Mit einer Idee zum Erfolg
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Nachdenker, Tüftler, Entwickler: Der 9. November ist der „Tag des Erfinders“. Menschen, die eine zündende Idee haben, hoffen nicht selten darauf, damit auch Geld verdienen zu können. Doch was müssen sie dafür tun? Patentanwalt Dr. Martin Kayser weiß Rat.
Wenn jemand eine interessante Idee hat und es etwas in der Art auf dem Markt noch nicht gibt, liegt es nahe, ein Patent für diese Erfindung anzumelden. Für technische Erfindungen können in Deutschland sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster angemeldet werden. Diese bieten die Möglichkeit, gegen potenzielle Nachahmer vorzugehen. Während Patente zunächst geprüft werden, können Gebrauchsmuster sofort ungeprüft eingetragen werden, jedoch erfolgt hier im Streitfall eine Prüfung der Erfindung auf Patentfähigkeit. Insofern ist ein echtes Patent belastbarer.
Was gibt es vorher zu beachten?
Die wichtigste Grundregel vor dem Gang zum Patentamt lautet: erst anmelden, dann veröffentlichen! Patente gibt es nur für neue, bis zur Anmeldung nicht veröffentliche Ideen. Vorher sollte man jedoch Kontakt mit einem Patentanwalt aufnehmen. Dieser hilft bei der Durchsetzung der Patente, bei deren Verkauf oder auch bei der Formulierung von Lizenzverträgen. Doch nicht jeder Patentanwalt ist für jede Erfindung geeignet.
Patentanwälte sind keine Juristen, sondern Naturwissenschaftler mit juristischer Zusatzausbildung. „Je nachdem, in welchen Bereich die Erfindung fällt, sollte auch der Patentanwalt gewählt werden“, weiß Martin Kayser.
Kosten
Viele Patentanwälte bieten kostenlos eine kurze Erstberatung an. Kostenlose Erfinderberatungen gibt es in vielen Städten auch über die Handelskammern. Kommt es zu einer Patentanmeldung, betragen die Kosten für eine durchschnittliche Anmeldung in Deutschland etwa 2500 bis 3500 Euro. Werden dann später Patentanmeldungen in weiteren Regionen oder Ländern eingereicht, kommen weitere Kosten dazu.
In Deutschland wird meist beim Deutschen Patentamt, manchmal auch direkt beim Europäischen Patentamt angemeldet. Eine europäische Patentanmeldung kostet circa 5000 Euro an Amtsgebühren. Für die Arbeit des Patentanwalts müssen dann noch 2000 bis 3000 Euro eingeplant werden. Die Anmeldung könnte der Erfinder auch selbst machen, allerdings ist die Ausarbeitung sehr anspruchsvoll.
Vermarktung
Ist das Patent erst mal angemeldet, ist der wichtigste Schritt für den Erfolg die richtige Vermarktung. Diese hängt natürlich vom Produkt, dem Marktumfeld und den individuellen Voraussetzungen des Erfinders ab. „Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Es ist sicherlich meist besser, einen erfahrenen und finanziell starken Partner zu finden, wie Unternehmen oder Privatinvestoren. Auch ist eine Lizenzierung oft der richtige Weg“, so Kayser. Wenn dieser Weg gewählt wird, sei es dringend notwendig, vor den Gesprächen mit den jeweiligen Gesprächspartnern schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Geheimhaltung und Rechte an späteren Patenten zu sichern.
Ob der Erfinder Erfolg mit seiner Idee hat, hänge weniger vom Patent ab, sondern eher von der richtigen Vermarktung. Patentanwalt Martin Kayser weiß: „Manche Ideen lösen Probleme auf einfache Weise und werden vom Markt sehr schnell angenommen, bei anderen ist es schwieriger.“ Die Einschätzung, ob ein Patent erreichbar ist, erhält man in der Regel nach einem halben Jahr. Wenn die Vermarktung nicht wie gewünscht läuft oder die Herstellung der Produkte zu schwierig oder zu teuer wird, kann es zu Misserfolgen kommen.
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