Honorarkürzung für Psychotherapie vorerst ausgesetzt

Gerichtsentscheidung:Honorarkürzung für Psychotherapie vorerst ausgesetzt

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Die geplante Honorarkürzung für Psychotherapeuten ist vorerst gestoppt. Hintergrund sind Zweifel des Landessozialgerichts an der Grundlage der Vergütungsentscheidung.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Archiv)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppt vorerst die Honorarkürzung für Psychotherapeuten. Das Gericht äußert Zweifel an der Berechnungsgrundlage.

Quelle: Imago

Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte.

Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen.

Verband begrüßt die Entscheidung

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin einen wichtigen Zwischenerfolg:

Es ist eine Zumutung, dass die Psychotherapeut*innen immer wieder ihr Recht einklagen müssen. Nun kommt es darauf an, die Klage auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich zu führen.

Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Die DPtV hatte die Klage und das Eilverfahren unterstützt und kündigte an, die KBV auch im weiteren Verfahren zu begleiten. "Gemeinsam setzen wir uns für rechtssichere und verlässliche Vergütungsregelungen ein", betonen Jochim und Maaß.

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Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14 Prozent erhöht.

In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.

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Gericht: Kritik an Berechnungsgrundlage

Das Landessozialgericht äußerte Zweifel an der Berechnungsgrundlage für die Honorarkürzung. Nach Einschätzung des Gerichts beruht die Entscheidung auf einer verzerrten Datengrundlage: Demnach wurde angenommen, dass der Umsatz einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis im Jahr 2026 deutlich höher liegen würde als der Umsatz einer typischen fachärztlichen Praxis.

Dabei seien für den Vergleich bei den Fachärzten Abrechnungszahlen aus dem Jahr 2024 herangezogen worden, während für psychotherapeutische Praxen Prognosen für das Jahr 2026 zugrunde gelegt worden seien.

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Unabhängig davon ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung seines Beschlusses ausreichend dargelegt habe.

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Quelle: dpa, AFP
Über dieses Thema berichtete heute in Deutschland am 08.07.2026 ab 14:00 Uhr.

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