Streitfall Wolf:Heftige Kritik an Plan zur Wolfsjagd
von Birgit Hermes
Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll der Wolf künftig gejagt werden dürfen. Damit das geht, hat sie den Erhaltungszustand als positiv eingestuft - und erntet damit Kritik.
Um Weidetiere besser zu schützen, soll der Abschuss von Wölfen leichter werden. Der Bestand habe sich erholt, mehr als 200 Rudel leben vor allem im Osten und Norden Deutschlands.
17.12.2025 | 1:31 minGeht es nach der Bundesregierung, dann steht es gut um den Wolf in Deutschland. Seinen Erhaltungszustand hat sie in einem Bericht an die EU-Kommission als insgesamt "günstig" eingestuft. Sein Lebensraum sei groß genug, sein Bestand nicht gefährdet.
Heftige Kritik an Einstufung der Bundesregierung
Damit sei gerechtfertigt, seinen Schutzstatus herabzustufen und die Jagd auf ihn zum Schutz von Weidetieren künftig zu erleichtern. Klingt plausibel, heftige Kritik kommt dennoch von Naturschutzverbänden wie dem WWF: Die Herabstufung seines Schutzstatus sei "fachlich nicht haltbar und in wichtigen Punkten nicht durch die Monitoring-Daten hinterlegt."
Die Wolfspopulation in Deutschland hat noch nicht einen günstigen Erhaltungszustand erreicht.
Dr. Sybille Klenzendorf, WWF
Hintergrund: Wie alle EU-Mitgliedstaaten ist auch Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission im Abstand von sechs Jahren den Erhaltungszustand geschützter Arten und Lebensräume zu melden. Grundlage ist die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union. Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird im nationalen FFH-Bericht für Deutschland der Erhaltungszustand von 201 Tier- und Pflanzenarten bewertet - auch der des Wolfes.
Die Bewertung des Erhaltungszustands einer Art muss für jede sogenannte biogeografische Region, von denen es in Deutschland die atlantische, kontinentale und alpine gibt, separat erfolgen. Dabei werden europaweit einheitlich vier Parameter jeweils einzeln betrachtet: das Verbreitungsgebiet, die Population, die Größe und Qualität des Habitats und der Zukunftsaussichten. Entscheidend dabei ist: Für das Gesamtergebnis ist der am schlechtesten bewertete Einzelparameter ausschlaggebend. So verlangt es die FFH-Richtlinie.
Bundesamt war noch zu negativer Bewertung gekommen
Das BfN hatte zuvor einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem der Erhaltungszustand des Wolfes insgesamt noch als "ungünstig schlecht" bewertet worden war. Wäre die Bundesregierung dieser wissenschaftlichen Bewertung gefolgt, wäre der Status des Wolfes "streng geschützt" erhalten geblieben, seine Bejagung bliebe verboten.
Sogenannte Problem-Wölfe die Schafe und Kühe reißen, sollen schneller gejagt werden. Am Niederrhein wurde eine Wölfin bereits illegal abgeschossen, vermuten Naturschützer.
13.05.2025 | 4:02 minEs kam anders: Die Bundesregierung meldete der EU-Kommission den Erhaltungszustand des Wolfes als "günstig". Und ignorierte damit die nach FFH-Richtlinien erhobenen Daten.
Auf Nachfrage antwortet das Bundesumweltministerium (BMUKN): "Grundlage für die nun erfolgte Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region als günstig ist eine fachlich begründete Empfehlung einer Mehrheit der Bundesländer, die sich zuvor in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf beraten hatten."
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Mehrheitsentscheidung statt wissenschaftlicher Daten?
Offenbar haben diese Beratungen zu einer politischen Mehrheitsentscheidung geführt - abweichend zu den vom BfN vorgelegten Daten. Wenig überraschend, hatte man doch bereits im Koalitionsvertrag im Hinblick auf den Herdenschutz versprochen, eine "Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes" und seine Übernahme "ins Jagdrecht" vorzunehmen - auch damals entgegen der Datenlage. Ein Verstoß gegen die verbindlichen, europäischen FFH-Richtlinien, wie der WWF kritisiert.
Abweichungen von der FFH-Methodik zugunsten politischer Positionen können erhebliche Konflikte mit EU-Recht auslösen.
Dr. Sybille Klenzendorf, WWF
Aktuell ist eine Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes im Gange. Der bisherige Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Wölfe im Rahmen eines "Bestandsmanagements" anlasslos - heißt, ohne Konflikte mit Nutztieren - gejagt werden dürfen. Ob dadurch die Risszahlen sinken? "Dafür gibt es keinen Beweis", sagt Klenzendorf.
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Das wirksamste Mittel zur Reduzierung von Nutztierrissen seien Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde. Dies bestätigt auch der letzte deutschlandweite Bericht zu wolfsverursachten Schäden. Dort, wo es Konflikte gab, so führt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) aus, "war bei deutlich über der Hälfte, teilweise in drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein beziehungsweise nur eingeschränkter Mindestschutz vorhanden."
Kritik erntet der Entwurf auch von anderen Artenschützern, etwa der Naturschutzinitiative e.V. (NI). "Dieser mit zahlreichen handwerklichen Mängeln und fachlichen Irrtümern versehene Entwurf missachtet den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand", so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.
Dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand treu bleibt indes das "Artenportrait Wolf" auf der Internetseite des BfN. Dort wird der Erhaltungszustand des Wolfs noch immer als "ungünstig schlecht" aufgeführt. Ihn zu jagen, wäre demnach verboten.
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