Kritik an Selbstzahler-Angeboten:Patientenschützer gegen "unnütze" IGeL-Leistungen in Praxen
Arztpraxen bieten immer mehr IGeL-Leistungen an. Der Patientenbeauftragte Schwartze hält viele Selbstzahler-Angebote für medizinisch fragwürdig und will Patienten besser schützen.
Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze fordert mehr Schutz für gesetzlich Versicherte bei ärztlichen Selbstzahler-Leistungen.
29.12.2025 | 0:30 minGesetzlich Versicherte sollten nach dem Willen des Patientenbeauftragten künftig besser vor unnützen Selbstzahler-Leistungen beim Arzt geschützt werden. Auch auf mögliche Nachteile für gesetzlich Versicherte bei der Online-Terminvergabe wies der Bundesbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) hin.
Bei den Arztangeboten zum Selbstzahlen handelt es sich um die sogenannten IGeL-Leistungen ("Individuelle Gesundheitsleistungen"). Krankenkassen betonen seit Jahren, dass diese Angebote in Praxen medizinisch oft fragwürdig seien. Patientinnen und Patienten hätten durch diese oft teuren Angebote vielfach keinen Mehrwert. Ärzte-Vertreterinnen und -Vertreter hingegen verteidigen die IGeL-Leistungen.
IGeL-Leistungen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen, die man in der Regel selbst zahlen muss. Welche Angebote sinnvoll sind - ein Überblick.
07.05.2025 | 2:54 minPatientenbeauftragter: Viele IGeL-Leistungen "unnütz"
"Aus meiner Sicht sollte man sie aus dem System wieder herausdrängen", sagte Schwartze dem Nachrichtenportal "web.de News".
Viele IGeL-Leistungen sind nicht evidenzbasiert, also aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht notwendig.
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter
Viele dieser Leistungen seien ganz einfach unnütz, so der SPD-Politiker. Der Markt damit werde trotzdem immer größer.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, ob eine bisherige IGeL-Leistung künftig als Kassenleistung anerkannt wird.
Gründe für eine Klassifizierung als IGeL-Leistung können sein:
- Es handelt sich um eine medizinisch nicht notwendige Leistung wie einen vertretbaren Schönheitseingriff oder medizinische Beratung zu Fernreisen.
- Der G-BA hat (noch) keine Entscheidung über die Leistung getroffen oder eine Anerkennung abgelehnt, weil er entweder den Nutzen einer Leistung im Vergleich zu ihren Kosten als nicht wirtschaftlich einstuft oder die Wirksamkeit einer Leistung als nicht wissenschaftlich erwiesen ansieht
Laut Patientenrechtegesetz muss der Arzt oder die Ärztin vor dem Beginn einer IGeL-Leistung über die Hintergründe und die Kosten aufklären. Verbraucherverbände kritisieren, dass dies oft unzureichend passiere.
Schwartze fordert "vernünftige Information und Aufklärung"
Versicherte schilderten immer wieder Fälle, in denen das Buchen von IGeL-Leistungen die Voraussetzung für einen Arzttermin sei. Dies könne nicht sein. Ein großer Fortschritt wäre aus Sicht des Patientenbeauftragten zudem eine "vernünftige Information und Aufklärung" zu dem Thema.
Im April 2024 hatte Schwartze dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf manche dieser Angebote sogar gesagt:
Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten.
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte damals, durch ihr massives IGeL-Angebot zögen manche Praxen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Misskredit.
Viele ärztliche Zusatzangebote müssen selbst bezahlt werden – doch nicht alle sind notwendig. Wann sich die Kosten lohnen und wie man mit Angeboten in der Praxis am besten umgeht.
07.05.2025 | 6:19 minDebatte um Nutzen von Ultraschall in der Krebsfrüherkennung
Wegen eines angeblich eklatanten Nutzen-Mangels waren damals etwa Ultraschall-Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter in die Kritik geraten: Frauen würden ohne Not in Angst und Schrecken versetzt.
Die Verbraucherzentralen mahnten damals: "Da die Palette breitgefächert ist und sich ständig erweitert, haben Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen." Deutschlands Kassenärzte erklärten aber: "IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden."
Immer mehr Augenarzt- und Zahnarztpraxen werden von Finanzinvestoren aufgekauft. Sie versprechen ihren Anlegern jährliche Renditen um die 20 Prozent - weit mehr als niedergelassene Ärzte normalerweise verdienen.
23.07.2024 | 8:59 minSchwartze fordert Regeln für Online-Terminvergabe
Strengere Regeln müssen aus Sicht des SPD-Politikers auch für Plattformen zur Buchung von Arztterminen gelten.
Vor der Terminvergabe sollte nicht abgefragt werden, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.
Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter
Die telefonische oder persönliche Terminvergabe müsse weiter möglich sein: "Es darf nicht nur einen digitalen Zugang geben."
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