Wie teuer ist Pflege in Deutschland?
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Seit Anfang des Jahres 2017 die Pflegereform in Kraft trat, gelten die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile, kurz EEE. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass der Eigenanteil konstant bleibt – auch dann, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt.
Der Eigenanteil, den Patienten in einem Pflegeheim seit Jahresbeginn zahlen müssen, beträgt im Bundesschnitt 581 Euro pro Person und Monat. Das Saarland ist mit einem Eigenanteil von 869 Euro im Monat für Heimbewohner am teuersten; in Thüringen ist der Eigenanteil mit durchschnittlich 225 Euro im Monat am niedrigsten.
Bisher waren die Eigenleistungen abhängig von dem Pflegegrad – und sind in der Vergangenheit stetig gestiegen. Mit der Pflegereform hat sich dies Anfang des Jahres geändert: Der einmal berechnete Eigenanteil soll konstant bleiben, auch wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt.
Einheitlicher Eigenanteil
„Die Unterschiede beim Eigenanteil liegen zunächst einmal an den Personalkosten, die zum Beispiel mit einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 2700 Euro in Nordrhein-Westfalen ziemlich hoch sind. Zum Vergleich: In Sachsen bekommen Pflegekräfte rund 1000 Euro weniger, das macht einen immensen Unterschied“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Grad der Pflegebedürftigkeit die Kosten für die Pflege im Rahmen der gesetzlich vorgesehen Höchstgrenzen. „Was darüber hinausgeht, ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil“, führt die Expertin aus. Wie hoch der individuelle Eigenanteil ausfällt, wird von den Pflegekassen zusammen mit den Trägern der Heime festgelegt, beziehungsweise ausgehandelt.
Pflegeunabhängige Kosten
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist nur ein Teil der zu tragenden Kosten. „Einen weiteren großen Teil machen die pflegeunabhängigen Kosten aus“, so Querling. Zusätzlich müssen Heimbewohner die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, eine Ausbildungsumlage und Kosten für Zusatzleistungen selbst tragen. Auch diese Kosten sind regional unterschiedlich.
Die Pflegeheimbewohner müssen für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Das sind die sogenannten „Hotelkosten“, also für Mahlzeiten, Zimmerreinigung und sonstigen Service. Grundsätzlich sind diese Kosten für alle Bewohner desselben Heims gleich.
Damit werden jene Kosten bezeichnet, die das Heim etwa für Umbauten oder Modernisierungen zu tragen hat. Zu diesem Posten gehören auch Fortbildungskosten oder Kosten für den Heimbeirat.
Je nach Heim und Bundesland kann ein Beitrag zur Ausbildungsvergütung erhoben werden. Damit sollen die Kosten für Azubis in der Altenpflege finanziert werden.
Bewohner können mit dem Heim Zusatzleistungen verabreden, zum Beispiel für besonderen Komfort in der Unterbringung, Reparatur der Bekleidung, Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern, sowie für Leistungen, die über die notwendigen pflegerisch-betreuenden Leistungen hinausgehen (zum Beispiel Friseur oder Vorleseservice).
Wechsel möglich
Es ist möglich, das Pflegeheim oder das Bundesland zu wechseln und zum Beispiel vom höherpreisigen Nordrhein-Westfalen in ein Heim in Sachsen-Anhalt umzuziehen, wo die Kosten niedriger sind. Wer ins Ausland umziehen möchte, sollte bedenken, dass die Pflegeversicherung dort nicht zahlt. „Sie zahlt nur bei Pflegeeinrichtungen, die Vertragspartner sind“, konkretisiert Querling.
Da die meisten ohnehin in der Nähe ihrer Angehörigen sein möchten, bietet es sich eher an, dort nach einem passenden Heim zu suchen und die Preise zu vergleichen. Wichtig: „Schauen Sie sich das Pflegeheim persönlich an. Wie fühlen sich Bewohner, wie ist die Atmosphäre, wie sprechen die Pflegekräfte mit den Bewohnern, wie sieht das Essen aus“, rät die Expertin. Der subjektive Eindruck gebe weit mehr Aufschluss über die Verhältnisse vor Ort, als Pflegenoten oder die Ansicht von außen. Bei der Suche nach einem konkreten Pflegeheimplatz können Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen unterstützen.
Rechnungen, mit denen man nicht einverstanden ist, kann man bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen. Dort werden im Rahmen einer Pflegerechtsberatung Heimverträge geprüft und im Ernstfall kann Widerspruch eingelegt werden.
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