Patientenschützer Schwartze gegen IGeL-Leistungen in Praxen

Kritik an Selbstzahler-Angeboten:Patientenschützer gegen "unnütze" IGeL-Leistungen in Praxen

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Arztpraxen bieten immer mehr IGeL-Leistungen an. Der Patientenbeauftragte Schwartze hält viele Selbstzahler-Angebote für medizinisch fragwürdig und will Patienten besser schützen.

 Stefan Schwartze bei einer Pressekonferenz im Jahr 2022.

Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze fordert mehr Schutz für gesetzlich Versicherte bei ärztlichen Selbstzahler-Leistungen.

29.12.2025 | 0:30 min

Gesetzlich Versicherte sollten nach dem Willen des Patientenbeauftragten künftig besser vor unnützen Selbstzahler-Leistungen beim Arzt geschützt werden. Auch auf mögliche Nachteile für gesetzlich Versicherte bei der Online-Terminvergabe wies der Bundesbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) hin.

Bei den Arztangeboten zum Selbstzahlen handelt es sich um die sogenannten IGeL-Leistungen ("Individuelle Gesundheitsleistungen"). Krankenkassen betonen seit Jahren, dass diese Angebote in Praxen medizinisch oft fragwürdig seien. Patientinnen und Patienten hätten durch diese oft teuren Angebote vielfach keinen Mehrwert. Ärzte-Vertreterinnen und -Vertreter hingegen verteidigen die IGeL-Leistungen.

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Patientenbeauftragter: Viele IGeL-Leistungen "unnütz"

"Aus meiner Sicht sollte man sie aus dem System wieder herausdrängen", sagte Schwartze dem Nachrichtenportal "web.de News".

Viele IGeL-Leistungen sind nicht evidenzbasiert, also aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht notwendig.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter

Viele dieser Leistungen seien ganz einfach unnütz, so der SPD-Politiker. Der Markt damit werde trotzdem immer größer.





Schwartze fordert "vernünftige Information und Aufklärung"

Versicherte schilderten immer wieder Fälle, in denen das Buchen von IGeL-Leistungen die Voraussetzung für einen Arzttermin sei. Dies könne nicht sein. Ein großer Fortschritt wäre aus Sicht des Patientenbeauftragten zudem eine "vernünftige Information und Aufklärung" zu dem Thema.

Im April 2024 hatte Schwartze dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf manche dieser Angebote sogar gesagt:

Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte damals, durch ihr massives IGeL-Angebot zögen manche Praxen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Misskredit.

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Die Verbraucherzentralen mahnten damals: "Da die Palette breitgefächert ist und sich ständig erweitert, haben Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen." Deutschlands Kassenärzte erklärten aber: "IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden."

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Vor der Terminvergabe sollte nicht abgefragt werden, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter

Die telefonische oder persönliche Terminvergabe müsse weiter möglich sein: "Es darf nicht nur einen digitalen Zugang geben."

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Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Patientenbeauftragter: IGeL-Angebote "unnütz" am 29.12.2025 um 12:16 Uhr.

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