Wer einen Mietwagen für die Urlaubsreise bucht, muss einiges beachten. Ansonsten kann ein vermeintliches Schnäppchen am Ende teuer werden. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt die Knackpunkte.
Wer bei einer Flugreise am Urlaubsort mobil sein möchte, ist auf einen Mietwagen angewiesen. Das Auto bucht man am besten von Deutschland aus – so hat man die Chance, die Preise und Konditionen im Vorfeld zu vergleichen. Bei den Vertragsbedingungen sollte man genau hinschauen, ansonsten kann ein vermeintlich günstiges Angebot am Ende doch teuer werden.
An erster Stelle steht bei der Anmietung eines Fahrzeuges das sogenannte Übernahmeprotokoll. Dieses wichtige Dokument erhält man bei der Entgegennahme des Mietfahrzeugs. Nimmt man den Wagen ohne Protokoll entgegen und man entdeckt einen Schaden, sollte man auf keinen Fall losfahren, sondern zurück ins Anmietbüro und den Schaden dort melden und protokollieren lassen.
Sind Schäden vorhanden, sollte man sie unbedingt dokumentieren und auch fotografieren. Auch ein Blick auf die Reifen, Scheibenwischer und Leuchten sowie in das Fahrzeuginnere ist wichtig: Sind das Warndreieck, Schutzwesten und der Verbandskasten vorhanden? Gibt es einen Ersatzreifen? Ist das Fahrzeug innen oder außen stark verschmutzt? Sind Brandlöcher in den Polstern?
Bei Abholung des Mietwagens wird meist eine Kaution fällig, die in der Regel von der Kreditkarte abgebucht wird. Ganz wichtig: Unterschreiben Sie keinen Blanko-Beleg, der den Mietwagenverleih berechtigt, eine Summe in beliebiger Höhe abzubuchen!
Gut versichert?
Bei einem Mietwagen sollten Sie auf jeden Fall eine Vollkasko-Versicherung samt Diebstahlschutz abschließen: Die Vollkasko kommt auch für Schäden auf, die Sie selbst am Auto verursacht haben, etwa Beulen beim Einparken oder bei einem selbst verschuldeten Unfall. Bei den meisten Verträgen muss der Kunde im Schadensfall allerdings eine Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen. Auch in einem anderen Punkt muss man genau hinschauen. Denn in einigen Verträgen sind Schäden an den Reifen, der Windschutzscheibe, dem Dach und am Unterboden von der Vollkasko ausgenommen. Die Selbstbeteiligung lässt sich gegen Zahlung einer – oftmals nur geringen – Gebühr ausschließen, genauso wie sich die Mitversicherung von Glas und Reifen hinzubuchen lässt.
Will man im Ausland anmieten, muss man sich unbedingt vorher genau über die Versicherungsbedingungen informieren. Dann ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ unter Umständen wichtig. Diese Versicherung kann man schon in Deutschland abschließen, oft bei der eigenen Kfz-Versicherung. Sie wird wirksam, wenn eine Haftpflichtversicherung des Mietwagens im EU-Ausland den Schaden nicht voll abdeckt, weil die Deckungssumme zu niedrig ist. Mietet man außerhalb Europas, ist eine sogenannte „Traveller-Police“ wichtig. Deckungssummen sollten mindestens in einer Höhe von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 50 Millionen Euro bei Sachschäden liegen.
Auch bei einer Vollkasko-Versicherung kann es sein, dass der Schaden zunächst vom Kunden beglichen werden muss – zum Beispiel wenn man von Deutschland aus über einen Vermittler gebucht hat. Eventuelle Beträge sind dann vor Ort bei der Mietwagenfirma zu entrichten, die Erstattung holt man sich dann in Deutschland beim Vermittler zurück. Seriöse Vermittler regeln dies für den Kunden. Es ist jedoch wichtig, dass der Kunde die im Vertrag festgelegten Mitwirkungs- und Meldefristen einhält.
Auto zurückgeben
Wichtig: Geben Sie den Wagen pünktlich und an dem im Vertrag festgehaltenen Ort ab. Bei verspäteter Rückgabe oder Abgabe an einem anderen Ort werden saftige Gebühren fällig. Am besten ist es, den Wagen während der Öffnungszeiten zurückzugeben und sich den Zustand des Fahrzeugs inklusive Tankfüllung vor Ort protokollieren zu lassen. Stellt man den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten ab, sollte man einen Zeugen dabei haben, der sich das Auto anschaut. Zudem sollte man Fotos am Übergabeort machen. Außerdem empfiehlt es sich, am nächsten Tag gleich anzurufen und zu fragen, ob alles in Ordnung ist.
Stellt eine Mietwagenfirma bei einem Fahrzeug, das außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben wurde, Schäden fest, sollte der Mieter genau hinterfragen, wann, wo und von wem die Schäden festgestellt wurden.
Bewahren Sie alle Dokumente, Quittungen (auch Tankbelege) und Kontaktdaten sorgfältig auf. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, schreiben Sie den Anbieter an dessen Hauptsitz an, schildern das Problem und stellen je nach Fall Ihre Forderung. Kommen Sie damit nicht weiter, kann es sich lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen.