Gewalt gegen Politiker: Wie kann besser geschützt werden?

FAQ

Angriffe, Stalking und Co.:Politiker vor Gewalt schützen - wie geht das?

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Zuletzt haben Angriffe auf Politiker für Aufsehen gesorgt - um sie besser zu schützen, werden nun Vorschläge diskutiert. Was wird debattiert und was gilt bereits?

Nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden und weiteren Attacken auf Politiker und Wahlkampfhelfer ist die Debatte über besseren Schutz und härtere Strafen aufgeflammt. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen sich bei einem Sondertreffen dazu am Dienstag abstimmen. Ein Überblick über Ideen und bereits umgesetzte Konzepte:

Gewalt gegen Politiker: Wie ist die Lage?

Im vergangenen Jahr wurden vorläufigen Zahlen zufolge 2.790 Angriffe auf Politiker gemeldet, wie die Bundesregierung Ende Januar auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion antwortete. Dabei ging es nicht immer um Gewalttaten, es fallen auch beispielsweise Beleidigungen darunter. Mit 1.219 Fällen waren am häufigsten Vertreter der Grünen betroffen - ein deutlicher Anstieg.
Die häufigsten Gewaltdelikte richteten sich im Jahr 2023 demnach gegen Vertreter der AfD, es wurden 86 registriert. Laut den Aufzeichnungen gab es außerdem 62 Gewalttaten gegen Grünen-Vertreter. Die Zahlen für andere Parteien lagen deutlich darunter.

Können Strafen für politisches Stalking helfen?

Häufig zitiert wurde am Wochenende ein Vorschlag aus Sachsen von Justizministerin Katja Meier (Grüne). Sie will politisches Stalking unter Strafe stellen. Bislang würden nur explizite Drohungen mit Straftaten oder empfindlichen Übeln vom Tatbestand der Bedrohung oder Nötigung im Strafgesetzbuch erfasst, Aktionen wie Demonstrationen vor Privatwohnungen oder unterschwellige Drohungen auch im privaten Umfeld nicht, kritisiert Meier.



In einem Entwurf zum Schutz der kommunalen Amts- und Mandatsträger, der am Dienstag vorgestellt werden soll, schlägt sie daher vor, den Tatbestand "Beeinflussung staatlicher Entscheidungsträger" ins Strafrecht aufzunehmen. So soll der private Bereich vor gezielten Einschüchterungen geschützt werden. Das solle "Strafbarkeitslücken schließen und helfen, dass der Rechtsstaat sich noch besser schützend vor seine Vertreterinnen und Vertreter stellen kann", erklärte Meier am Montag.
Der Deutsche Städtetag schloss sich am Wochenende dieser Forderung an. Die Gewerkschaft der Polizei plädierte dafür, Angriffe auf Wahlbewerber, Wahlveranstaltungen, Wahlkreisbüros und Mandatsträger unter besonderes Strafrecht mit hohem Strafrahmen zu stellen.

Welche Vorschläge werden noch diskutiert?

In Thüringen fanden nach Angriffen auf Politiker in den vergangenen Wochen zwei Sicherheitsgipfel statt. Einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks zufolge soll im Landesinnenministerium eine Stelle geschaffen werden, die Informationen sammelt und die Gefahrenlage einschätzt.
Im vergangenen Monat kündigte die Bundesregierung außerdem an, das Melderecht ändern zu wollen, damit die Privatadressen von Kommunalpolitikern besser geschützt sind. Das solle "in Kürze" passieren, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der "Süddeutschen Zeitung". Adresseinträge sollen demnach für externe Zugriffe gesperrt werden. Diskutiert werden solle auch, ob bei Angriffen im Wahlkampf künftig regelmäßig der Staatsschutz ermittelt.

Was wurde schon unternommen?

In einigen Bundesländern stehen bei Kommunalwahlen nicht mehr die vollständigen Anschriften der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel. Die baden-württembergische Kommunalwahlordnung wurde etwa entsprechend geändert, ebenso das Kommunalwahlgesetz von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Seit 2021 gibt es strafrechtlichen Schutz gegen sogenannte Feindeslisten - also Sammlungen persönlicher Daten, die im Internet veröffentlicht werden. Wer personenbezogene Daten anderer Menschen so verbreitet, dass die Betroffenen der Gefahr einer gewichtigen Straftat ausgesetzt sind, kann inzwischen mit einer Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Quelle: AFP

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