Tierschutzbund verklagt Bund: Tierheime in existenzieller Krise

Verein sieht "existenzbedrohende Krise":Tierschutzbund verklagt Bund: Zu wenig Hilfe für Tierheime

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Der Deutsche Tierschutzbund klagt gegen die Bundesregierung wegen zu geringer Unterstützung für Tierheime. Geklärt werden soll die staatliche Verantwortung für den Tierschutz.

Eine kleine Katze schaut durch das Gitter in einem Tierheim.

Der Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesregierung. Grund dafür seien überfüllte Tierheime und marode Gebäude. Der Staat müsse mehr investieren.

22.05.2026 | 1:44 min

Der Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln. Grund sei die "unzureichende Unterstützung" von Tierheimen, wie der Tierschutzbund mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte die Klage.

"Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen", teilte der Tierschutzbund mit.

Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.

Mitteilung des Tierschutzbunds

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"Tierschutz steckt in einer existenzbedrohenden Krise"

Ziel der Klage sei, die Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. "Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt."

In der Klageschrift heißt es laut Tierschutzbund unter anderem: "Der praktische Tierschutz insgesamt steckt seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, auch weil der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, solche Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen - dazu in der rechtlichen Würdigung - nur unzureichend nachkommt."

Neben dem Tierschutzbund klagen noch vier weitere Tierschutzverbände, die allerdings alle Mitglieder im Tierschutzbund sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

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Nach Klage: Wie geht es jetzt weiter?

Das Verwaltungsgericht erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa):

Grundsätzlich folgt allein aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage noch kein unmittelbar "fälliger" Anspruch (hier auf Investitionshilfen).

Verwaltungsgericht Köln

"Zunächst werden nach einer Klageerhebung grundsätzlich Stellungnahmefristen für die Beteiligten gesetzt und die ggf. vorhandenen Verwaltungsvorgänge angefordert."

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine dpa-Anfrage nach einer Stellungnahme seit Mittwochmittag bisher nicht beantwortet.

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Quelle: dpa
Über dieses Theme berichtete ZDFheute Xpress am 22.05.2026 um 12:09 Uhr im Beitrag "Tierschutzbund verklagt Bundesregierung".

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