Bundestag berät Sparmaßnahmen:Pflegepaket: Linnemann stellt Nachbesserung in Aussicht
Leistungskürzungen und teils steigende Beiträge - optimal findet Gesundheitsminister Linnemann seine Pflegereform noch nicht und stellt im Bundestag Nachbesserungen in Aussicht.
Der Deutsche Bundestag berät über die Reformpläne der Bundesregierung. Es geht um die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung, zudem soll der Führerschein günstiger werden.
05.11.2026 | 0:24 minIn der Koalition hatten die Pläne zur Pflegeversicherung zu harten Auseinandersetzungen geführt - zeitweise war fraglich, ob das Kabinett das Paket überhaupt auf den Weg bringt. Erste Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann stellte bereits in Aussicht:
Wir wollen das Gesetz nachbessern.
Carsten Linnemann, Bundesgesundheitsminister
Dazu liefen bereits Gespräche mit den Koalitionsfraktionen, sagte der CDU-Politiker. Unter anderem dürfe es zum Jahreswechsel - dann sollen wesentliche Teile greifen - "nicht zu harten Brüchen kommen".
Während Pflegebedürftige unter steigenden Eigenanteilen leiden, wachsen die Belastungen für Beitragszahlende. Wie lässt sich das System reformieren, damit Pflege bezahlbar bleibt?
20.10.2026 | 9:29 minLinnemann: Betroffene nicht überfordern
Linnemann verwies auf zahlreiche Gespräche mit Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Viele beschäftige die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der sogenannten Verhinderungspflege, bei andere einspringen, wenn der eigentlichen Pfleger zeitweise ausfällt. Es sei "essenziell, dass wir die Betroffenen nicht überfordern", sagte der Minister. Man wolle das gerechter, "gleichzeitig müssen wir am Einsparvolumen festhalten".
Die Pflegeversicherung steckt in einer finanziellen Schieflage. Mit ihrem sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung das Milliardenloch stopfen - mit Folgen für Pflegebedürftige und auch manche Beitragszahler.
Das Kabinett hat den Entwurf zur Pflegereform verabschiedet. Der reguläre Pflegebeitrag bleibt unverändert, für Kinderlose erhöht sich jedoch künftig der Beitragszuschlag.
30.09.2026 | 1:26 minUnter anderem soll der Aufschlag für Kinderlose steigen und die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge fällig sind. Einschränkungen soll es bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern geben. Erhöht werden die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3, in der häuslichen Pflege sollen Leistungen anders strukturiert werden. Ausgebaut werden soll die Prävention. Nicht umgesetzt werden die zunächst angedachten Rentenkürzungen für Pflegende.
Was sich bei der Pflegeversicherung ändern soll:
Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde allerdings von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll. Damit steigen die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn.
Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Die Pflegekassen zahlen ihnen unter anderem den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat können beispielsweise für Unterstützung im Haushalt ausgegeben werden. Für Pflegegrad 1 soll dieser Posten wegfallen. Ein Teil des Geldes soll für den Aufbau einer Pflegebegleitung verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Die Pflegebegleitung soll 2029 starten.
Geplant ist zudem ein Überbrückungsbudget, um "eine pflegerische Versorgung in Akut- und Überbrückungssituationen sicherzustellen". Dabei können ambulante Pflegedienste einspringen, es soll aber - ab 2028 - auch ein kurzzeitiger Heimaufenthalt möglich sein. Generell sollen bei der häuslichen Pflege verschiedene Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen ab 2029 jedes Jahr erhöht werden, orientiert an der Inflation.
Die vollstationäre Pflege ist für Betroffene oft sehr teuer. Für den pflegebedingten Eigenanteil zahlen die Pflegekassen Zuschüsse, die mit längerem Heimaufenthalt ansteigen: Im ersten Jahr sind es 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Diese Fristen sollen entgegen früherer Pläne beibehalten werden.
Für Kinderlose ist die Pflegeversicherung bereits teurer als für Eltern. Sie zahlen einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent. Künftig sollen es 0,9 Prozentpunkte sein.
Zudem wird die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen eingeschränkt. Für diese Gruppe wird dem Gesetzentwurf zufolge ab 2028 ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Bleiben soll die kostenlose Mitversicherung für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahre und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Künftig sollen auch bei Minijobs Pflegebeiträge erhoben werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch.
Quelle: epd, dpa
Opposition: Zusätzliche Belastungen, Finanzproblem bleibt
Im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf habe zwar vieles schon verändert werden können, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. "Aber einiges bleibt dann doch noch, um es im parlamentarischen Verfahren zu diskutieren."
Kritik am Gesetz kam aus der Opposition: Trotz geplanter Einschnitte bleibe "eine Milliardenlücke", kritisierte die Grünen-Pflegepolitikerin Simone Fischer.
Sie kürzen Leistungen und lösen das Finanzierungsproblem trotzdem nicht.
Simone Fischer, Grünen-Bundestagsabgeordnete
Das Gesetz bedeute "für viele Betroffene höhere Hürden, weniger Hilfen und zusätzliche Belastungen", sagte die AfD-Abgeordnete Nicole Hess. Der allgemeine Beitragssatz solle stabil bleiben, "aber die Rechnung für viele Versicherte, die steigt interessanterweise trotzdem".
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geht für dieses Jahr von einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro aus. Deshalb soll die Pflegestrukturkommission nun Reformvorschläge erarbeiten.
27.10.2026 | 1:41 minWeitergehende Strukturreform steht noch aus
Linnemann sprach von einer "ersten Hilfe", ohne die in der Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund acht Milliarden Euro auflaufen würde.
Weitergehende Reformen hatten Union und SPD an eine Expertenkommission delegiert. Sie soll Vorschläge für tiefgreifende Strukturmaßnahmen im Pflegesystem machen. Linnemann zufolge sollen die Empfehlungen möglichst vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.
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