ans BAG und das spricht Egenberger im Oktober 2018 eine Entschädigung zu. Damit scheint der Fall zu ihren Gunsten entschieden.

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Verfassungsbeschwerde der Diakonie gegen Entschädigung

Doch die Diakonie sieht in der Entscheidung des BAG eine Verletzung des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen. Danach dürfen Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln, zu denen auch gehöre, Mitarbeitende einzustellen, die durch ihre Kirchenmitgliedschaft zeigten, dass sie sich zur Kirche bekennen.

Die Diakonie legt Verfassungsbeschwerde ein, die Erfolg hat. Im Oktober befindet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dass das BAG nicht ausreichend die Belange des kirchlichen Arbeitgebers berücksichtigt habe. Entscheidend: Dem Selbstverständnis der Kirchen komme ein großes Gewicht zu, das das BAG umfassend zu prüfen habe.

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Und diese neuerliche Prüfung stehe auch nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des AGG und der Entscheidung des EuGH. Denn es verbleiben nationale Spielräume, die dann zum Tragen kommen, wenn es um Kirche und Glauben geht.

Trotzdem macht Karlsruhe aber auch klar, dass diese Spielräume nicht uneingeschränkt nutzbar sind. Heißt: Bei Stellenbesetzungen müssen die Kirchen "nachvollziehbar, schlüssig und widerspruchsfrei darlegen, worin der Zusammenhang zwischen der aufgestellten beruflichen Anforderung und der konkreten betroffenen Tätigkeit besteht."

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BAG im Fall Egenberger abschließend gefordert

Das bedeutet für den Fall Egenberger: Das BAG muss nun detailliert klären, wie notwendig die Kirchenmitgliedschaft für die damals ausgeschriebene Stelle tatsächlich gewesen ist. Und da haben die Verfassungsrichterinnen und -richter schon einen Hinweis gegeben: Die ausgeschriebene Referentenstelle verlangte die Darstellung menschenrechtlicher Positionen aus "spezifisch christlicher Sicht".

Vera Egenberger kommt trotzdem mit guten Gefühlen nach Erfurt, wie sie dem ZDF schon vorab sagte, denn: "Das, was ich erreichen wollte mit der Klage, ist bereits erreicht. Die internen Systeme sind verändert bei den Kirchen, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird jetzt gerade im Bundestag bearbeitet. Das, was ich erreichen wollte, ist erreicht." Und: Würde ihr das BAG nicht Recht geben, "dann wäre das schade für mich, aber das würde das, was erreicht worden ist, nicht kleiner machen."

Um 9:00 Uhr beginnt die Verhandlung - ein Urteil soll noch am Mittag verkündet werden.

Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

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Über dieses Thema berichtete das heute journal update am 21.05.2026 ab 00:30 Uhr.

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